Anlass und Ziel der Planung
Seit 2018 betreiben die Moerschen GmbH, die Moerschen Mobile Aufbereitung GmbH und die Moerschen und Elektrotechnik GmbH unter einer Unternehmensgruppe nördlich angrenzend an das in Rede stehende Plangebiet ihr Unternehmen. Die baulichen Erweiterungsmöglichkeiten sind nach derzeitigem Planungsrecht ausgeschöpft.
Somit wurde seitens der Moerschen GmbH im Januar 2021 ein Antrag gemäß § 24 GO NRW eingereicht, welcher die Absicht verfolgte Planungsrecht für eine Betriebserweiterung zu schaffen. Als Grund wird das stetige Wachstum der Firma in Verbindung mit der Übernahme weiterer Aufgabenbereiche angeführt. Diese Expansion des Betriebes bedingt die zusätzliche Flächeninanspruchnahme des südlich gelegenen Flurstücks 549 (Gemarkung Anrath, Flur 12) für eine Stellplatzanlage sowie eine Abstellfläche für Fertigprodukte. Zudem wird beabsichtigt, eine Freiflächenphotovoltaikanlage (FFPV-Anlage) östlich des Betriebsstandortes zu errichten. Mit der in Rede stehenden 175. Flächennutzungsplanänderung (FNP-Änderung) wird auf diesen Antrag eingegangen, um dem städtebaulichen Erfordernis einer geordneten Betriebserweiterung Rechnung zu tragen.
Der derzeit wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Willich stellt die beabsichtigten Planbereiche als Flächen für die Landwirtschaft dar. Da die Planungsabsicht auf Grundlage dieser Darstellung nicht realisierbar ist, soll die 175. Änderung des Flächennutzungsplans, mit den Darstellungen als gewerbliche Baufläche im Westen und Nordosten, als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung ‚Fläche zur Nutzung solarer Strahlungsenergie‘ im Osten sowie als Grünfläche im Südosten des Plangebietes, aufgestellt werden. Mit der Änderung wird die Grundlage für den im Parallelverfahren aufzustellenden Bebauungsplan Nr. 5 I A - Erweiterung Gewerbegebiet nördlich Lerchenfeldstraße - geschaffen.
Der Planungsausschuss der Stadt Willich hat in der Sitzung am 11.03.2025 u.a. folgenden Beschluss gefasst:
„Der Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung, auf Grundlage des vorliegenden Entwurfs der 175. Änderung (Erweiterung Gewerbegebiet nördlich Lerchenfeldstraße) des Flächennutzungsplanes der Stadt Willich die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) durchzuführen. Parallel zur Auslegung soll die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden“.
Aufgrund des Auslegungsbeschlusses wird der Entwurf zur Flächennutzungsplanänderung mit Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch in der Zeit von Freitag, 04.04.2025 – Montag, 05.05.2025 öffentlich ausgelegt.
Zusätzlich zu der Veröffentlichung im Internet liegen alle Unterlagen der Auslegung im oben genannten Zeitraum während der allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses
im Geschäftsbereich Stadtplanung der Stadt Willich,
Technisches Rathaus, Rothweg 2, in 47877 Willich
im Foyer des Erdgeschosses (vor den Räumen 015, 016, 017) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Der Planentwurf wird so angebracht, dass er auch bereits von außen gut einsehbar ist. Die Begründung und weitere schriftliche Unterlagen sind dann im Foyer einzusehen.
Zu folgenden Zeiten stehen Ihnen die AnsprechpartnerInnen des Geschäftsbereiches Stadtplanung auch vor Ort zur Verfügung:
Montags bis freitags von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr,
zusätzlich mittwochs von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr,
und nach telefonischer Terminabstimmung.
Für Rückfragen und persönliche Einzelgespräche zu den ausliegenden Unterlagen können Sie sich gerne telefonisch an die zuständige Planerin Frau Frisch unter 02154-949 266 wenden.
Während der Auslegungsfrist können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Dazu soll bevorzugt das Beteiligungsportal NRW genutzt werden.
Carolin Frisch