Flächennutzungsplan Stadt Bocholt Beschluss

Neubekanntmachung und Neuzeichnung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bocholt

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 13.11.2024 bis 12.11.2025
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Bekanntmachung der Stadt Bocholt

über den Beschluss zur Neubekanntmachung und Neuzeichnung des Flächennutzungsplans der Stadt Bocholt.

Gemäß § 6 Abs. 6 des Baugesetzbuches (BauGB) wird hiermit bekannt gemacht, dass die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bocholt in ihrer Sitzung am 09.10.2024 den Beschluss zur Neubekanntmachung und Neuzeichnung des Flächennutzungsplans gefasst hat.

Hinweis:

Die Neubekanntmachung war notwendig, da der ursprüngliche Flächennutzungsplan aufgrund einer mittlerweile großen Anzahl von Änderungen und Berichtigungen überarbeitet und aktualisiert worden ist. Sie stellt sicher, dass der Flächennutzungsplan den rechtlichen Anforderungen entspricht und eine verlässliche Grundlage für die Entwicklung der Stadt Bocholt darstellt. Im Zuge der Neuzeichnung werden auf Grundlage des rechtswirksamen Ursprungsplans vom 12.01.1979 insgesamt 115 Änderungen und 48 Berichtigungen, die bis zum 30.09.2024 rechtswirksam geworden sind, in einem Plan zusammengefasst und nachrichtliche Übernahmen aktualisiert.

Gemäß § 6 Abs. 6 BauGB kann der Flächennutzungsplan unter Berücksichtigung aller bisher durchgeführten Änderungen und Berichtigungen sowie Anpassungen neu bekannt gemacht werden. Die Neubekanntmachung hat allein deklaratorische Wirkung. Rechtlich maßgeblich ist weiterhin der förmlich aufgestellte Flächennutzungsplan und die seither wirksam gewordenen Änderungen und Berichtigungen einschließlich deren Begründungen, die der Neubekanntmachung und Neuzeichnung vorangegangen sind.

Die Neuzeichnung des Flächennutzungsplans wird ab dem 13.11.2024 während der Servicezeiten bei der Stadt Bocholt im Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung, Kaiser-Wilhelm-Straße 52-58, 46395 Bocholt, öffentlich zugänglich sein und zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Der Flächennutzungsplan kann zunächst hier und unter

https://www.bocholt.de/bauleitplanung

abgerufen werden.

Über den Inhalt des Planes sowie dem dazugehörigen Erläuterungsbericht wird auf Verlangen Auskunft gegeben.

Bocholt, den 05.11.2024                                                                                     

Thomas Kerkhoff
Bürgermeister

Kontaktperson

Stadt Bocholt
Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung
Kaiser-Wilhelm-Straße 52-58
46395 Bocholt
E-Mail: stadtplanung@bocholt.de 
Telefon: 02871 953-3104 (Frau Overkamp)
Fax: 02871 953-9530

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