Eine Ampel ist defekt? Der Radweg ist zugewachsen? Eine Gehwegplatte wird zur Stolperfalle? Auf dem Spielplatz quillt der Mülleimer über?
Diese und ähnliche Mängel auf Bielefelder Stadtgebiet können Sie uns hier mitteilen. Wir kümmern uns gerne um Ihre Anliegen, machen sie transparent und Sie erhalten eine Antwort von uns. Beachten Sie, dass wir uns innerhalb unserer Servicezeiten (Montag bis Freitag von 7.30 bis 18 Uhr) um Ihr Anliegen kümmern. Bei akuten Gefährdungen (z. B. wenn ein Baum umzukippen droht) melden Sie sich bitte direkt telefonisch unter 0521 51-0.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Nachrichten verständlich und gut nachvollziehbar sind. Eine genaue Ortsangabe sowie ergänzende Fotos können oft hilfreich sein. Die Meldungen sowie auch die Fotos dürfen keine fremden personenbezogenen Daten enthalten (z. B. Gesichter, Namen, Kfz-Kennzeichen, ...). Um die Rechte Dritter zu schützen, werden alle Meldungen zunächst gesichtet, bevor sie veröffentlicht werden. Ihre Meldung ist daher nicht unmittelbar nach Absenden im Mängelmelder zu sehen. Alle Beiträge, die über das Wochenende eingehen, werden daher in der Regel erst am Montagmorgen sichtbar sein.
Ebenfalls bitten wir Sie, unsere „Netiquette“ zu beachten: Uns ist ein respektvolles und wertschätzendes Miteinander sehr wichtig – egal ob persönlich, telefonisch oder schriftlich. Vielen Dank!
So geht's:
Hinweis zur Registrierung/Servicekonto.NRW:
Um Mängel zu melden, müssen Sie sich nicht im Beteiligungsportal registrieren. Da Sie sich dann anonym beteiligen, erhalten Sie keine Benachrichtigung, wenn ein Kommentar oder eine Antwort zu Ihrer Meldung eingegangen ist. Schauen Sie daher regelmäßig nach, ob es eine Aktualisierung gab. Alternativ können Sie sich gerne im Portal registrieren oder mit Ihrem Servicekonto.NRW anmelden. Dann erhalten Sie eine E-Mail-Benachrichtigung, sobald es zu Ihrer Meldung eine Aktualisierung gibt. Ihre Registrierung gilt für alle Beteiligungsmöglichkeiten, die in diesem Portal angeboten werden.
Hinweis zur Barrierefreiheit:
Sollten Sie die Kartenfunktion des Mängelmelders aufgrund eingeschränkter Barrierefreiheit nicht nutzen können, können Sie Ihre Meldung gerne telefonisch oder per Mail an die angegebenen Kontaktdaten richten. Vielen Dank!
Herausgehebelte Gehwegplatte, vermutlich fuhr ein Fahrzeug gegen den Pfosten...
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. Der Umweltbetrieb wird den Schaden begutachten und diesen kurzfristig beheben. Sollte es sich nach Prüfung um einen größeren Schaden handeln und/oder sich die Bearbeitung verzögern, informieren wir erneut. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld
2-3 Fußgängerüberwege habe nur noch sehr wenig Farbe. Bitte einmal neu malen. Allerdings ist die Straße derzeit durch Baufahrzeuge zusätzlich stark verdreckt.
Guten Tag, vielen Dank für den Hinweis. Der Punkt wird auf die Liste der Markierungsarbeiten genommen und zu gegebener Zeit abgearbeitet. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht, die wir an das zuständige Fachamt weitergegeben haben. Wir melden uns hier wieder, sobald wir mehr zu dem Thema wissen. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld
Bisher ist der Jagdweg beschildert mit "Verbot der Durchfahrt für Fahrzeuge über 1,5 Tonnen" mit Zusatzschild "Anlieger frei". Viele "normale" PKW wiegen mittlerweile mehr als 1,5 Tonnen, was Fahrer oft nicht realisieren und glauben mit ihrem PKW hier legal durchfahren zu können. Nur Kleinwagen und Minis bringen bei den Neuzulassungen 2022 statistisch gesehen weniger als 1,5 Tonnen Leergewicht auf die Waage (Quelle: Statista). Alles ab Kompaktklasse aufwärts wiegt mehr (außerdem sind PKWs ja auch selten komplett leer unterwegs). Entspricht es noch der aktuellen Situation hier nur Fahrzeugen <1,5 Tonnen die Durchfahrt zu ermöglichen? Oder wäre es ggf. auch mit Hintergrund der aktuellen Straßenabsackungen im Nahbereich (Selhausenstraße, Osningstraße, Bodelschwinghstraße, "Loch" im Feld neben dem Jagdweg) denkbar hier ein weitergehendes / generelles Verbot für PKW mit Zeichen 251 (Verbot Kraftwagen) mit "Anlieger frei" anzuordnen?
