Mängelmelder Stadt Werne Verkehr und Mobilität

4. Runde Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie der Stadt Werne

  • Status Beendet
  • Zeitraum 05.03.2024 bis 03.04.2024
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Um was geht es?

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, in einem Turnus von 5 Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Die Pflicht besteht für Ballungsräume sowie Orte[1] in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen.

Bei einem Lärmaktionsplan handelt es sich um ein städtisches Gesamtkonzept, das Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung und zum Schutz ruhiger Gebiete umfasst. In Nordrhein-Westfalen sind die Städte und Gemeinden für diese Aufgaben zuständig, mit Ausnahme der Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Dort ist das Eisenbahn-Bundesamt für die Maßnahmen in Bundeshoheit zuständig.

Bei der Neuaufstellung oder Überprüfung von Lärmaktionsplänen ist eine Mitwirkung der Öffentlichkeit vorgesehen.

Die Stadt Werne bietet Ihnen hier die Möglichkeit der Beteiligung an der Lärmaktionsplanung. Die Stadt Werne ist von der Lärmkartierung an Straßenabschnitten der Autobahn A1, der B 54, der B 233 sowie der L 507 und der L 518 erfasst.

In den erfassten Bereichen können Stellungnahmen abgegeben werden.

Grundlage für die  ist die vom LANUV NRW[2] erstellte aktuelle Lärmkartierung (externer Link).

Die Stadt Werne hat zudem einen Entwurf eines Lärmaktionsplanes aufgestellt. Diesen können Sie ebenfalls im linken Teil der Seite herunterladen und einsehen.

Wie kann ich mich beteiligen?

Grundsätzlich kann sich jede Person oder Einrichtung an der Lärmaktionsplanung beteiligen. Eine Registrierung oder Anmeldung ist dafür nicht zwingend erforderlich, da wir auch gern anonyme Hinweise entgegennehmen. Wenn Sie sich trotzdem registrieren / anmelden möchten, hat das den Vorteil, dass Sie automatische E-Mail-Benachrichtigungen erhalten und Ihre Meldung nachträglich bearbeiten können. Ihre Registrierung gilt für alle Beteiligungsmöglichkeiten, die in diesem Portal angeboten werden. Geben Sie uns z.B. Hinweise auf ein konkretes (lokales) Lärmproblem in den kartierten Bereichen oder bringen Sie sich mit konkreten Vorschlägen zur Minderung einer Lärmbelastung an den betroffenen Straßenabschnitten ein. Wir freuen uns über Ihren Beitrag!

BITTE BEACHTEN SIE: Die Lärmaktionsplanung bezieht sich ausschließlich auf Straßenverkehrslärm, welcher von den kartierten Straßenabschnitten ausgeht. Lärmbelästigungen durch andere Quellen sind nicht Bestandteil der Lärmaktionsplanung. Bitte geben Sie daher nur eine Stellungnahme ab, wenn Sie vom Lärm der kartierten Straßenabschnitte betroffen sind. Hinweise zu anderen Lärmquellen und an nicht kartierten Straßenabschnitten können im Rahmen der Lärmaktionsplanung leider nicht behandelt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Und so können sie uns Ihre Hinweise melden:

  1. Klicken Sie auf den Button Ihre Meldung nach diesem Text
  2. Wählen Sie die relevante Lärmkarte oben rechts im Kartenausschnitt über das entsprechende Icon "Kartendarstellung anpassen" (24h-Pegel für Hauptverkehrsstraßen "L-DEN" oder Nachtpegel "L-Night"). Blenden Sie über das Icon "Legendarstellung öffnen" die Legende ein und machen Sie sich mit der Bedeutung der unterschiedlichen Farben für die jeweiligen Pegel vertraut (Beispiel 24h-Pegel für Hauptverkehrsstraßen "L-DEN"):  

  1. Verschieben oder vergrößern Sie den Kartenausschnitt bei Bedarf
  2. Markieren Sie einen Ort mit der Maus in der Karte oder suchen Sie eine bestimmte Adresse, auf den / die sich Ihr Hinweis bezieht
  3. Teilen Sie uns Ihre Meinung in den entsprechenden Textfeldern mit. Die Angabe der E-Mail-Adresse ist dabei freiwillig und dient lediglich dem am Eingabefeld beschriebenen Zweck.

Wie geht es weiter?

Die Eingaben werden ausgewertet und bei der Überarbeitung des vorliegenden Entwurfes des Lärmaktionsplans berücksichtigt. Nach Auswertung der Eingaben aus dieser Phase wird der Lärmaktionsplan beschlossen und unter www.werne.de bekannt gegeben.

Wo finden Sie weitere Informationen?

Umfangreiche Informationen zu den Themen Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung finden Sie im Umgebungslärmportal des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Im Umgebungslärmportal finden Sie auch alle Lärmkarten der 4. Runde für Nordrhein-Westfalen im Lärmkartenviewer NRW.

