Flächennutzungsplan Stadt Willich Frühzeitige Beteiligung

181. Änderung des Flächennutzungsplans (nördlich Friedhof)

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 30.10.2026 bis 13.11.2026
  • Stellungnahmen 4 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Beschreibung des Plangebietes

Das Plangebiet liegt nördlich des Willicher Friedhofs in der Flur 24, Gemarkung Willich und umfasst eine Fläche von rd. 1,8 ha. Es beinhaltet das Flurstück 482 (Flur 24, Gemarkung Willich). Es wird im Wesentlichen wie folgt begrenzt:

  • im Norden von den südlichen Flurstücksgrenze der Flurstücke 292, 294, 297, 388, 389, 394, 395, 408, 409, 411 und 502 (Flur 24, Gemarkung Willich), auf dem sich Wohnbebauungen sowie drei Stichstraßen befinden,
  • im Osten von der südwestlichen Flurstücksgrenze der Flurstücke 564, 950, 1018, 1080 und 2824 (Flur 24, Gemarkung Willich), auf denen sich Wohngebäude befinden,
  • im Süden von der nördlichen Flurstücksgrenze des Flurstücks 484 (Flur 24, Gemarkung Willich), auf dem sich ein Teil des Friedhofes Willich befindet und
  • im Westen von der nordöstlichen Flurstücksgrenze des Flurstücks 27 (Flur 24, Gemarkung Willich), auf dem sich ein Teil des Friedhofes Willich befindet sowie von der östlichen Flurstücksgrenze des Flurstücks 483 (Flur 24, Gemarkung Willich), auf dem sich eine Verkehrsfläche befindet.

Das Plangebiet wird derzeit landwirtschaftlich genutzt. Für das Plangebiet setzt der Bebauungsplan Nr. 73 W - Friedhof Willich - eine Friedhofserweiterungsfläche fest. Im Flächennutzungsplan ist diese als Grünfläche dargestellt.

Anlass und Ziel der Planung

Im Ortsteil Willich der Stadt Willich liegt nördlich des Friedhofes ein Stadtbaustein vor, welcher zur Zeit als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Friedhof bauleitplanerisch dargestellt und festgesetzt ist. Die im Bebauungsplan Nr. 73 W - Friedhof Willich - festgesetzte Grünfläche zugunsten des Friedhofs Willich wird nicht mehr benötigt, wodurch die städtebauliche Entwicklung des Plangebietes für alternative Nutzungen in den Fokus gerückt ist.

Aufgrund des Bedarfs an Wohnraum in der Stadt Willich und der dafür prädestinierten zentralen Lage der vorgenannten Fläche mit dem Flurstück 482 (Flur 24, Gemarkung Willich) ist für diese eine wohnbauliche Entwicklung vorgesehen. Insgesamt ist das Plangebiet aufgrund seiner Lage zwischen bestehenden Wohngebieten, öffentlichen Grünflächen sowie den nahegelegenen Versorgungsangeboten städtebaulich gut in den Bestand eingebunden und weist eine gute Eignung für eine wohnbauliche Entwicklung auf.

Aufgrund des dargelegten städtebaulichen Planungserfordernisses ist die Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Willich gemäß § 1 Abs. 3 BauGB erforderlich. Parallel dazu wird der Bebauungsplan Nr. 73 I W – nördlich Friedhof - aufgestellt.

Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung

Der Flächennutzungsplan der Stadt Willich stellt das Flurstück 482 (Flur 24, Gemarkung Willich) als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Friedhof dar. Im Osten des Plangebietes verläuft in Nord-Süd- Richtung eine Richtfunkverbindung.

Mit der 181. Flächennutzungsplanänderung der Stadt Willich soll das gesamte Plangebiet als Wohnbaufläche dargestellt werden.

Weitere Informationen sind dem Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung zu entnehmen.

Der Planungsausschuss der Stadt Willich hat in der Sitzung am 15.10.2026 u.a. folgenden Beschluss gefasst:

Der Planungsausschuss beschließt die Aufstellung der 181. Änderung (nördlich Friedhof) des Flächennutzungsplanes der Stadt Willich gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 8 Absatz 2 des Gesetzes vom 23. Juli 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 226).

[…]

Der Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung, auf Grundlage des vorliegenden Vorentwurfs der 181. Änderung (nördlich Friedhof) des Flächennutzungsplanes der Stadt Willich die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 8 Absatz 2 des Gesetzes vom 23. Juli 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 226) durchzuführen. Parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung soll die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden.

Der Vorentwurf zur Flächennutzungsplanänderung wird in der Zeit von:

Freitag, 30.10.2026 bis Freitag, 13.11.2026 öffentlich ausgelegt.

Zusätzlich liegen alle Unterlagen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung im oben genannten Zeitraum während der allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses im

Geschäftsbereich Stadtplanung der Stadt Willich,

Technisches Rathaus, Rothweg 2, in 47877 Willich

im Foyer des Erdgeschosses (vor den Räumen 015, 016, 017) frei zugänglich für die Öffentlichkeit aus.

Der Planvorentwurf wird so angebracht, dass er auch bereits von außen gut einsehbar ist. Zu folgenden Zeiten stehen Ihnen die AnsprechpartnerInnen des Geschäftsbereiches Stadtplanung auch vor Ort zur Verfügung:

Montags bis freitags                          von 08:30 bis 12:30 Uhr,

zusätzlich mittwochs                         von 14:00 bis 17:00 Uhr,

und nach telefonischer Terminabstimmung.

Des Weiteren findet eine Erörterung in einem Präsenztermin am Montag, den 02.11.2026 um 18:00 Uhr, im Foyer des Gründerzentrums, Gießerallee 19 in 47877 Willich statt.

Für Rückfragen und persönliche Einzelgespräche zum ausliegenden Plan können Sie sich gerne telefonisch an die zuständige Planerin Frau Schumacher unter 02151-949 379 wenden.

Während der Auslegungsfrist können gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Äußerungen zu den in der Flächennutzungsplanänderung vorgesehenen Darstellungen abgegeben werden. Die Äußerungen sollen elektronisch übermittelt werden. Dazu soll bevorzugt das Beteiligungsportal NRW genutzt werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Äußerungen bei der Beschlussfassung über den Plan unberücksichtigt bleiben können.

Kontakt

Eva Schumacher

stadtplanung@stadt-willich.de

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