Öffentlichkeitsbeteiligung Bezirksregierung Köln Umwelt, Klima und Nachhaltigkeit

§16 BImSchG RSAG mbH, 52.23-2025-0008751-G-8.17, Öffentlichkeitsbeteiligung

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 17.11.2025 bis 19.01.2026
  • Stellungnahmen 0 Einwendungen
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ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG

Bezirksregierung Köln

Gz.: 52.23-2025-0008751-G-8.17

Immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren für die Firma RSAG mbH

Auf Grundlage des § 10 Absatz 3 und 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in Verbindung mit den §§ 8, 9 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV) in der jeweils zurzeit geltenden Fassung wird Folgendes bekanntgegeben:

Die Firma, RSAG mbH, Pleiser Hecke 4 in 53721 Siegburg hat bei der Bezirksregierung Köln als zuständige Genehmigungsbehörde mit Antrag vom 05.09.2025, eingegangen am 11.09.2025, letztmalig ergänzt am 21.09.2025, eine Genehmigung nach § 16 Absatz 1 BImSchG für die wesentliche Änderung des Wertstoffhofs am Standort Joseph-Kitz-Straße 20 in 53840 Troisdorf, Gemarkung Troisdorf, Flur 19, Flurstücke 2259 und 1017 beantragt.

Der Antragsgegenstand beinhaltet:

  • Verkehrsaufkommen: Erhöhung von 469 auf 900 PKW/Tag (Kundenverkehr) und bis zu 26 LKW/Tag (Werksverkehr).
  • Arbeitsmittel: Betrieb eines Mobilbaggers, Gabelstaplers und Miniladers sowie längere Einsatzzeiten aller Maschinen.
  • Lagermengen:
    • nicht gefährliche Abfälle: 200 t (bisher: 190 t)
    • gefährliche Abfälle: 200 t (bisher: 140 t)
  • Schüttgutboxen: Erweiterung von 3 auf 4 Boxen; Wände von 3 m auf 4 m erhöht.
  • Schallschutz: Einbau schallabsorbierender Elemente in der Halle.
  • PKW-Stellplätze: Reduzierung auf 5 und Verlegung westlich des Bürogebäudes.
  • Flächennutzung: Nutzung befestigter Verkehrsflächen für Container- und Gitterboxlagerung.
  • Pläne: Anpassung des Lage- und Maschinenaufstellungsplans.
  • Nebenbestimmung Nr. 26: Anpassung auf Grundlage der neuen Lärmprognose.
  • Änderung des Abfallannahmekatalogs

     

Die Anlagenänderung ist den Nummern 8.12.2, 8.12.1.1 und 8.15.1 des Anhangs 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV) in der zurzeit gültigen Fassung zuzuordnen.

Bei der Anlage der Nummer 8.12.1.1 handelt es sich um eine Anlage nach Artikel 10 der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments (IE-RL).

Der Genehmigungsbehörde liegen zum Zeitpunkt der Bekanntmachung folgende Unterlagen der Antragstellerin sowie weitere entscheidungserhebliche Berichte und Empfehlungen vor:

  • Die Antragsunterlagen gemäß § 10 Absatz 1 BImSchG einschließlich technischer Beschreibungen sowie Beschreibung des Standortes,
  • das Brandschutzkonzept, Sachverständiger- und Ingenieurbüro Bastian
  • statische Berechnungen, Chouihi & Holler Beratende Ingenieure PartG mbB
  • die Geräuschimmissionsprognose der TAC - Technische Akustik

Der Genehmigungsantrag nach § 16 Absatz 1 BImSchG sowie die zugehörigen Unterlagen liegen gemäß § 10 Absatz 3 in der Zeit vom

17.11.2025 bis einschließlich 16.12.2025

im Internet unter:

https://beteiligung.nrw.de/portal/brk/beteiligung/themen/1017828

aus. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt zu bekommen. 

