Bebauungsplan Stadt Willich Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 51 II W – Krefelder Straße / Hoxhöfe -

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 08.11.2024 bis 09.12.2024
  • Stellungnahmen 10 Stellungnahmen
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Geltungsbereich des Plangebietes
Anlass und Ziel der Planung

Anlass der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 51 II W ist die geplante Umstrukturierung der Grundschule Willicher Heide. Die Umstrukturierungsmaßnahmen sind zum nachhaltigen Funktionieren und langfristigen Erhalt des Schulstandortes erforderlich. Aufgrund des ab 2026 eintretenden Rechtsanspruches auf Ganztagesbetreuung für Schulkinder und aufgrund steigender Anzahl an Schülerinnen und Schülern ist es erforderlich, das Raumangebot der Schule zu erweitern. Dafür soll das Schulgebäude um einen Anbau erweitert werden. Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 51 W – Krefelder Straße –, in Kraft getreten am 07.04.1989 setzt für den größten Teil des Geltungsbereiches Flächen für den Gemeinbedarf mit den Zweckbestimmungen ‚Schule‘ bzw. ‚Kirchen und kirchlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen‘ fest. Die im Bebauungsplan festgesetzten überbaubaren Grundstücksflächen stehen der beabsichtigten Erweiterung des vorhandenen Schulgebäudes entgegen.

Darüber hinaus besteht ein Planungserfordernis aufgrund der Nutzungsaufgabe des ehem. Kirchengeländes der Kirche St. Mariä Rosenkranz. Die ehem. Kirche und die Grundschule liegen in unmittelbarer Nähe, sodass der räumliche Bedarf der Schule über den Erweiterungsanbau hinaus durch den vorhandenen baulichen Bestand der ehem. Kirche gedeckt werden kann. Diese Umnutzung ist aktuell aufgrund der Festsetzung als Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung ‚Kirchen und kirchlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen‘ nicht zulässig.

Der Erweiterungsanbau wird zu einer Verkleinerung des Schulhofes führen. Gleichzeitig wird die ehem. Kirche durch die Schule genutzt werden, welche allerdings aktuell durch die Straße ‚Hoxhöfe‘ von den aktuellen Schulgebäuden getrennt wird. Um eine regelmäßige Überquerung der Straße durch die Schulkinder zu vermeiden und gleichzeitig die Verkleinerung des Schulhofes auszugleichen, soll die Straße ‚Hoxhöfe‘ nach Norden verlegt und im zukünftigen Bereich der Schule aus der Nutzung genommen werden.

Außerdem setzt der rechtskräftige Bebauungsplan im Osten des Plangebietes Grünflächen mit den Zweckbestimmungen ‚Sportplatz‘ und ‚Spielplatz‘ fest. Die Flächen zeichnen sich zwar entsprechend der Zweckbestimmungen als Tennisplätze und Spielbereich der Schule aus und sollen als solche erhalten werden. Allerdings sind die Nutzungen in ihrer Ausgestaltung nicht durch einen Grüncharakter gekennzeichnet, sodass die derzeitig in diesem Bereich festgesetztem Grünflächen nicht mehr mit der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung übereinstimmen.

Der Planungsausschuss der Stadt Willich hat in der Sitzung am 30.10.2024 folgenden Beschluss gefasst:

„Der Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung, auf Grundlage des vorliegenden Bebauungsplanentwurfes Nr. 51 II W – Krefelder Straße – Hoxhöfe – die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) durchzuführen.

Parallel zur Auslegung soll die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.“

Der Bebauungsplanentwurf mit Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch in der Zeit von wird in der Zeit von Freitag, 08.11.2024 – Montag, 09.12.2024 öffentlich ausgelegt.

Zusätzlich liegen alle Unterlagen der Öffentlichkeitsbeteiligung im oben genannten Zeitraum zudem während der allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses

im Geschäftsbereich Stadtplanung der Stadt Willich,

Technisches Rathaus, Rothweg 2, in 47877 Willich

im Foyer des Erdgeschosses (vor den Räumen 015, 016, 017) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Der Bebauungsplanentwurf wird so angebracht, dass er auch bereits von außen gut einsehbar ist. Die Begründung und weitere schriftliche Unterlagen sind dann im Foyer einzusehen.

Zu folgenden Zeiten stehen Ihnen die AnsprechpartnerInnen des Geschäftsbereiches Stadtplanung auch vor Ort zur Verfügung:

Montags bis freitags                                           von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr,

zusätzlich mittwochs                                          von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr,

und nach telefonischer Terminabstimmung.

Für Rückfragen und persönliche Einzelgespräche zum ausliegenden Plan können Sie sich gerne telefonisch an die zuständige Planerin Frau Bojic unter 02154-949 379 wenden.

Während der Auslegungsfrist können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Stellungnahmen zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 51 II W – Krefelder Straße – Hoxhöfe – abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen bevorzugt elektronisch über das Beteiligungsportal NRW übermittelt werden.

Kontaktperson

Joka Bojic

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