Verfahren Bezirksregierung Düsseldorf Räumliche Entwicklung

Raumverträglichkeitsprüfung für die geplanten Offshore-Netzanbindungssysteme der „Windader West“ – Teilstück NRW

  • Status Beendet
  • Zeitraum 11.06.2024 bis 11.07.2024
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Quelle: Amprion GmbH

Raumverträglichkeitsprüfung für die geplanten Offshore-Netzanbindungssysteme der „Windader West“ – Teilstück NRW

Anlass

Die Amprion Offshore GmbH (Vorhabenträgerin) plant den Neubau von vier Offshore-Netzanbindungssystemen von der Nordsee bis nach Nordrhein-Westfalen. Sie sollen in Offshore-Windparks erzeugten Strom in die Verbrauchszentren im nördlichen Ruhrgebiet, an der Grenze zum Münsterland sowie am Niederrhein und im Rheinland transportieren. Hierbei handelt es sich um die folgenden Systeme:

  • NOR-6-4 zum Netzverknüpfungspunkt Niederrhein,
  • NOR-9-5 zum Netzverknüpfungspunkt Kusenhorst,
  • NOR-x-1 zum Netzverknüpfungspunkt Rommerskirchen und
  • NOR-x-5 zum Netzverknüpfungspunkt Oberzier.

Die landseitig als Erdkabel in verlustarmer Gleichstromtechnik geplanten Systeme sollen möglichst lange miteinander gebündelt und gemeinsam realisiert werden. Sie bilden zusammen das Vorhaben „Windader West“

Raumverträglichkeitsprüfung

Die Vorhabenträgerin hat die Durchführung einer Raumverträglichkeitsprüfung beantragt. Aufgrund der Raumbedeutsamkeit und überörtlichen Bedeutung prüfen die zuständigen Regionalplanungsbehörden (Bezirksregierungen Düsseldorf, Köln und Münster sowie der Regionalverband Ruhr (RVR)) das Vorhaben nun in einem gemeinsamen Verfahren auf Ebene der Raumordnung auf dessen Raumverträglichkeit. Die Bezirksregierung Düsseldorf übernimmt dabei in Abstimmung mit der Landesplanungsbehörde und den übrigen zuständigen Regionalplanungsbehörden die Federführung.

Die gegenständliche Raumverträglichkeitsprüfung betrifft den Streckenabschnitt der Offshore-Netzanbindungssysteme der „Windader West“ in NRW. Für den Streckenabschnitt in Niedersachen führt das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems in Oldenburg eine separate Raumverträglichkeitsprüfung durch.

Gegenstand des Verfahrens sind 670 m breite Trassenkorridore; der spätere Schutzstreifen der Trasse ist abhängig von der Anzahl der Kabelsysteme und beträgt bei vier Systemen bis zu 40 m. Das untersuchte Korridornetz erstreckt sich von Norden nach Süden über folgende Kreise und kreisfreie Städte der betroffenen Planungsregionen:

  • Planungsregion Münster: Kreise Steinfurt, Borken und Coesfeld.
  • Planungsregion Regionalverband Ruhr (RVR): Kreise Recklinghausen und Wesel.
  • Planungsregion Düsseldorf: Kreise Kleve, Viersen und Rhein-Kreis Neuss sowie die kreisfreie Stadt Mönchengladbach.
  • Planungsregion Köln: Kreise Heinsberg, Düren und Rhein-Erft-Kreis. 

Bevor der „Windstrom“ in das regionale Stromnetz eingespeist werden kann, ist jedoch eine Umwandlung des Gleichstroms in Wechselstrom mittels eines sogenannten Stromrichters bzw. Konverters erforderlich. Die Standortsuche und die Genehmigung der Konverter sind nicht Gegenstand dieser Raumverträglichkeitsprüfung.

