Flächennutzungsplan Stadt Bocholt Beschluss

Wirksamkeit der 123. Änderung des Flächennutzungsplanes, Kalkdiek/Vardingholter Straße Sportplatzanlage DJK Barlo

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 05.09.2024 bis 04.09.2025
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Abgrenzung des Änderungsbereichs zum Flächennutzungsplan

Bekanntmachung der Stadt Bocholt

über die 123. Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Barlo für das Gebiet östlich der Sportplatzanlage DJK Barlo und südlich der Straße Kalkdiek

Die Stadtverordnetenversammlung stellte am 03.07.2024 in Kenntnis der Begründung und des Inhaltes der Sitzungsvorlage die 123. Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Barlo für das Gebiet östlich der Sportplatzanlage DJK Barlo und südlich der Straße Kalkdiek endgültig fest.

Die Bezirksregierung Münster hat die Änderung am 22.08.2024 genehmigt. Die Genehmigung lautet:

„Genehmigung der 123. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bocholt

Gem. § 6 Baugesetzbuch genehmige ich die vom Rat der Stadt Bocholt am 03.07.2024 beschlossene 123. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bocholt.

Münster, den 22.08.2024
Bezirksregierung Münster
Az.: 35.02.01.100-002/2024.0001.7/24

Im Auftrag
C. Horstmann“

Bekanntmachungsanordnung:

Vorstehende Genehmigung der Bezirksregierung Münster vom 22.08.2024 wird hiermit gemäß § 6 Baugesetzbuch (BauGB) vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in der zurzeit gültigen Fassung und gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NW S. 270) in der zurzeit gültigen Fassung öffentlich bekannt gemacht.

Der geänderte Flächennutzungsplan mit der dazugehörigen Begründung und der zusammenfassenden Erklärung wird ab dem 05.09.2024 während der Dienststunden bei der Stadt Bocholt im Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung, Kaiser-Wilhelm-Straße 52-58, 46395 Bocholt, zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt des Planes, der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung wird auf Verlangen Auskunft gegeben.

Hinweise:

A) Unbeachtlich werden

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Bocholt, Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung, unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

B) Die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) kann gemäß § 7 Abs. 6 GO NRW nach Ablauf von sechs Monaten ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung nicht mehr gegen diese Satzung geltend gemacht werden, es sei denn,

  1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
  2. der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
  3. der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
  4. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Bocholt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

C) Ein Entschädigungsberechtigter kann eine Entschädigung verlangen, wenn die in §§ 39-42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in o.g. Fällen bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

Mit dieser Bekanntmachung wird die 123. Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Barlo für das Gebiet östlich der Sportplatzanlage DJK Barlo und südlich der Straße Kalkdiek wirksam.

Weitere Informationen sind auch im Internet unter der Adresse https://www.bocholt.de/bauleitplanung verfügbar.

Bocholt, den 04.09.2024

Thomas Kerkhoff
Bürgermeister

Kontaktperson

Stadt Bocholt
Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung
Kaiser-Wilhelm-Straße 52-58
46395 Bocholt
E-Mail: stadtplanung@bocholt.de

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