Verfahren Bezirksregierung Köln Räumliche Entwicklung

Neuaufstellung Regionalplan Köln - Zweiter Planentwurf 2024

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 15.10.2024 bis 15.11.2024
  • Stellungnahmen 30 Stellungnahmen
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Regionalplan Köln

Der Regionalrat des Regierungsbezirks Köln hat in seiner 17. Sitzung am 11.10.2024 den Zweiten Planentwurf zur Neuaufstellung des Regionalplanes Köln, zur öffentlichen Auslegung bzw. Veröffentlichung beschlossen.

Der Geltungsbereich des Regionalplanes umfasst räumlich den gesamten Regierungsbezirk Köln.                           

Vielfältige Raumansprüche, aktuelle Herausforderungen und Änderungen gesetzlicher Vorgaben und Rahmenbedingungen machen die Neuaufstellung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln erforderlich. Der erste Planentwurf wurde, nach dem vom Regionalrat Köln am 10.12.2021 gefassten Aufstellungsbeschluss, in der Zeit vom 10.12.2021 bis zum 31.08.2022 öffentlich ausgelegt. Die im Rahmen dieser ersten Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen wurden von der Regionalplanungsbehörde erfasst und ausgewertet. Die ermittelten, relevanten Belange wurden in einen umfassenden Abwägungsprozess eingestellt und haben zu einer erneuten Prüfung, insbesondere der textlichen und zeichnerischen Festlegungen, geführt.

Außerdem hat die Regionalplanungsbehörde die Planunterlagen, sofern erforderlich, an die Änderungen des LEP NRW sowie die hierzu ergangene Rechtsprechung und an die Änderungen des ROG angepasst. Daneben wurden weitere gesetzliche Grundlagen, die einen raumordnerischen Regelungsgehalt aufweisen, auf ihre Aktualität überprüft und die Planunterlagen entsprechend überarbeitet und somit ein zweiter Planentwurf erarbeitet.

Mit der Neuaufstellung sollen die Teilabschnitte des geltenden Regionalplans Region Köln (2001), Region Aachen (2003), Region Bonn/Rhein-Sieg (2004) sowie des Sachlichen Teilabschnittes Vorbeugender Hochwasserschutz (2006 und 2010) in einem Gesamtplan zusammengefasst werden.

Damit wird für die gesamte Planungsregion, d.h. den Regierungsbezirk Köln ein einheitlicher, zukunftsweisender sowie verlässlicher raumordnungsrechtlicher Rahmen für die zukünftige Entwicklung gesichert.

Der Regierungsbezirk Köln zeichnet sich durch eine hohe Lebensqualität und eine leistungsfähige Wirtschaft, aber auch durch eine besondere Vielfalt und Heterogenität aus. Diese zeigt sich z.B. in einer engen räumlichen Nachbarschaft von sehr dicht besiedelten Räumen mit hohem Wachstumsdruck (z.B. entlang der Rheinschiene) und vorwiegend ländlich geprägten Räumen mit geringeren Bevölkerungsdichten.

Der neue Regionalplan soll unter Berücksichtigung dieser Heterogenität Ausdruck einer nachhaltigen Raumentwicklung sein, die die sozialen und wirtschaftlichen Ansprüche an den Raum mit seinen ökologischen Funktionen in Einklang bringt.

An der Erarbeitung dieses neuen Regionalplanes werden sowohl die Öffentlichkeit als auch die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen beteiligt.

Erneute Öffentliche Auslegung/Veröffentlichung

Die Planunterlagen können in der Zeit vom

15. Oktober 2024 bis einschließlich 15. November 2024

über die nachfolgende Internetadresse eingesehen und heruntergeladen werden:

https://url.nrw/regionalplanungsverfahren

Alternativ können einzelne Dokumente der Planunterlagen unter dem folgenden Link heruntergeladen werden:

https://membox.nrw.de/index.php/s/b7JA8zPJV5vtp0h/authenticate(Passwort: RPLAN) 

Die Unterlagen liegen zudem während der oben genannten Auslegungsfrist bei der Bezirksregierung Köln, Dienstgebäude Scheidtweilerstraße 4 in 50933 Köln (montags bis donnerstags 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr) zur Einsichtnahme durch jedermann aus. Es wird um telefonische Voranmeldung s.u. oder per E-Mail unter regionalplanung@bezreg-koeln.nrw.de gebeten.

Stellungnahme

Stellungnahmen zur beabsichtigten Planänderung können innerhalb der oben genannten Auslegungsfrist vorgebracht werden. Nach Ablauf der Frist sind alle Stellungnahmen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Eine Fristverlängerung kann daher grundsätzlich nicht gewährt werden.

Die Möglichkeit zur Stellungnahme beschränkt sich bzgl. des Planentwurfs und des Umweltberichts auf die im Vergleich zum ersten Entwurf (Stand 2021) vorgenommenen Änderungen. Zu der Begründung kann umfassend Stellung genommen werden; hier beschränkt sich die Möglichkeit der Stellungnahme nicht auf die Änderungen.

