Bebauungsplan Stadt Willich Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan Nr. 73 I W - nördlich Friedhof -

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 30.10.2026 bis 13.11.2026
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Planzeichnung

Beschreibung des Plangebietes

Das Plangebiet liegt nördlich des Willicher Friedhofs in der Flur 24, Gemarkung Willich und umfasst eine Fläche von rd. 2,6 ha. Es beinhaltet die Flurstücke 292, 294, 297, 382, 383, 384, 385, 386, 387, 388, 389, 390, 391, 392, 393, 394, 395, 396, 397, 398, 399, 400, 401, 402, 403, 404, 405, 406, 407, 408, 409, 411, 412, 413, 414, 415, 416, 417, 482, 502 und 503 (Flur 24, Gemarkung Willich). Es wird im Wesentlichen wie folgt begrenzt:

  • im Norden von der südlichen Flurstücksgrenze des Flurstücks 298 (Flur 24, Gemarkung Willich), auf dem sich die Straße „An Liffersmühle“ befindet,
  • im Osten von der südwestlichen Flurstücksgrenze der Flurstücke 564, 950, 1018, 1080, 1117 und 2824 (Flur 24, Gemarkung Willich), auf denen sich Wohngebäude befinden,
  • im Süden von der nördlichen Flurstücksgrenze des Flurstücks 484 (Flur 24, Gemarkung Willich), auf dem sich ein Teil des Friedhofes Willich befindet und
  • im Westen von der nordöstlichen Flurstücksgrenze des Flurstücks 27 (Flur 24, Gemarkung Willich), auf dem sich ein Teil des Friedhofes Willich befindet sowie von den östlichen Flurstücksgrenzen der Flurstücke 290 und 483 (Flur 24, Gemarkung Willich), auf denen sich eine Verkehrsfläche befindet.

Aktuelle Nutzungsstruktur des Plangebietes

Das Plangebiet ist Teil des Siedlungsbereiches von Willich.

Der südliche Bereich des Plangebietes wird derzeit landwirtschaftlich genutzt (Flurstück 482, Flur 24, Gemarkung Willich). Der nördliche Teil des Plangebietes ist von Reihenhäusern geprägt, die dem Wohnzweck dienen. Zudem liegen auf den Flurstücken 292, 294 und 297 (Flur 24, Gemarkung Willich) Verkehrsflächen vor.

Anlass und Ziel der Planung

Im Ortsteil Willich der Stadt Willich liegt nördlich des Friedhofes ein Stadtbaustein vor, welcher zur Zeit als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Friedhof bauleitplanerisch dargestellt und festgesetzt ist. Die im Bebauungsplan Nr. 73 W - Friedhof Willich - festgesetzte Grünfläche zugunsten des Friedhofs Willich wird nicht mehr benötigt, wodurch die städtebauliche Entwicklung des Plangebietes für alternative Nutzungen in den Fokus gerückt ist.

Aufgrund des Bedarfs an Wohnraum in der Stadt Willich und der dafür prädestinierten zentralen Lage der vorgenannten Fläche mit dem Flurstück 482 (Flur 24, Gemarkung Willich) ist für diese eine wohnbauliche Entwicklung vorgesehen. Insgesamt ist das Plangebiet, aufgrund seiner Lage zwischen bestehenden Wohngebieten, öffentlichen Grünflächen sowie den nahegelegenen Versorgungsangeboten, städtebaulich gut in den Bestand eingebunden und weist eine gute Eignung für eine wohnbauliche Entwicklung auf.

Aufgrund des dargelegten städtebaulichen Planungserfordernisses stehen die Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans der in Rede stehenden Planung entgegen. Somit ist die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 73 I W – nördlich Friedhof – gemäß § 2 Abs. 1 BauGB erforderlich. Parallel dazu wird der Flächennutzungsplan der Stadt Willich mit der 181. Änderung geändert.

Beschreibung der Hauptvariante des Städtebaulichen Entwurfes

Vor dem Hintergrund des bestehenden Bedarfs an Wohnraum sowie der integrierten und zentralen Lage des Flurstücks 482 (Flur 24, Gemarkung Willich) wurde ein städtebaulicher Entwurf für eine wohnbauliche Entwicklung erarbeitet. Ziel ist die Entwicklung eines neuen, qualitätsvollen Wohnquartiers, welches sich in die bestehende Siedlungsstruktur einfügt, den Übergang zu den angrenzenden Freiräumen gestaltet und gleichzeitig einen angemessenen Beitrag zur Schaffung von Wohnraum leistet.

Verkehrliche Erschließung und Mobilität

Die Erschließung des Plangebietes soll über die zwei äußeren Stichstraßen im Norden des Plangebietes erfolgen. Die innere Erschließung ist über eine Ringerschließung geplant, sodass eine gute Anbindung der einzelnen Grundstücke gewährleistet und gleichzeitig ein verkehrsberuhigtes Wohnumfeld geschaffen werden kann. Durch die beabsichtigte Etablierung von Fuß- und Radwegen in Richtung Westen wird eine gute Vernetzung mit dem bestehenden Wegenetz und den angrenzenden Freiräumen ermöglicht.

