Verfahren Bezirksregierung Köln

Braunkohlenplan Hambach, Sachlicher Teilplan: Sicherung einer Trasse für den Ablauf des Tagebausees Hambach

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 14.08.2024 bis 18.10.2024
  • Stellungnahmen 9 Stellungnahmen
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Trassenverlauf - Seeablauf Hambach

Öffentliche Auslegung der Planunterlagen im Aufstellungsverfahren

Der Braunkohlenausschuss hat in seiner 172. Sitzung am 14.06.2024 die Aufstellung des Braunkohlenplans „Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes, Sachlicher Teilplan: Sicherung einer Trasse für den Ablauf des Tagebausees Hambach“ auf der Grundlage des Vorentwurfes (Stand Mai 2024) einschließlich der zeichnerischen Festlegung (Stand April 2024) beschlossen und die Regionalplanungsbehörde der Bezirksregierung Köln beauftragt, die Beteiligung gem. § 9 Abs. 2 ROG durchzuführen (vgl. Sitzungsvorlage BKA 0840).

Einordnung dieses Vorhabens:

Der Braunkohlenplan „Teilplan 12/1 – Hambach – Abbau- und Außenhaldenfläche des Tagebaues Hambach“ wurde durch den damaligen Braunkohlenausschuss am 16.12.1975 beschlossen und per Erlass der Landesregierung vom 11.05.1977 für verbindlich erklärt. Die Herstellung eines Tagebausees nach Abschluss der Braunkohlengewinnung war bereits hier als wesentliches Rekultivierungsziel festgelegt.

Mit Inkrafttreten des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes (KVBG) vom 08.08.2020, der Unterzeichnung des öffentlich-rechtlichen Vertrages vom 10.02.2021 auf der Grundlage des KVBG, der Leitentscheidung der Landesregierung NRW vom 23.03.2021, der politischen Verständigung zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, dem Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen und der RWE Power AG zum vorgezogenen Kohleausstieg 2030 im Rheinischen Revier vom 04.10.2022 sowie mit der die vorgenannten Gesichtspunkte berücksichtigenden Anpassung des KVBG vom 19.12.2022 ist nun vorgegeben, dass die marktorientierte Braunkohlenverstromung im Rheinischen Revier frühzeitiger als geplant, und zwar im Jahr 2030, enden soll. Die Leitentscheidung aus dem Jahr 2023 (Beschluss der Landesregierung vom 19.09.2023) enthält hierzu keine weiteren Gesichtspunkte für den Tagebau Hambach. Für den Tagebau Hambach leitet sich aus dem Stilllegungspfad des KVBG ein deutlich verminderter Braunkohlenbedarf ab. Dies führt zu einer Beendigung der Kohlegewinnung im Tagebau Hambach bereits im Jahr 2029 und zu einer Veränderung der Abbaugrenze und Sicherheitslinie sowie der Grundzüge der Wiedernutzbarmachung einschließlich der räumlichen Lage und Ausgestaltung des Tagebausees. Die vorgenannten Anpassungen des „Braunkohlenplan Hambach – Abbau- und Außenhaldenfläche des Tagebaus Hambach – für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes“ wurden vom Braunkohlenausschuss am 14.06.2024 festgestellt.

Dieser Braunkohlenplan sieht vor, dass mit der Befüllung des Tagebausees Hambach ab dem Jahr 2030 zu beginnen ist und diese möglichst bis zum Jahr 2070 abzuschließen ist.

Um den Wasserspiegel dauerhaft auf seinem Zielwasserstand zu halten, ist mit dem Erreichen des Zielwasserspiegels das dem Tagebausee zuströmende Wasser (Niederschlags- und Grundwasser) als Überschusswasser aus dem See oberirdisch der Großen Erft zuzuführen und damit ein Seeablauf erforderlich. Außerdem wird der Tagebausee damit als funktionierendes Gewässer hergestellt und in den natürlichen Wasserkreislauf eingebunden.

Der Braunkohlenausschuss hat in seiner Sitzung am 13.12.2021 die Regionalplanungsbehörde deshalb damit beauftragt, einen Vorentwurf für den Braunkohlenplan zur raumordnerischen Sicherung einer Trasse für den Ablauf des Tagebausees Hambach zu erstellen.