Guten Tag, der Jagdweg ist als öffentliche Straße gewidmet und steht somit grundsätzlich allen Verkehrsteilnehmenden zur Verfügung. Weiterhin handelt es sich beim Jagdweg um einen Gemeindeweg, welcher als Anliegerstraße eingestuft ist. Gemäß § 3 Abs. 4 des Straßen- und Wegegesetzes NRW sind dies Straßen, bei denen die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass ausschließlich Anliegende diese Straße befahren dürfen. Die Beschilderung weißt aus, dass die Straße für alle Fahrzeuge bis 1,5 Tonnen allgemein zugänglich ist und lediglich die Anwohner/innen dieses Gewicht überschreiten dürfen. Eine Entwidmung des Jagdwegs, welche zur Umsetzung ihres Vorschlages grundsätzlich erforderlich wäre ist nicht abzusehen. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld
Eine alte Dame mit dem Namen *** (die konkreten Angaben (z. B. Name, Adresse,...) wurden aufgrund von datenschutzrelevanten Inhalten für die Öffentlichkeit unkenntlich gemacht) ***kann unserer Meinung nach nicht mehr alleine Leben. Wir wurden herein gebeten es war eine Katastrophe Menschenwürdig *** (die konkreten Angaben (z. B. Name, Adresse,...) wurden aufgrund von datenschutzrelevanten Inhalten für die Öffentlichkeit unkenntlich gemacht) *** Die Frau tat uns sehr leid sie braucht unbedingt ihre Hilfe Wir wissen nicht an wen man sich bei sowas wenden kann. Mfg
geändert von Stadt Bielefeld (Moderator) am 28. März um 10:17
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht, die wir an das Sozialamt als zuständiges Fachamt weitergegeben haben. Eine Rückmeldung werden wir aus datenschutzrechtlichen Gründen hier nicht veröffentlichen. Wir bitten um Verständnis. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld
Das KFZ Mercedes C200 steht schon über ein Jahr vor der Kita Bonhöffer Kirche am Brodhagen und wird nicht benutzt. Es richt schon verdächtig. Scheinbar kümmert sich keiner drum Mit freundlichen Grüßen Stefan Gräfe
Guten Tag, angemeldete PKW mit gültigem TÜV dürfen auf öffentlichen Parkflächen unbegrenzt stehen. Aus Ihrer Meldung geht leider nicht hervor, ob das Fahrzeug abgemeldet oder der TÜV abgelaufen ist. Können Sie uns hierzu eine Rückmeldung geben? Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld
Komisch! Der Anhänger wurde immer noch nicht abgeschleppt, obwohl die Frist schon Wochen überschritten wurde ..........
Guten Tag, da der Anhänger innerhalb der Frist zugelassen wurde, wurde dieser nicht abgeschleppt. Der Verkehrsüberwachungsdienst kümmert sich nun um diese Angelegenheit, da der Anhänger dort scheinbar längerfristig abgestellt ist. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld
Seit nun fast einer Eiche quillt dieser Mülleimer über.
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. Das zuständige Fachamt kümmert sich so schnell wie möglich um die Entsorgung. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld
Komisch! Anhänger steht hier immer noch, obwohl die Frist abgelaufen ist ...........
Guten Tag, wir können Ihre Meldung nicht zuordnen. Beziehen Sie sich auf eine ältere Meldung hier im Mängelmelder? Können Sie uns ein Foto des benannten Hängers übermitteln? Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld
Zum wiederholten Mal, um nicht zusagen ein Dauerproblem, sind die Müllcontainer überladen, so das die Deckel nicht geschlossen werden können. 2 Fotos sind von heute, 1 Foto ist vom 25.1.24 mit Bissspuren. Ich sehe hier die Gefahr das Ratten eine Nahrungsquelle gefunden haben wenn die Deckel nicht geschlossen und abgeschlossen werden. Ich wünsche das die Container umgehend entleert werden, noch vor Ostern und danach eine Dauerlösung dieser Problematik gefunden wird. Falls noch Fragen bestehen stehe ich gerne zur Verfügung.
Guten Tag, der Umweltbetrieb hat mit dem Verursacher gesprochen. Sollte sich dieser Fall wiederholen, informieren Sie uns gerne erneut. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bielefeld
Es steht ein Grill herum neben dem Weg. Außerdem liegt seit Minaten ein Möbelstück hinterm dem Zaun am Weg für die Kleingartenanlage Klarhorst. Keiner entsorgt den Müll bitte mal von der Stadt entfernen.
Stadt Bielefeld Tel.: 0521/51-0 E-Mail: maengelmelder@bielefeld.de