Das Geoportal des Eisenbahn-Bundesamtes mit den Lärmkarten der Haupteisenbahnstrecken des Bundes erreichen Sie hier: GeoPortal.EBA - Verfügbare Kartendienste von GeoPortal.EBA (eisenbahn-bundesamt.de)

[1] in NRW sind dies die Städte und Gemeinden

[2] Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes NRW

  Meldungen

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Lärmbelästigung Hansaring

Ort 59368 Werne, Thünen

Und stört der Lärm vom Hansaring immens. Insbesondere die hohe Geschwindigkeit und auch das starke abbremsen an der Ampel wir halten eine Geschwindigkeitsbegrenzung sowie ein möglichen Lärmschutzwall für sinnvoll.

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Straßenlärm vom Hansaring

Ort 59368 Werne, Thünen

Wir sind stark von dem Straßenlärm vom Hansaring betroffen. Es wäre schön, wenn man dagegen Maßnahmen treffen würde!

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Lärmbelästigung Hansaring

Ort 59368 Werne, Thünen

Wir sind von der Lärmbelästigung am Hansaring betroffen. Wenn wir im Garten sitzen ist der Straßenlärm vom Hansaring nicht mehr zu überhören.

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Lärmbelästigung

Ort 59368 Werne, Thünen

Sehr lauter Lärm vom Hansaring. Sowohl PKW wie LKW Verkehr.

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59368 Werne, Thünen

Ort 59368 Werne, Thünen

Wir sind vom Straßenverkehrslärm des Hansarings 24/7 stark betroffen. Nachtschlaf bei geöffnetem Fenster o. erholsamer Aufenthalt tagsüber im Garten sind nicht möglich. Extrem laut: Berufsverkehrs, LKW-/Landwirtschaftsverkehr, Motorräder. Seit einiger Zeit scheint es nachts zu Autorennen zu kommen. Bitte: Einführung Tempo 30 inkl. Radarkontrollen/Smileyanzeige, Errichtung eins Lärmschutzzauns (!).

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Lärmbelastung Goetheweg

Ort 59368 Werne, Goetheweg

Für die Wohnbebauung besteht eine zu hohe Lärm- und Schadstoffbelastung durch den Verkehr, wie Motorräder an Feiertagen, Zunahme des Schwerlastverkehrs durch die Anbindung an den Nordlippering, Elterntaxis in den frühen Morgenstunden. Verkehrsmindernde Maßnahmen von der Schule bis zum Kreisverkehr und Tempokontrollen an Feiertagen wären angeraten bei Prüfung der Lärmbelastung.

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Zubringerstraßen zum Nordlippering

Ort 59368 Werne, Unbekannte Straße

Die Zunahme des Verkehrs insbesondere Schwerlastverkehr auf den Zubringerstraßen zum Nordlippering (B 54) führt auch zu einer stärkeren Lärm- und Schadstoffbelastung der angrenzenden Wohnbebauung. Deshalb sollten die Zubringerstraßen in einen Lärmaktionsplan einbezogen, die Lärmbelastung genauer untersucht und lärmmindernde Maßnahmen für die Anwohner ergriffen werden.

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Starke Lärmbelastung B54 Lünener Straße / Werne-Lenklar

Ort 59368 Werne, Lünener Straße

Tempolimit 50 und Überwachung des Limit erforderlich (Dauerhafte Blitzereinrichtung!). Andernfalls Lärmschutzwände für die anliegenden Häuser. Unser Grundstück befindet sich im letzten Stück 70er Zone, kurz vor dem 100 km/h Bereich. Dadurch hält sich jedoch nur ein geringer Teil der Fahrzeuge an die gegebenen 70, was den Lärmpegel noch erhöht. Häufig weit über 100 km/h, Autobahncharakter!

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Lünener Straße Lenklar

Ort 59368 Werne, Lünener Straße

Jetzt, seitdem die Straße wegen der Baustelle gesperrt ist, merkt man, wie schön leise es sein kann. Der Verkehr hatte in der letzten Zeit doch deutlich zugenommen, und damit auch der Lärm.

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Einführung Tempo 30, ggf Fahrradstraße zur Lärmminderung u. FZG-Verrringerung auf der Capeller Strasse [C-Str.]

Ort 59368 Werne, Lohstraße

Auf C-Str. zwischen Kreisverkehr Bhf.-Str. bis N-Lipperandstr. einführen. Es wird viel Schwerverkehr zum Gewerbe an der C-Str. zu-/abgeführt (u.a. ständig fahrende Bau-Fa.-LKWs erzeugen konstant hohen Lärm). Vom Westen ergänzender Lärm durch DB-Strecke. Die frühzeitige Einleitung 30 km/h reduziert Unfallschwerpkt. Bhf.-Str! Auch Minderung Kfz-Verkehrslärm über Umwidmung als Fahrradstr. denkbar

Kontaktperson

Frau Barbara Naß
Telefon: 02389 71-674
E-Mail: B.nass@werne.de

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