Die Bergbautreibende RWE Power AG hat der Bezirksregierung Köln die erforderlichen Angaben zur Umweltprüfung i.S.v. § 8 Abs. 1 S. 1 ROG / § 40 Abs. 1 UVPG vorgelegt (Unterlage „Braunkohlenplan Hambach Teilplan 12/1 – Abbau- und Außenhaldenfläche des Tagebaus Hambach – für das infolge des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes geänderte Tagebauvorhaben Sachlicher Teilplan: Sicherung einer Trasse für den Ablauf des Tagebausees Hambach“).

Diesen Angaben zur Umweltprüfung der RWE Power AG waren folgende Anlagen beigefügt:

  • Alternativenprüfung
  • Artenschutzrechtliche Betrachtung
  • Artenspektrum für die Untersuchungen im Rahmen der Umweltprüfung
  • Artenschutzrechtliche Auswirkungsprognose
  • Trassenkorridor – Geplanter Geltungsbereich des Braunkohlenplans
  • Schutzgebiete von Natur und Landschaft
  • Wasserwirtschaftlich relevante Gebiete

Die Regionalplanungsbehörde der Bezirksregierung Köln hat im Rahmen der Erarbeitung des Braunkohlenplanentwurfs „Braunkohlenplan Hambach Teilplan 12/1 für das infolge des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes geänderte Tagebauvorhaben, Sachlicher Teilplan: Sicherung einer Trasse für den Ablauf des Tagebausees Hambach“ eine Umweltprüfung durchgeführt und einen Umweltbericht erarbeitet (§ 8 Abs. 1 ROG). Der Umweltprüfung und dem Umweltbericht lagen insbesondere die v.g. Angaben zur Umweltprüfung (mit Anlagen) zugrunde, die die Bergbautreibende der Bezirksregierung Köln zur Verfügung gestellt hat. Für die Änderung des Braunkohlenplans ist gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Anlage 5, Nr. 1.5 UVPG („Raumordnungsplanungen nach § 13 des Raumordnungsgesetzes“), § 2 Abs. 1 LPlG NRW eine Umweltprüfung durchzuführen. Die Umweltprüfung erfolgt gemäß § 48 S. 1 UVPG nach dem Raumordnungsgesetz (ROG).

Öffentliche Auslegung/Veröffentlichung

Folgende Unterlagen

  • Entwurf des Braunkohlenplans (mit Begründung) einschließlich Entwurf der zeichnerischen Festlegung sowie Umweltbericht der Bezirksregierung Köln,
  • von der Bergbautreibenden vorgelegte Angaben zur Umweltprüfung mit den einzelnen Anlagen der vorstehenden Auflistung

können im Zeitraum vom

14. August 2024 bis einschließlich 18. September 2024

über die nachfolgende Internetadresse eingesehen und heruntergeladen werden:

https://url.nrw/braunkohlenplanverfahren

Die Unterlagen liegen zudem während der oben genannten Auslegungsfrist bei der Bezirksregierung Köln, Dienstgebäude Scheidtweilerstraße 4 in 50933 Köln (montags bis freitags 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr) zur Einsichtnahme durch jedermann aus. Es wird um telefonische Voranmeldung unter 0221/147-3859 oder 0221/147-5163 oder per E-Mail unter Dezernat32@bezreg-koeln.nrw.de gebeten.

Stellungnahme

Stellungnahmen zum Planentwurf können in der Zeit vom

14. August 2024 bis einschließlich 18. Oktober 2024

abgegeben werden. Nach Ablauf der Frist sind alle Stellungnahmen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Eine Fristverlängerung kann daher grundsätzlich nicht gewährt werden.

Stellungnahmen sollen elektronisch, insbesondere auf die folgende Art und Weise übermittelt werden:

1. Elektronisch über das Beteiligungsportal „Beteiligung NRW“ unter dem folgenden Link:
https://beteiligung.nrw.de/portal/brk/beteiligung/themen/1008119
Die Stellungnahme sollte möglichst in das Inhaltsfeld eingetragen und nicht als PDF hochgeladen werden. Dies erleichtert die technische Weiterverarbeitung erheblich

oder

2. Per E-Mail (Stellungnahme bevorzugt als pdf) an das Postfach Dezernat32@bezreg-koeln.nrw.de.

In begründeten Fällen können Stellungnahmen ausnahmsweise schriftlich auf die folgende Art und Weise vorgebracht werden: per Post an die Bezirksregierung Köln, Dezernat 32, 50606 Köln; per Fax an 0221 147-2905 oder zur Niederschrift bei der Bezirksregierung Köln, Dienstgebäude Scheidtweilerstraße 4, 50933 Köln vorgebracht werden.