Die Änderungen gehen aus der überarbeiteten Planunterlage deutlich hervor. Für die textlichen Festlegungen mit Erläuterungen wurde eine sog. „Änderungssynopse“ erstellt, die den ursprünglichen Formulierungen (Planungsstand zum Aufstellungsbeschluss) den überarbeiteten Wortlaut gegenüberstellen. Die zeichnerischen Festlegungen sind derart aufbereitet, dass sowohl die entfallenen Festlegungen als auch die Neufestlegungen in sog. „Änderungskarten“ kenntlich gemacht und hervorgehoben werden. Der Umweltbericht ist im Änderungsmodus erstellt und zeigt die Anpassungen nachvollziehbar auf. Änderungen an den Anhängen der Textlichen Festlegungen sowie der Begründung sind nicht gesondert gekennzeichnet. Zu diesen kann in vollem Umfang Stellung genommen werden.

Stellungnahmen sollen elektronisch, insbesondere auf die folgende Art und Weise übermittelt werden (§13 LPlG NRW in Verbindung mit § 9 Abs. 2 ROG):

  1. Elektronisch über das Beteiligungsportal „Beteiligung NRW“ unter dem folgenden Link:

https://beteiligung.nrw.de/portal/brk/beteiligung/themen/1008528

oder

  1.    Per E-Mail an das Postfach

regionalplanung@bezreg-koeln.nrw.de

Bitte geben Sie dazu in der Betreffzeile Ihrer eMail möglichst nur die Kurzbezeichnung – Öff RPlan Neuaufstellung – an. Dies erleichtert die technische Weiterverarbeitung erheblich.

In begründeten Fällen können Stellungnahmen ausnahmsweise schriftlich auf die folgende Art und Weise vorgebracht werden: per Post an die Bezirksregierung Köln, Dezernat 32, 50606 Köln; per Fax an 0221 147-2905 oder zur Niederschrift bei der Bezirksregierung Köln, Dienstgebäude Scheidtweilerstraße 4, 50933 Köln vorgebracht werden.

Stellungnahmen der öffentlichen Stellen sollen über das Portal „Beteiligung NRW“ erfolgen (§13 LPlG NRW).

Wichtige Hinweise für die Abgabe Ihrer Stellungnahme:

Die Regionalplanungsbehörde bittet darum, sofern möglich, die textliche Stellungnahme beim Beteiligungsportal NRW in das Inhaltsfeld einzutragen und nicht als PDF hochzuladen. Lagepläne bzw. Karteausschnitte können als Anhang hochgeladen werden. Dies erleichtert die technische Weiterverarbeitung erheblich. Sollte die Stellungnahme über das Email-Postfach erfolgen wird darum gebeten, falls möglich, die Stellungnahme als PDF- Dokument zu übersenden.

Stellungnahmen sollten möglichst unter Angabe des vollständigen Namens und der Anschrift des Stellungnehmenden abgegeben werden. Darüber hinaus sollten schriftliche Stellungnahmen in lesbarer Form abgegeben werden.

Um die Zuordnung zum jeweils relevanten Planinhalt zu erleichtern, bittet die Regionalplanungsbehörde darum, die Stellungnahme möglichst nach der in der Planunterlage genannten Gliederung zu strukturieren und die jeweilige ID der Änderung anzugeben auf die sich die Stellungnahme bezieht

Es hat keine Auswirkungen, wenn die vorstehenden Bitten nicht beachtet werden. Alle fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen werden erfasst und ausgewertet.

Eine gesonderte Benachrichtigung über den Eingang der Stellungnahmen erfolgt nicht. Die fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen werden im weiteren Verfahren in die Abwägung durch den Regionalrat einbezogen. Durch Einsichtnahme in die Planunterlage und Abgabe von Stellungnahmen entstehende Kosten werden nicht erstattet.

Bei Abgabe einer Stellungnahme werden die darin gemachten personenbezogenen Daten gespeichert und im Rahmen der Auswertung auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen verarbeitet.

Kontaktperson

Bezirksregierung Köln
Dezernat 32 – Regionalentwicklung und Braunkohle
50606 Köln

regionalplanung@bezreg-koeln.nrw.de

Datenschutzerklärung

Hiermit willige ich ein, dass meine personenbezogenen Daten zum Zwecke der Durchführung des Aufstellungsverfahrens für den neuen Regionalplan des Regierungsbezirks Köln durch die Regionalplanungsbehörde Köln verarbeitet werden und von Mitgliedern des Regionalrats Köln eingesehen werden. Die Regionalplanungsbehörde kann auch Dritte mit der Verarbeitung meiner Daten zu diesem Zwecke beauftragen. Vor einer Veröffentlichung sind meine personenbezogenen Daten aber unkenntlich zu machen. Meine Einwilligung kann ich jederzeit widerrufen.

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