Nutzung und Bebauung

Das städtebauliche Konzept sieht eine Mischung verschiedener Gebäudetypologien vor. Vorgesehen sind insbesondere Einfamilienhäuser in Form von Doppel- und Reihenhäusern. Zudem ist ein Mehrfamilienhaus in zentraler Lage des Plangebietes vorgesehen. Durch die Kombination verschiedener Gebäudetypologien soll ein vielfältiges Wohnungsangebot für unterschiedliche Haushalte und Zielgruppen geschaffen werden. Die Bebauung orientiert sich hinsichtlich ihrer Höhenentwicklung und städtebaulicher Struktur an der umgebenden Bebauung. Gleichzeitig wird eine angemessene bauliche Dichte angestrebt, um den vorhandenen Wohnraumbedarf zu berücksichtigen und zugleich ausreichend Freiraum innerhalb des Plangebietes zu sichern.

Grün- und Freiraumkonzept

Ein wesentlicher Bestandteil des Entwurfes ist die Anordnung der Grün- und Freiräume. Diese sollen nicht nur der Gliederung des Plangebietes dienen, sondern auch qualitätsvolle Aufenthaltsmöglichkeiten schaffen. Darüber hinaus sollen die Grünflächen eine wichtige Funktion für die Regenwasserbewirtschaftung übernehmen. Im Weiteren tragen die Einbindung der Freiräume und die Sicherung von Sichtbeziehungen, insbesondere zum denkmalgeschützten Mühlenstumpf der Liffersmühle, zur städtebaulichen Qualität bei.

Weitere Informationen sind dem beigefügten Erläuterungstext zur Rahmenplanung (Entwicklungskonzept und städtebaulicher Entwurf) sowie den weiteren Anlagen zu entnehmen.

Sonstiges

Insbesondere zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die wohnbauliche Entwicklung soll für das vorgenannte Plangebiet ein Bebauungsplan aufgestellt sowie der Flächennutzungsplan im erforderlichen Umfang entsprechend geändert werden (181. FNP-Änderung).

Zugleich soll für den Bereich des Flurstücks 482 (Flur 24, Gemarkung Willich) eine Teilaufhebung des derzeit rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 73 W - Friedhof Willich – erfolgen, da die getroffenen Festsetzungen nicht mehr mit den zukünftigen Planungen übereinstimmen.

Für den nördlichen Teil des Plangebietes soll eine Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 3 W C-D vorgenommen werden. Dies begründet sich insbesondere daraus, dass die in diesem Plan festgesetzten Verkehrsflächen in ihrer Lage nicht mit der Lage der tatsächlich vorhandenen Verkehrsflächen übereinstimmen. Durch die Neuaufstellung des Bebauungsplanes wird sichergestellt, dass die Verkehrsflächen des Plangebietes widerspruchsfrei zueinander stehen und eine geordnete verkehrliche Erschließung des südlichen Plangebiets gewährleistet werden kann.

Der Planungsausschuss der Stadt Willich hat in der Sitzung am 15.10.2026 u.a. folgenden Beschluss gefasst:

Der Planungsausschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 73 I W - nördlich Friedhof - gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 8 Absatz 2 des Gesetzes vom 23. Juli 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 226).

[…]

Der Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung, auf Grundlage des vorliegenden Bebauungsplanvorentwurfs Nr. 73 I W – nördlich Friedhof – die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBI. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 8 Absatz 2 des Gesetzes vom 23. Juli 2026 (BGBI. 2026 I Nr. 226) durchzuführen. Parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung soll die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden.

Aufgrund des vorgenannten Beschlusses werden der Bebauungsplanvorentwurf mit Erläuterungstext und den dazugehörigen Anlagen in der Zeit von:

Freitag, 30.10.2026 bis Freitag, 13.11.2026 öffentlich ausgelegt.

Zusätzlich liegen alle Unterlagen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung im oben genannten Zeitraum während der allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses im

Geschäftsbereich Stadtplanung der Stadt Willich,

Technisches Rathaus, Rothweg 2, in 47877 Willich

im Foyer des Erdgeschosses (vor den Räumen 015, 016, 017) frei zugänglich für die Öffentlichkeit aus.

Der Planvorentwurf wird so angebracht, dass er auch bereits von außen gut einsehbar ist. Zu folgenden Zeiten stehen Ihnen die AnsprechpartnerInnen des Geschäftsbereiches Stadtplanung auch vor Ort zur Verfügung:

Montags bis freitags                          von 08:30 bis 12:30 Uhr,

zusätzlich mittwochs                          von 14:00 bis 17:00 Uhr,

und nach telefonischer Terminabstimmung.

Des Weiteren findet eine Erörterung in einem Präsenztermin am Montag, den 02.11.2026 um 18:00 Uhr, im Foyer des Gründerzentrums, Gießerallee 19 in 47877 Willich statt.

Für Rückfragen und persönliche Einzelgespräche zum ausliegenden Plan können Sie sich gerne telefonisch an die zuständige Planerin Frau Schumacher unter 02151-949 379 wenden.

Während der Auslegungsfrist können gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Äußerungen zum Bebauungsplanvorentwurf abgegeben werden. Die Äußerungen sollen elektronisch übermittelt werden. Dazu soll bevorzugt das Beteiligungsportal NRW genutzt werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Äußerungen bei der Beschlussfassung über den Plan unberücksichtigt bleiben können.

Kontakt

Eva Schumacher

stadtplanung@stadt-willich.de

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