Bebauungsplan Stadt Bocholt Beschluss

Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes 8-21, südl. Erweiterung des I-Park

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 02.04.2025 bis 01.04.2026
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Abgrenzung des Bebauungsplanes 8-21

Bekanntmachung der Stadt Bocholt

über die Rechtsverbindlichkeit der Aufstellung des Bebauungsplanes 8-21 (Erweiterung des Industrieparks südlich der B 67 und östlich der K 27 – Mussumer Ringstraße) im Ortsteil Mussum für den Bereich südlich und nördlich des Weges Enkhook sowie südlich der Bundesstraße (B) 67, östlich der Mussumer Ringstraße, nördlich des Weges am Laaker Bach und westlich der Pannemannstraße - unter Einbeziehung zweier Teilflächen aus dem Bebauungsplan 8-19

Die Stadtverordnetenversammlung beschloss am 26.03.2025 in Kenntnis der Begründung und des Inhaltes der Sitzungsvorlage die Aufstellung des Bebauungsplanes 8-21 (Erweiterung des Industrieparks südlich der B 67 und östlich der K 27 – Mussumer Ringstraße) im Ortsteil Mussum für den Bereich südlich und nördlich des Weges Enkhook sowie südlich der Bundesstraße (B) 67, östlich der Mussumer Ringstraße, nördlich des Weges am Laaker Bach und westlich der Pannemannstraße - unter Einbeziehung zweier Teilflächen aus dem Bebauungsplan 8-19, einschließlich

  • artenschutzrechtlicher Maßnahmen im Bereich der Hofstellen Loikumer Weg 75 und 77
  • der artenschutzrechtlichen Maßnahme im Bereich des renaturierten Laaker Baches (im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 8–21/ an der Straße Am Laaker Bach)
  • der artenschutzrechtlichen Maßnahme im Ausgleichspool am Kreuzkapellenweg (Gemarkung Hemden, Flur 18, Flurstück 38)
  • der zugeordneten Ausgleichsmaßnahme im Ausgleichspool am Kreuzkapellenweg (Gemarkung Hemden, Flur 18, Flurstück 38)

gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung.

Zum Ausgleich der Eingriffe in Natur und Landschaft wird das nicht im Geltungsbereich des Bebauungsplans 8-21 ausgleichbare Defizit der externen Ausgleichsfläche im Ausgleichspool am Kreuzkapellenweg (Gemarkung Hemden, Flur 18, Flurstück 38) zugeordnet.

Zur Vermeidung des Eintritts von Verbotstatbeständen sind artenschutzrechtliche Maßnahmen innerhalb des Plangebiets und in der Umgebung (Hofstellen Loikumer Weg 75, Loikumer Weg 77) sowie auf der Fläche Gemarkung Hemden, Flur 18, Flurstück 38 vorgesehen.

Bekanntmachungsanordnung:

Der Satzungsbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes 8-21, Aufstellung südl. Erweiterung des Industrieparks wird hiermit gem. § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der zurzeit gültigen Fassung und gem. § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV. NW. S. 666) in der zurzeit gültigen Fassung öffentlich bekannt gemacht.

Der Bebauungsplan 8-21, Aufstellung südl. Erweiterung des Industrieparks mit Begründung und zusammenfassender Erklärung wird ab dem 02.04.2025 während der Dienststunden bei der Stadt Bocholt im Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung, Kaiser-Wilhelm-Straße 52-58, 46395 Bocholt zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt des Planes, der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung wird auf Verlangen Auskunft gegeben.

Hinweise:

A) Unbeachtlich werden

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Bocholt, Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung, unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

B) Die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) kann gemäß § 7 Abs. 6 GO NRW nach Ablauf von sechs Monaten ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung nicht mehr gegen diese Satzung geltend gemacht werden, es sei denn,

  1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
  2. die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
  3. der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
  4. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Bocholt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

C) Ein Entschädigungsberechtigter kann eine Entschädigung verlangen, wenn die in §§ 39-42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in o.g. Fällen bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

Mit dieser Bekanntmachung wird die Aufstellung des Aufstellung des Bebauungsplanes 8-21 (Erweiterung des Industrieparks südlich der B 67 und östlich der K 27 – Mussumer Ringstraße) im Ortsteil Mussum für den Bereich südlich und nördlich des Weges Enkhook sowie südlich der Bundesstraße (B) 67, östlich der Mussumer Ringstraße, nördlich des Weges am Laaker Bach und westlich der Pannemannstraße - unter Einbeziehung zweier Teilflächen aus dem Bebauungsplan 8-19 einschließlich der artenschutzrechtlichen Maßnahmen sowie Ausgleichsmaßnahmen rechtsverbindlich.

Weitere Informationen sind auch im Internet unter der Adresse https://www.bocholt.de/bauleitplanung verfügbar.

Bocholt, den 31.03.2025                                                                                     

Thomas Kerkhoff
Bürgermeister

Allgemeiner Hinweis:

Die entsprechenden Bauleitpläne sind wenige Tage nach der Bekanntmachung auch hier digital verfügbar.

Kontakt

Stadt Bocholt
Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung
Kaiser-Wilhelm-Straße 52-58
46395 Bocholt
E-Mail: stadtplanung@bocholt.de

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