Kategorie
Standardmeldung
Status
Geschlossen
Hochbahnsteige der Linie 4
Einstiegsschwierigkeiten mit dem E-Rolli an den Hochbahnsteigen Bültmannshof und Graf-von-Stauffenberg-Str. der Stadtbahnlinie 4 (stadteinwärts). Trotz Einsatzes der Vamos-Wagen auf dieser Linie ist die Differenz zwischen Bahnsteig und Eingang Stadtbahn einfach zu hoch, als dass ich sie mit dem Rollstuhl überwinden könnte und zwar vorwärts wie rückwärts. D.h, einmal gelingt der Einstieg an der Kurt-Schumacher-Str., ein andermal nicht.
Nach Beschwerde/Rückmeldung bei Mobiel erklärte man mir dort, dieses Phänomen hätte mit der Auslastumg der Vamos-Wagen zu tun. Diese sei verantwortlich, dass die Einstiegshöhe jeweils variiere. Ich solle es doch mit dem rückwärts einsteigen versuchen.
Ein bekannter Rollstuhlfahrer erzählte mir allerdings, dass man mich bei Mobiel belogen hätte. Auf seine Beschwerde hin habe man nämlich zugegeben, dass die Hochbahnsteige speziell der genannten Haltestellen eine Fehlkonstruktion seien.
Solche Auskünfte verunsichern extrem, zumal ich die Schuld zunächst bei mir selbst bzw. meiner Einstiegstechnik gesucht habe.
Wenn es eine eindeutige Auskunft geben würde, dass die beiden Hochbahnsteige für E-Rolli-Fahrer ohne Assistenz so NICHT benutzbar sind, wüsste ich. dass ich von vornherein auf die Haltestelle Oetker-Halle ausweichen müsste.
So aber kommt man sich als Mensch mit Handicap - auf Deutsch gesagt - doch etwas verhohnepipelt vor.
Rückmeldungen
Zeitpunkt des Erstellens
29. Juli um 16:52
Guten Tag,
hier die Rückmeldung von moBiel zur Ihrem Anliegen:
"Es tut uns leid, dass Sie beim Einsteigen mit Ihrem E-Rollstuhl wiederholt Schwierigkeiten an den Hochbahnsteigen Bültmannshof und Graf-von-Stauffenberg-Straße erlebt haben. Wir können gut nachvollziehen, dass unterschiedliche Auskünfte zu Verunsicherung führen.
Zunächst möchten wir eine Aussage richtigstellen: Uns liegen keine Erkenntnisse darüber vor, dass die genannten Hochbahnsteige als „Fehlkonstruktion“ eingestuft worden wären. Entsprechende Aussagen stammen nicht von uns und entsprechen nicht unserem Kenntnisstand.
Richtig ist, dass die Einstiegshöhe durch verschiedene Faktoren geringfügig beeinflusst werden kann. Hierzu zählt unter anderem die Auslastung des Fahrzeugs. Dieser Einfluss ist jedoch eher gering zu bewerten. Unabhängig davon gelten für den Betrieb klare Vorgaben: Der horizontale und vertikale Abstand zwischen Fahrzeug und Bahnsteigkante darf 50 mm nicht überschreiten. Die Einhaltung dieser Maße wird im Rahmen regelmäßiger Wartungen überprüft.
Der Hinweis, mit einem Rollstuhl rückwärts in das Fahrzeug einzufahren, ist weiterhin richtig. Hintergrund sind die kleineren Laufrollen an der Vorderseite vieler Rollstühle, die Niveauunterschiede häufig besser überwinden lassen.
Wir bedauern, dass Sie dennoch wiederholt Probleme beim Einstieg hatten. Ihre Schilderung haben wir an die zuständigen Fachbereiche weitergegeben, damit die Situation vor Ort nochmals geprüft werden kann."
Da Sie uns Ihre Kontaktdaten hinterlassen haben, wurden Sie inzwischen auch direkt kontaktiert.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Stadt Bielefeld
Zeitpunkt des Erstellens
10. Juli um 16:20
Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Meldung! Wir leiten den Sachverhalt an die zuständigen Stellen weiter und melden uns wieder, sobald wir mehr wissen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Stadt Bielefeld