Anlass und Ziel der Planung
Das Plangebiet nordöstlich der Lerchenfeldstraße und südlich sowie östlich der bereits bestehenden Moerschen Unternehmensgruppe zeichnet sich derzeit im westlichen Teilbereich durch eine Stellplatzfläche für Kraftfahrzeuge (Kfz) sowie durch eine Grünfläche mit einer Versickerungsmulde und Erdablagerungen aus. Im östlichen Teilbereich liegt eine landwirtschaftliche Nutzung vor.
Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 5 A - Gewerbegebiet nördlich Lerchenfeldstraße - umfasst in seinem südlichen Teil des Geltungsbereiches einen Teilbereich des in Rede stehenden Plangebietes. Der rechtskräftige Bebauungsplan setzt in diesem Bereich ein Gewerbegebiet mit überlagernden Baugrenzen sowie einem Anpflanzstreifen und Flächen für die Landwirtschaft fest.
Seit 2018 betreiben die Moerschen GmbH, die Moerschen Mobile Aufbereitung GmbH und die Moerschen und Elektrotechnik GmbH unter einer Unternehmensgruppe nordwestlich angrenzend an das Plangebiet ihr Unternehmen. Die baulichen Erweiterungsmöglichkeiten sind nach derzeitigem Planungsrecht ausgeschöpft.
Somit wurde seitens der Moerschen GmbH im Januar 2021 ein Antrag gemäß § 24 GO NRW eingereicht, welcher die Absicht verfolgte, u.a. Planungsrecht für eine Betriebserweiterung zu schaffen. Als Grund wird das stetige Wachstum der Firma in Verbindung mit der Übernahme weiterer Aufgabenbereiche angeführt. Diese Expansion des Betriebes bedingt die zusätzliche Flächeninanspruchnahme.
Dabei wird im westlichen Teilbereich des Plangebietes, auf dem westlichen Teilbereich des Flurstücks 549 (Gemarkung Anrath, Flur 12), eine Stellplatzanlage beabsichtigt, welche allen Gewerbeeinheiten dienen soll. Im östlichen Teilbereich des genannten Flurstücks wird eine Abstellfläche für Fertigprodukte angedacht. Im Weiteren wird seitens des Vorhabenträgers beabsichtigt, eine Solarenergieanlage auf dem östlichen Teil des Plangebietes (nördlicher Teilbereich des Flurstücks 561 ((alt: 536 und 535) Gemarkung Anrath, Flur 12) zu realisieren.
Der Planungsausschuss hat am 21.06.2021 beschlossen, die zur Erweiterung des Betriebes sowie die zur Errichtung der Solarenergieanlage erforderlichen Bauleitpläne in das Arbeitsprogramm der Stadtplanung aufzunehmen.
Zur Realisierung der Betriebserweiterung mit Stellplätzen und der Abstellfläche für Fertigprodukte sowie der Solarenergieanlage ist die Aufstellung eines Bebauungsplans gemäß § 1 Abs. 3 BauGB erforderlich.
Der Planungsausschuss der Stadt Willich hat in der Sitzung am 11.03.2025 u.a. folgenden Beschluss gefasst:
„Der Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung, auf Grundlage des vorliegenden Bebauungsplanentwurfes Nr. 5 I A - Erweiterung Gewerbegebiet nördlich Lerchenfeldstraße - die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) durchzuführen. Parallel zur Auslegung soll die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden“.
Aufgrund des Auslegungsbeschlusses wird der Bebauungsplanentwurf mit Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch in der Zeit von Freitag, 04.04.2025 – Montag, 05.05.2025 öffentlich ausgelegt.
Zusätzlich zu der Veröffentlichung im Internet liegen alle Unterlagen der Auslegung im oben genannten Zeitraum während der allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses
im Geschäftsbereich Stadtplanung der Stadt Willich,
Technisches Rathaus, Rothweg 2, in 47877 Willich
im Foyer des Erdgeschosses (vor den Räumen 015, 016, 017) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Der Planentwurf wird so angebracht, dass er auch bereits von außen gut einsehbar ist. Die Begründung und weitere schriftliche Unterlagen sind dann im Foyer einzusehen.
Zu folgenden Zeiten stehen Ihnen die AnsprechpartnerInnen des Geschäftsbereiches Stadtplanung auch vor Ort zur Verfügung:
Montags bis freitags von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr,
zusätzlich mittwochs von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr,
und nach telefonischer Terminabstimmung.
Für Rückfragen und persönliche Einzelgespräche zu den ausliegenden Unterlagen können Sie sich gerne telefonisch an die zuständige Planerin Frau Frisch unter 02154-949 266 wenden.
Während der Auslegungsfrist können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Dazu soll bevorzugt das Beteiligungsportal NRW genutzt werden.
Carolin Frisch