Raumordnungs-/Bauleitplan Stadt Bocholt Erneute Beteiligung

95. Änderung des Flächennutzungsplanes, Brunsmannstraße

  • Status Beendet
  • Zeitraum 02.05.2023 bis 05.06.2023
  • Stellungnahmen 5 Stellungnahmen
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Abgrenzung des Änderungsbereiches zum Flächennutzungsplan

Die Unterlagen zur Änderung des Flächennutzungsplanes liegen während der Auslegungszeiten zu jedermanns Einsicht bereit.


Bekanntmachung der Stadt Bocholt

über die 3. öffentliche Auslegung im Rahmen

der 95. Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Suderwick für den Bereich beidseitig der Straße Kerkpatt westlich und östlich der vorhandenen Sportanlage an der Brunsmannstraße sowie für den Bereich der ehemaligen Trainingsplatzanlage des GSV Suderwick östlich der Straße zur Demmingbrücke

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 12.11.2014 die Änderung des Flächennutzungsplanes für den o.g. Bereich bereits endgültig festgestellt. Der Beschluss erfolgte jedoch parallel zu einer zu diesem Zeitpunkt noch nicht bekannten geänderten Rechtslage hinsichtlich der Bekanntmachung von Umweltinformationen gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch. Die zur Schlussbekanntmachung erforderliche Genehmigung des zu ändernden Flächennutzungsplanes konnte aufgrund der geänderten Vorgaben der Rechtsprechung nicht eingeholt werden.

Die Planunterlagen wurden nunmehr überarbeitet und aktualisiert. Daher ist für die 95. Änderung des Flächennutzungsplanes eine weitere öffentliche Auslegung durchzuführen. Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 12.11.2014 ist mit der erneuten Beschlussfassung aufzuheben.

Der Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich beidseitig der Straße Kerkpatt westlich und östlich der vorhandenen Sportanlage an der Brunsmannstraße sowie für den Bereich der ehemaligen Trainingsplatzanlage des GSV Suderwick östlich der Straße zur Demmingbrücke zur planungsrechtlichen Absicherung der baulichen Entwicklung an der Brunsmannstraße bzw. der Straße am Kerkpatt sowie zur planungsrechtlichen Neuordnung aufgrund der veränderten städtebaulichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen auf Basis des Gesamtkonzeptes zur Sport- und Wohnbauentwicklung liegt vom 02.05.2023 bis einschließlich 05.06.2023 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die Offenlegung erfolgt während der Auslegungszeiten bei der Stadt Bocholt im Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung, Gigaset Glasbau, Kaiser-Wilhelm-Straße 52-58, 46395 Bocholt.

Während der Auslegungsfrist können zu diesem Plan Stellungnahmen abgegeben werden.

Kontaktdaten:

Stadt Bocholt, Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung, Kaiser-Wilhelm-Straße 52-58, 46395 Bocholt
E-Mail: stadtplanung@bocholt.de
Telefon: 02871-953-3102 (Herr Deckers)
Fax: 02871/953-9530

Stellungnahmen können ebenfalls unter https://beteiligung.nrw.de (Rubrik Bauleitpläne) sowie https://www.bocholt.de/bauleitplanung abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben.

Ferner wird daraufhin gewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätten geltend machen können.

Offengelegt werden:

  • der Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes und die Begründung einschließlich Umweltbericht von Januar 2023
  • die vorhandenen umweltbezogenen Informationen und die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen

Folgende Arten umweltbezogener Informationen und wesentliche bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen sind bei der Stadt Bocholt verfügbar:

I.

Begründung einschließlich Umweltbericht von Januar 2023 zur Änderung des Flächennutzungsplanes. Für die Belange des Umweltschutzes wird gemäß § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. In der Begründung und dem Umweltbericht werden unter Anwendung der Anlage 1 zum BauGB insbesondere die Bestandssituation und die Auswirkungen der Planungen auf die Schutzgüter Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Mensch, seine Gesundheit, Kulturgüter, sonstige Sachgüter sowie auf die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen untersucht und bewertet.

Es werden u. a. Aussagen zu den Themen Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Mensch, seine Gesundheit, Kulturgüter, sonstige Sachgüter sowie zu den Wechselwirkungen untereinander getroffen. Grundlage dafür bilden die nachfolgend näher beschriebenen Fachgutachten und fachgutachterliche Stellungnahmen/ Planungen.

II.

Fachgutachten und fachgutachterliche Stellungnahmen/ Planungen zur Änderung des Flächennutzungsplanes:

  1. Artenschutzrechtliche Vorprüfung (Stufe I) Froelich & Sporbeck GmbH und Co. KG, September 2022, Bochum
    Themen: Erfassung und Untersuchung der planungsrechtlich relevanten Arten
    Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB:  Tiere, biologische Vielfalt
  2. Baugrunduntersuchung, Dr. Schleicher & Partner Ingenieurgesellschaft mbH, Juni 2010, Gronau
    Themen: Untersuchung des Untergrundes hinsichtlich des geplanten Kanal- und Straßenbaus
    Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB: Boden
  3. Lichttechnische Untersuchung, Uppenkamp und Partner, August 2014, Ahaus
    Themen: Beurteilung der Lichtimmissionen im Umfeld der geplanten Fluchtlichtanlage für den Sportplatz des GSV Suderwick
    Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB: Mensch sowie menschliche Gesundheit
  4. Geruchsgutachten, TÜV NORD Umweltschutz GmbH & Co. KG, Dezember 2021, Essen
    Themen: Geruchsimmissionsprognose im Bereich des Bebauungsplangebietes 11-2
    Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB: Mensch sowie menschliche Gesundheit, Luft
  5. Lärmgutachten, TÜV NORD Umweltschutz GmbH & Co. KG, April 2022, Essen
    Themen: Geräuschemissionen und –immissionen durch Straßenverkehr und die Sportanlage des GSV Suderwick im Bereich des Bebauungsplangebietes 11-2
    Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB: Mensch sowie menschliche Gesundheit
III.

Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen von Fachbehörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange:

  1. Stellungnahmen der Stadt Bocholt vom 18.10.2011, 07.08.2012 und 28.07.2014 (Geschäftsbereich Stadtgrün und Umwelt ehemals Altlasten), 16.11.2011 und 29.07.2014 (Fachbereich Mobilität und Umwelt Geschäftsbereich Finanzen und Verwaltung ehemals Fachbereich Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün Geschäftsbereich Verwaltung), 20.10.2011, 18.07.2012 und 30.07.2014 (Fachbereich Öffentliche Ordnung), 19.10.2011 (Fachbereich Kultur und Bildung)
    Themen: Altlasten, Kampfmittel, Grün- und Freiflächenplanung, Bildung
    Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB:  Kulturgüter, Boden, Wasser, Pflanzen, biologische Vielfalt, Klima
  2. Stellungnahmen des Entsorgungs- und Servicebetriebes Bocholt vom 13.10.2011 bzw. 25.10.2011 und 19.07.2012 bzw. 23.07.2012 sowie vom 25.07.2014
    Themen: Gewässerangelegenheiten, Stadtentwässerung, Abfallentsorgung
    Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB:  Boden, Wasser, Mensch und seine Gesundheit
  3. Stellungnahmen der Bocholter Energie- und Wasserversorgung GmbH vom 07.11.2011, 19.07.2012 und 29.07.2014
    Themen: Löschwasserbereitstellung und Wasserversorgung
    Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB: sonstige Sachgüter
  4. Stellungnahme der RWE Westfalen-Weser-Ems Netzservice GmbH vom 19.10.2011
    Themen: Versorgungsleitungen
    Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB:  sonstige Sachgüter
  5. Stellungnahme der Westnetz GmbH vom 05.08.2014
    Themen: Versorgungsleitungen
    Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB:  sonstige Sachgüter
  6. Stellungnahmen des LWL-Archäologie vom 21.10.2011 und 23.07.2012
    Themen: Berücksichtigung von archäologischen und paläontologischen Belangen
    Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB:  Kulturgüter
  7. Stellungnahmen der Thyssengas GmbH vom 19.11.2011 und 27.07.2012
    Themen: Versorgungsleitungen
    Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB:  sonstige Sachgüter
  8. Stellungnahmen des Landesbetriebes Wald und Holz vom 04.11.2011, 14.08.2012 und 22.08.2014
    Themen: Schutz- und Sicherung von Waldflächen
    Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB: Pflanzen, Boden, Fläche
  9. Stellungnahmen der Landwirtschaftskammer NRW vom 16.11.2011, 12.08.2014
    Themen: Schutz von landwirtschaftlichen Flächen
    Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB: Pflanzen, Fläche
  10. Stellungnahmen der Bezirksregierung Münster, Dezernat 53, Anlagenbezogener Immissionsschutz vom 07.08.2012 und 04.08.2014
    Themen: Einhaltung des Immissionsschutzes
    Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB: Mensch und seine Gesundheit
  11. Stellungnahmen des Landesbetriebes Straßenbau NRW vom 14.11.2011, 14.08.2012 und 19.08.2014
    Themen: Erschließungsbedingungen an der Landstraße 606 (Dinxperloer Straße)
    Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB: Boden, sonstige Sachgüter
  12. Stellungnahmen des Kreises Borken vom 16.11.2011 (mit Aktualisierung vom 05.01.2012), 20.08.2012 und 26.08.2014
    Themen: Natur- und Landschaftsschutz, Abfall und Bodenschutz, Wasserwirtschaft
    Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB: Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Landschaft, Mensch und seine Gesundheit

Die vorhandenen umweltbezogenen Informationen und die nach Einschätzung der Stadt Bocholt wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen werden ausgelegt. Es handelt sich dabei um die vorstehend aufgelisteten Dokumente I - III.

Auslegungszeiten:

vormittags:
montags, mittwochs, donnerstags, freitags                                      von 08.00 - 12.30 Uhr

nachmittags:
montags, mittwochs, donnerstags                                                    von 14.00 - 17.00 Uhr

Hinweis: Außerhalb der genannten Zeiten sind telefonische Terminabsprachen zur Einsichtnahme unter 02871-953-3105 (Herr Buschmann) möglich.

Weitere Informationen sind auch im Internet unter https://www.bocholt.de/bauleitplanung verfügbar.

Bocholt, den 20.04.2023                                                                                                                     

Der Bürgermeister
In Vertretung

Dipl.-Ing. Zöhler
Stadtbaurat

Kontaktperson

Stadt Bocholt
Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung
Kaiser-Wilhelm-Straße 52-58
46395 Bocholt
E-Mail: stadtplanung@bocholt.de
Telefon: 02871 953-3102 (Herr Deckers)
Fax: 02871 953-0

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