Ergebnis der Raumverträglichkeitsprüfung ist eine gutachterliche Stellungnahme mit Empfehlung des raumverträglichsten Korridors. Im Anschluss an die Raumverträglichkeits­prüfung folgen die jeweiligen Zulassungs- bzw. Genehmigungsverfahren für die einzelnen Stromtrassen.

Aktueller Stand und Ausblick

Der Öffentlichkeit sowie den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen wurde in der Zeit vom 11. Juni 2024 bis einschließlich zum 11. Juli 2024 gemäß § 15 Absatz 3 ROG Gelegenheit zur Stellungnahme zu den Verfahrensunterlagen gegeben.

Auf Grundlage der Verfahrensunterlagen sowie aller eingereichten Stellungnahmen und der Erkenntnisse aus dem gemäß § 32 Absatz 2 LPlG NRW mit den beteiligten öffentlichen Stellen und den Personen des Privatrechts nach § 4 ROG durchgeführten Erörterungstermin haben die Regionalplanungsbehörden Düsseldorf, Köln, Münster und RVR eine gutachterliche Stellungnahme nach § 15 Absatz 1 Satz 4 ROG erstellt und diese der Vorhabenträgerin übermittelt. Sie bildet das Ergebnis der Raumverträglichkeitsprüfung.

Die gutachterliche Stellungnahme wird gemäß § 32 Absatz 3 LPlG NRW möglichst zeitnah ohne Begründung in den Amtsblättern der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf, Köln und Münster bekannt gemacht und mit Begründung bei den zuständigen Regionalplanungsbehörden sowie den Kreisen und Gemeinden, auf deren Gebiet sich das Vorhaben erstreckt, für die Dauer von fünf Jahren zur Einsicht für jedermann bereitgehalten, und auf den Internetseiten der Regionalplanungsbehörden eingestellt.

Das Ergebnis der Raumverträglichkeitsprüfung ist als sonstiges Erfordernis der Raumordnung im nachfolgenden Zulassungsverfahren zu berücksichtigen und kann nur im Rahmen des Rechtsbehelfsverfahrens gegen die Zulassungsentscheidung überprüft werden (vgl. § 15 Absatz 6 ROG).

Die gutachterliche Stellungnahme (einschließlich Begründung) nebst Anlagen steht hier auf der Internetseite der Bezirksregierung Düsseldorf zur Einsicht und Download bereit. Dort wird zu gegebener Zeit auch über die erfolgte Bekanntmachung in den Amtsblättern informiert.

Kontaktperson

Bezirksregierung Düsseldorf

Cecilienallee 2

40474 Düsseldorf

Dezernat 32 – Regionalentwicklung


Richard Häfner

Tel.: 0211 475-2368

richard.haefner@brd.nrw.de


Helge Clären

Tel.: 0211 475-2395

helge.claeren@brd.nrw.de

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Informationen gemäß Art. 13 Absatz 1 und Absatz 2 DSGVO aufgrund der Erhebung von personenbezogenen Daten

Im Zusammenhang mit der Regionalplanung und Raumordnung werden bei Ihnen personenbezogene Daten erhoben. Bitte beachten Sie hierzu nachstehende Datenschutzhinweise:

1. Angaben zum Verantwortlichen

Verantwortlich für die Datenerhebung ist:

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E-Mail-Adresse: Poststelle@brd.nrw.de

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2. Angaben zum Vertreter des Verantwortlichen

Den oben genannten Verantwortlichen vertritt:

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- Büro des Regierungspräsidenten -

Cecilienallee 2

40474 Düsseldorf

Telefon + 49 (0)211 475 – 0

E-Mail-Adresse: rp@brd.nrw.de

3. Angaben zum Datenschutzbeauftragten

Die Kontaktdaten lauten:

Behördlicher Datenschutzbeauftragte/r

Cecilienallee 2

40474 Düsseldorf

Telefon + 49 (0)211 475 – 2220

E-Mail-Adresse: Datenschutz@brd.nrw.de

4. Angaben zu der Aufsichtsbehörde

Zuständige Aufsichtsbehörde für den Datenschutz ist:

Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen

Kavalleriestr. 2-4

40213 Düsseldorf

Telefon: + 49 (0)211 38424 – 0

Telefax: + 49 (0)211 38424 – 10

Email: poststelle@ldi.nrw.de

Internet: www.ldi.nrw.de

5. Zweck/e und Rechtsgrundlage/n der Verarbeitung

Die Regionalplanungsbehörde verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten zur sachgerechten Durchführung / Wahrnehmung folgender Verfahren / Aufgaben:

a) Verfahren zur Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Aufhebung von regionalen Raumordnungsplänen für die Region Düsseldorf,

b) Raumverträglichkeitsprüfungen,

c) Zielabweichungsverfahren,

d) Beratung von Kommunen im Rahmen der Arbeiten zur Aufstellung oder Änderung eines Bauleitplanes,

e) Abgabe sonstiger einzelfallbezogener Stellungnahmen zur Anpassung an die Ziele der Raumordnung (z. B. im Rahmen von Genehmigungsverfahren).

Nach § 15 Abs. 3 S. 1 des Raumordnungsgesetzes (ROG) sind die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen bei Raumverträglichkeitsprüfung frühzeitig zu beteiligen. Ihnen ist nach § 15 Abs. 3 S. 6 ROG Gelegenheit zu geben, zu den nach § 15 Abs. 2 S. 1 ROG erforderlichen Verfahrensunterlagen Stellung zu nehmen. Nach Ablauf der Frist zur Stellungnahme werden die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von der Regionalplanungsbehörde ausgewertet. Die Stellungnahmen der öffentlichen Stellen und der Personen des Privatrechts nach § 4 ROG können mit diesen – auch unter Beschränkung auf einzelne Aspekte – erörtert werden, § 32 Abs. 2 S. 1 Landesplanungsgesetz NRW (LPlG NRW). Schließlich hat die zuständige Raumordnungsbehörde ihre Prüfung in Form einer gutachterlichen Stellungnahme abzugeben, § 15 Abs. 1 S. 4 ROG i.V.m. 32 Abs. 3 LPlG NRW.

Zur sachgerechten Durchführung des zuvor beschriebenen Verfahrens verarbeitet die regionale Planungsbehörde die personenbezogenen Daten aller fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen und gibt diese an den jeweiligen Vorhabenträger weiter. Die Verarbeitung und Weitergabe der Stellungnahmen dient dem Informationsaustausch und bereitet die abschließende Entscheidung der Regionalplanungsbehörde über die Raumverträglichkeit vor. Hierzu kann auch die Weiterleitung von Stellungnahmen in nicht anonymisierter Form erforderlich sein. Der Vorhabenträger muss sich mit den Stellungnahmen auch unter Beachtung der Angaben zu Personen und persönlichen Situationen (z. B. Wohnort) auseinandersetzen und diese im Rahmen seiner Planung hinreichend berücksichtigen. Zu diesem Zweck bringen die Personen aus der Öffentlichkeit und die in ihren Belangen betroffenen öffentlichen Stellen selbst ihre Stellungnahme in das Verfahren ein.

Soweit eine Weitergabe der personenbezogenen Daten nicht erforderlich ist, werden die Stellungnahmen in anonymisierter Form weitergegeben. Vorsorglich wird jedoch darauf hingewiesen, dass auch bei der Anonymisierung von Stellungnahmen im Gesamtzusammenhang möglicherweise ein Personenbezug herstellbar bleibt.

Rechtsgrundlagen: Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. e in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 S. 1 lit. b der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 Abs. 1 des Datenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen (DSG NRW) in Verbindung mit den Vorschriften des Raumordnungsgesetzes (ROG), des Landesplanungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (LPlG NRW), der Verordnung zur Durchführung des Landesplanungsgesetzes (LPlG DVO) und des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes (UVPG).

