Bebauungsplan Stadt Bocholt Frühzeitige Beteiligung

Änderung des Bebauungsplanes K 10, 3. Änderung, Altstandort Stadtsparkasse

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 04.04.2025 bis 07.05.2025
  • Stellungnahmen 10 Stellungnahmen
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Abgrenzung zum Änderungsbereich K 10

Bekanntmachung der Stadt Bocholt

über die Einleitung der 3. Änderung des Bebauungsplanes K 10 für den Bereich südlich der St.-Georg-Kirche und des Markts, westlich der Neustraße, nördlich der Schanze und östlich des St.-GeorgPlatzes im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB mit Berichtigung des Flächennutzungsplans

und die in diesem Zusammenhang beabsichtigte frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit.

Der Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr beschloss am 13.06.2023 (erneut gebilligt mit Beschluss vom 25.03.2025) in Kenntnis der Begründung die Einleitung der 3. Änderung des Bebauungsplanes K 10 für den Bereich südlich der St.-Georg-Kirche und des Markts, westlich der Neustraße, nördlich der Schanze und östlich des St.-GeorgPlatzes im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB mit Berichtigung des Flächennutzungsplans mit folgender städtebaulichen Zielsetzung:

  • Schaffung eines urbanen Viertels durch Ausweisung eines urbanen Gebiets gemäß § 6a BauNVO mit den üblichen Dichtewerten
  • Stärkung der Wohnnutzung in der Innenstadt
  • Schaffung einer Raumkante südwestlich der St-Georg-Kirche
  • Schaffung einer öffentlichen Grünfläche südlich der St.-Georg-Kirche

Der Beschluss des Ausschusses für Planung, Bau und Verkehr wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Des Weiteren wird gemäß § 13a Abs. 3 S. 1 Nr. 1 BauGB bekannt gemacht, dass der Bebauungsplan gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird.

Gemäß § 13a Abs. 3 S. 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 BauGB wird der Öffentlichkeit in der Zeit vom 04.04.2025 bis einschließlich 07.05.2025 Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und zu der Planung zu äußern.

Die Unterlagen zur Änderung des Bebauungsplanes werden im Internet veröffentlicht. Es wird darauf hingewiesen, dass die genannten Planunterlagen darüber hinaus zu den untenstehenden Auslegungszeiten zu jedermanns Einsicht bei der Stadt Bocholt im Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung, Kaiser-Wilhelm-Straße 52-58, 46395 Bocholt öffentlich ausliegen.

Auslegungszeiten im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung:

vormittags:
montags, mittwochs, donnerstags, freitags                 von 08.00 – 12.30 Uhr
nachmittags:
montags, mittwochs, donnerstags                               von 14.00 – 17.00 Uhr

Hinweis: Außerhalb der genannten Zeiten ist eine Einsichtnahme nur nach vorheriger telefonischer Terminabsprache unter +49 2871 953-3108 (Frau Meiering) möglich.

Während der Beteiligungsfrist können zu diesem Plan Stellungnahmen unter

https://beteiligung.nrw.de/portal/bocholt/beteiligung/themen/1012909 sowie https://www.bocholt.de/bauleitplanung

abgegeben werden.

Für die Abgabe einer Stellungnahme über das Onlineportal Beteiligung NRW verwenden Sie bitte den angegebenen Link, um sich mit Ihren nach der Registrierung erhaltenen persönlichen Nutzerdaten anzumelden.

Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können aber auch weiterhin unter den folgenden Kontaktdaten abgegeben werden:

Stadt Bocholt, Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung
Kaiser-Wilhelm-Straße 52-58, 46395 Bocholt
E-Mail: stadtplanung@bocholt.de
Telefon: +49 2871 953-3133 (Frau Wiese)
Fax: 02871/953-9530

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Hinweis:

Zu gegebener Zeit wird eine weitere Öffentlichkeitsbeteiligung, die Veröffentlichung im Internet nach § 13a Abs. 2 in Verbindung mit §§ 13 Abs. 2 und 3, 3 Abs. 2 BauGB, nach Bekanntmachung im Bocholter Borkener Volksblatt durchgeführt. Auch während der Veröffentlichung im Internet können Sie prüfen, ob Ihre Belange ausreichend berücksichtigt wurden und ggf. eine (weitere) Stellungnahme abgeben.

Bocholt, den 31.03.2025

Thomas Kerkhoff
Bürgermeister

Kontakt

Stadt Bocholt, Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung
Kaiser-Wilhelm-Straße 52-58, 46395 Bocholt
E-Mail: stadtplanung@bocholt.de
Telefon: +49 2871 953-3133 (Frau Wiese)
Fax: 02871/953-9530

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