Stellungnahmen der öffentlichen Stellen sollen über das Portal „Beteiligung NRW“ erfolgen.

Stellungnahmen sollten möglichst unter Angabe des vollständigen Namens und der Anschrift des Stellungnehmenden abgegeben werden. Bei Eigentumsbeeinträchtigungen wird darum gebeten, möglichst die Flurstücknummer und die Gemarkungen der betroffenen Grundstücke anzugeben. Eine gesonderte Benachrichtigung über den Eingang der Stellungnahmen erfolgt nicht.

Die fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen werden im weiteren Verfahren in die Abwägung durch den Braunkohlenausschuss einbezogen.

Mit Ablauf der Stellungnahmefrist sind alle Stellungnahmen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, ausgeschlossen.

Durch Einsichtnahme in die Unterlagen und Abgabe von Stellungnahmen entstehende Aufwendungen werden nicht erstattet.

Weitere wichtige Informationen:

1. Bei der Abgabe von Stellungnahmen seitens der Beteiligten werden zum Zwecke der Durchführung des Verfahrens persönliche Daten erhoben. Alle persönlichen Daten werden von der Bezirksregierung Köln in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet.

2. Nach Abwägung und Auswertung der Stellungnahmen wird gem. § 28 Abs. 3 S. 2 i.V.m. § 19 Abs. 4 LPlG NRW der Braunkohlenausschuss über die Feststellung des Braunkohlenplans entscheiden. Der festgestellte Braunkohlenplan bedarf dann noch der Genehmigung der Landesplanungsbehörde im Einvernehmen mit den fachlich zuständigen Landesministerien und im Benehmen mit dem für die Landesplanung zuständigen Ausschuss des Landtages (§ 29 Abs. 1 LPlG).

Bei Fragen zu den Möglichkeiten der Beteiligung, wenden Sie sich bitte telefonisch an die Regionalplanungsbehörde unter 0221/147-3859 (Frau Fani), 0221/147-5163 (Herr Bus) oder 0221/147-4537 (Frau Nordmann) oder per E-Mail an Dezernat32@bezreg-koeln.nrw.de oder schriftlich an die Bezirksregierung Köln, 50606 Köln.

Kontaktperson

Herr Henrik Bus
E-Mail: henrik.bus@bezreg-koeln.nrw.de 

Frau Sarah Fani
E-Mail: sarah.fani@bezreg-koeln.nrw.de

Frau Nolwenn Nordmann
E-Mail: nolwenn.nordmann@bezreg-koeln.nrw.de

Datenschutzerklärung

Datenschutzerklärung

Hiermit willige ich ein, dass meine personenbezogenen Daten zum Zwecke der Durchführung der öffentlichen Auslegung der Planunterlagen im Aufstellungsverfahren für den "Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes, Sachlicher Teilplan: Sicherung einer Trasse für den Ablauf des Tagebausees Hambach" durch die Regionalplanungsbehörde Köln verarbeitet und von Mitgliedern des Braunkohlenausschusses eingesehen werden. Die Regionalplanungsbehörde kann auch Dritte mit der Verarbeitung meiner Daten zu diesem Zwecke beauftragen. Vor einer Veröffentlichung sind meine personenbezogenen Daten aber unkenntlich zu machen. Meine Einwilligung kann ich jederzeit widerrufen.

Datenschutzrechtliche Informationen der Bezirksregierung Köln erhalten Sie hier:
https://www.bezreg-koeln.nrw.de/datenschutzhinweise

Informationen

Übersicht
  • Kontaktperson
  • Datenschutzerklärung
  • 1. Vorentwurf Seeablauf Hambach
  • 2. Zeichnerische Festlegung Seeablauf Hambach
  • 3. Angaben der Bergbautreibenden zur Umweltprüfung
  • 3.1 Alternativenprüfung
  • 3.2 Artenschutzrechtliche Betrachtung
  • 3.3 Artenspektrum
  • 3.4 Artenschutzrechtliche Auswirkungsprognose
  • 3.5 Trassenkorridor
  • 3.6 Schutzgebiete Natur und Landschaft
  • 3.7 Wasserwirtschaftliche relevante Gebiete
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