6. Kategorien der verarbeiteten personenbezogenen Daten

Folgende personenbezogene Daten von Ihnen werden durch das Dezernat 32 der Bezirksregierung Düsseldorf - sofern angegeben - verarbeitet: 

- Stammdaten (z. B. Anrede, Name, Vorname, E-Mail-Adresse, Telefonnummer),

- Adressdaten (z. B. Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort),

- Nutzerdaten Beteiligung.NRW (Benutzername, Zeitstempel, IP- und E-Mail-Adresse), Grundbuchdaten (z. B. Grundbuch-Nr., Gemarkung, Flur, Flurstück),

- sonstige Eigentumsangaben,

- sonstige mit personenbezogenen Daten verknüpfte Äußerungen bzw. Mitteilungen.

7. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten (einschließlich des Zwecks der „Übermittlung“, der unter 5. bereits dargestellt ist)

Ihre personenbezogenen Daten werden genutzt bzw. weitergegeben an den/die:

- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Dezernates 32 (regionale Planungsbehörde) und weiterer Dezernate der Bezirksregierung Düsseldorf (sofern geboten und erforderlich),

- im Verfahren zu beteiligende öffentliche Stellen (soweit geboten und erforderlich),

- den Vorhabenträger (i.S.v. § 15 Abs. 4 S. 1 ROG),

- Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) als Auftragsverarbeiter i. S. v. Art. 28 DSGVO,

- Antragstellende (soweit geboten und erforderlich),

- das Landesarchiv NRW (soweit geboten und erforderlich).

8. Absicht Übermittlung an Drittland oder eine internationale Organisation

Es ist nicht beabsichtigt, Ihre personenbezogenen Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation zu übermitteln.

9. Dauer der Speicherung bzw. Kriterien für die Festlegung dieser Dauer

Ihre personenbezogenen Daten werden nur so lange gespeichert, wie es unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten zur Erfüllung der vorgenannten Aufgaben erforderlich ist. Stellungnahmen werden mindestens für die Dauer der Bereithaltung bzw. Einstellung in das Internet (5 Jahre) gespeichert. Mit Ablauf dieses Zeitraums werden die Daten grundsätzlich gelöscht, außer sie bleiben für die weitere Planung relevant.

Nach Ablauf der Aufbewahrungspflicht werden die Unterlagen dem Landesarchiv NRW zur Archivierung angeboten. Eine Löschung der Daten findet nicht statt, wenn der Vorgang nach dem Archivgesetz Nordrhein-Westfalen archivierungswürdig ist. In diesem Falle bleiben die Daten dauerhaft gespeichert. Im Falle der Nichtübernahme werden die Daten wie vorstehend gelöscht.

10. Rechte der Betroffenen

Bei Erhebung personenbezogener Daten stehen Ihnen folgende Rechte zu:

- Unter den Voraussetzungen des Art. 7 DSGVO haben Sie ein Recht auf Widerruf der Einwilligung,

- Unter den Voraussetzungen des Art. 15 DSGVO haben Sie ein Auskunftsrecht,

- Unter den Voraussetzungen des Art. 16 DSGVO haben Sie ein Recht auf Berichtigung der Daten,

- Unter den Voraussetzungen des Art. 17 DSGVO haben Sie ein Recht auf Löschung der Daten,

- Unter den Voraussetzungen des Art. 18 DSGVO haben Sei ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung der Daten,

- Unter den Voraussetzungen des Art. 20 DSGVO haben Sie ein Recht auf Übertragung der Daten,

- Unter den Voraussetzungen des Art. 21 DSGVO haben Sie ein Recht auf Widerspruch gegen die Datenverarbeitung.

11. Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Sie haben das Recht bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Beschwerde einzulegen. Die Kontaktdaten finden Sie unter Punkt 4. dieser Information.

12. Widerspruchsrecht bei Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe

Sie haben das Recht aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten Widerspruch einzulegen. Ich werde Ihre Daten allerdings dennoch verarbeiten, wenn ich zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen kann, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder wenn die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient.

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