Raumordnungs-/Bauleitplan Stadt Bocholt Öffentliche Auslegung

Änderung des Bebauungsplanes 2-4, 3. Änderung Öwerhook

  • Status Beendet
  • Zeitraum 31.03.2023 bis 04.05.2023
  • Stellungnahmen 6 Stellungnahmen
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Abgrenzung des BPlans

Die Unterlagen zur Änderung des Bebauungsplans liegen während der Auslegungszeiten zu jedermanns Einsicht bereit.


Bekanntmachung der Stadt Bocholt

über die öffentliche Auslegung im Rahmen

der 3. Änderung des Bebauungsplanes 2-4 für den Bereich des Grundstückes Öwerhook 58 (Gemarkung Biemenhorst, Flur 5, Flurstück 767) im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)

Der Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr beschloss am 07.12.2022 in Kenntnis der Begründung die Einleitung der 3. Änderung des Bebauungsplanes 2-4 für den Bereich des Grundstückes Öwerhook 58 (Gemarkung Biemenhorst, Flur 5, Flurstück 767) im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) mit folgender städtebaulicher Zielsetzung:

  • Erweiterung des vorhandenen Baufensters in südlicher Richtung zur Anpassung der vorhandenen verbindlichen Bauleitplanung an den Bauwunsch des Eigentümers.

Die frühzeitigen Beteiligungsschritte sind inzwischen abgeschlossen. Der Entwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes ist nunmehr öffentlich auszulegen. Parallel sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Verfahren zu beteiligen.

Der Entwurf zum Bebauungsplan mit Begründung sowie den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegt vom 31.03.2023 bis einschließlich 04.05.2023 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die Offenlegung erfolgt während der Auslegungszeiten bei der Stadt Bocholt im Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung, Kaiser-Wilhelm-Straße 52-58, 46395 Bocholt.

Während der Auslegungsfrist können zu diesem Plan Stellungnahmen abgegeben werden.

Kontaktdaten:

Stadt Bocholt, Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung, Kaiser-Wilhelm-Straße 52-58, 46395 Bocholt
E-Mail: stadtplanung@bocholt.de
Telefon: 02871/953-3106 (Herr Scholt)
Fax: 02871-953-9530

Stellungnahmen können ebenfalls unter https://beteiligung.nrw.de (Rubrik Bauleitpläne) sowie https://www.bocholt.de/bauleitplanung abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Durch die Änderung des Bebauungsplanes wird die Zulässigkeit eines Vorhabens, das einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegt, nicht vorbereitet. Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 b BauGB genannten Schutzgüter bestehen ebenfalls nicht. Auch bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundesimmissionsschutzgesetzes zu beachten sind. Im Planbereich und näheren Umfeld sind Störfallbetriebe nicht bekannt. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung wurde nicht durchgeführt.

Auslegungszeiten:

vormittags:
montags, mittwochs, donnerstags, freitags                                      von 08.00 – 12.30 Uhr

nachmittags:
montags, mittwochs, donnerstags                                                     von 14.00 – 17.00 Uhr

Hinweis: Außerhalb der genannten Zeiten sind telefonische Terminabsprachen zur Einsichtnahme unter 02871-953-3108 (Herr Buschmann) möglich.

Weitere Informationen sind auch im Internet unter https://www.bocholt.de/bauleitplanung verfügbar.

Bocholt, den 17.03.2023

Der Bürgermeister
In Vertretung

Dipl.-Ing. Zöhler
Stadtbaurat


Die entsprechenden Unterlagen werden innerhalb der Beteiligungsfrist hier einzusehen sein.

Kontaktperson

Stadt Bocholt
Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung
Kaiser-Wilhelm-Straße 52-58
46395 Bocholt
E-Mail: stadtplanung@bocholt.de
Telefon: 02871 953-421 (Herr Scholt)
Fax: 02871 953-385

Gegenstände

Übersicht
  • Begründung
  • Umweltbezogene Stellungnahmen Frühzeitige Beteiligung
  • Bebauungsplanentwurf
  • TöB-Liste

Informationen

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