Gemäß § 10 Absatz 3 BImSchG können ab dem Datum der Offenlage der Antragsunterlagen bis einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist, also bis einschließlich

19.01.2026

Einwendungen gegen das Vorhaben erhoben werden. Mit Ablauf der vorgenannten Frist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Die Einwendungen können schriftlich über das Portal Beteiligung.NRW (siehe oben, Link: https://beteiligung.nrw.de/portal/brk/beteiligung/themen/1017828), per Post an die Bezirksregierung Köln, Dezernat 52, 50606 Köln, oder elektronisch als einfache E-Mail an 52-genehmigung@bezreg-koeln.nrw.de erhoben werden.

Für die Bearbeitung der Einwendungen sind Vor- und Nachname, Anschrift und soweit möglich eine E-Mail-Adresse anzugeben.

Einwendungen, die nicht schriftlich oder elektronisch erhoben werden bzw. Einwendungen von Einwendern, deren Namen oder Adressen fehlen oder unleserlich sind, können nicht berücksichtigt werden.

Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens werden personenbezogene Daten erhoben. Diesbezügliche Datenschutzhinweise finden Sie unter https://www.bezreg-koeln.nrw.de/datenschutzhinweise. Zudem werden diese Datenschutzhinweise mit den Planungsunterlagen ausgelegt und können bei der Bezirksregierung Köln, Dezernat 52, 50606 Köln angefordert werden.

Es wird ferner darauf hingewiesen, dass die Einwendungen der Antragstellerin sowie den beteiligten Behörden bekannt gegeben werden. Auf Verlangen des Einwenders bzw. der Einwenderin werden die personenbezogenen Daten unkenntlich gemacht, soweit die Angaben nicht zur Beurteilung des Inhalts der Einwendungen erforderlich sind.

Nach Ablauf der Einwendungsfrist entscheidet die Genehmigungsbehörde im Rahmen ihres Ermessens nach § 10 Absatz 6 BImSchG in Verbindung mit § 12 Absatz 1 S. 3 der 9. BImSchV, ob sie die rechtzeitig gegen das Vorhaben erhobenen Einwendungen mit der Antragstellerin und denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert. Der Erörterungstermin, soweit er stattfindet, wird gemäß § 10 Absatz 6 BImSchG in Form einer Onlinekonsultation durchgeführt. Die Onlinekonsultation findet im Zeitraum vom 16.02.2026 bis 27.02.2026 statt.

Im Rahmen der Onlinekonsultation werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen den Stellungnahmen der Vorhabenträgerin gegenübergestellt und in Form einer Synopse (Gegenüberstellung von Einwendungen und Antworten) auf dem Beteiligungsportal Beteiligung.NRW unter folgendem Link bereitgestellt:

https://beteiligung.nrw.de/portal/brk/beteiligung/themen/1018977

Die Onlinekonsultation ist gemäß § 16 Absatz 1 Nr. 4 i. V. m. § 18 Absatz 1 der 9. BImSchV öffentlich. Alle interessierten Personen können die Synopse auf dem Beteiligungsportal Beteiligung.NRW einsehen.

Stellungnahmen im Rahmen der Konsultation können jedoch nur von denjenigen abgegeben werden, die zuvor rechtzeitig Einwendungen erhoben haben. Hierfür erhalten diese zusätzlich einen separaten Zugangslink, über den sie innerhalb des festgelegten Konsultationszeitraums schriftlich Stellung zu den behördlichen und antragstellerseitigen Ausführungen nehmen können.

Eine gesonderte Einladung oder Erinnerung an den Beginn der Onlinekonsultation erfolgt nicht.

Ein möglicher Wegfall der Onlinekonsultation wird nach Ablauf der Einwendungsfrist gesondert öffentlich bekannt gemacht.

Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann gemäß § 10 Absatz 8 BImSchG durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

Köln, den 10.11.2025

Im Auftrag

gez. Strana

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