Bebauungsplan Stadt Haltern am See Frühzeitige Beteiligung

Bauleitplanverfahren Nr. 147 Buttstraße

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 10.03.2025 bis 11.04.2025
  • Stellungnahmen 7 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Bekanntmachung

Bauleitplanverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 147 „Buttstraße“ der Stadt Haltern am See im Ortsteil Hullern

hier:    Frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB) gem. § 4 Abs. 1 BauGB

Der Rat der Stadt Haltern am See hat in seiner Sitzung am 25.05.2023 zum o. g. Bebauungsplanverfahren folgenden Beschluss gefasst:

„Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB vorzubereiten und durchzuführen.“

Anlass und Ziel

Mit dem Planvorhaben soll der konstant hohen Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken in Haltern am See Rechnung getragen und zugleich der Ortsteil Hullern gestärkt werden. Die Erweiterung des Siedlungskörpers ist daher auch in Anbetracht nahezu ausgeschöpfter Innenentwicklungspotenziale in Hullern nötig.

Städtebauliche Ziele sind neben der Entwicklung eines ortsteilgerecht strukturierten Wohngebietes auch dessen Einbindung in den angrenzenden Landschaftsraum, vor allem durch die im Westen vorgesehenen Ausgleichsflächen. Bei der Ausgestaltung des Erschließungssystems und der Nutzungs- und Gestaltungsregelungen auf den Baugrundstücken sollen insbesondere die Belange des Klimaschutzes und der nachhaltige Umgang mit den natürlichen Ressourcen Berücksichtigung finden.

Räumlicher Geltungsbereich

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 147 der Stadt Haltern am See wird begrenzt durch

  • die Bebauung mit angrenzenden Gärten an der Buttstraße und Ringstraße im Norden  
  • die Bebauung mit angrenzenden Gärten an der Antruper Straße im Osten
  • landwirtschaftliche Flächen im Süden und Westen

Der genaue Geltungsbereich ist dem beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen und umfasst eine Fläche von ca. 3,4 Hektar im Besitz mehrerer Privateigentümer sowie städtischer Straßenverkehrsflächen.

Folgende Flurstücke liegen ganz oder teilweise innerhalb des Geltungsbereichs:

Gemarkung Hullern, Flur 3, Flurstücke 85, 86, 87, 91, 106, 487, 889 und 900 sowie Teilbereiche der Flurstücke 68, 107, 108, 109, 110, 486, 577, 890 und 1076.

Planerfordernis

Für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung der Arrondierung des westlichen Siedlungsbereichs im Ortsteil Hullern ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich (§ 1 Abs. 3 BauGB). Die Plangebietsflächen sind teilweise im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche (W) dargestellt, zum Teil werden auch landwirtschaftliche Flächen und Grünflächen in Wohnbauflächen geändert. Hierzu wird die 5. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Stadt Haltern am See im Parallelverfahren geändert.

Bekanntmachungsanordnung

Die vom Rat der Stadt Haltern am See am 25.05.2023 beschlossene frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB i. V. m. der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB in der aktuellen Fassung wird hiermit ortsüblich öffentlich bekannt gemacht.

Veröffentlichung zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Bebauungsplanvorentwurf, der dazugehörende Begründungsvorentwurf sowie vorliegende Fachgutachten werden zum Zwecke der Unterrichtung und Erörterung in der Zeit vom

10.03.2025 bis einschl. 11.04.2025

zu jedermanns Einsicht während der Öffnungszeiten der Stadt Haltern am See im Verwaltungsgebäude Rochfordstr. 1 (Muttergottesstiege), 1. Obergeschoss, in den Räumen des Fachbereichs Planen und Wirtschaftsförderung, Zimmer 1.18 bis 1.21 sowie 1.69 öffentlich ausgelegt. Dabei wird der Öffentlichkeit - Erwachsene, Jugendliche und Kinder - Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Die Öffnungszeiten der Stadtverwaltung sind:

montags                                           8.30 – 12.00 Uhr und 13.30 – 17.30 Uhr

dienstags – donnerstags                8.30 – 12.00 Uhr und 13.30 – 16.00 Uhr

freitags                                              8.30 – 12.00 Uhr

Die vorgenannten Planunterlagen sind im oben genannten Zeitraum ebenfalls im Internet über das zentrale Internetportal des Landes NRW (Bauleitpläne der Gemeinden in NRW | Bauportal) bzw. über die Internetseite der Stadt Haltern am See –www.haltern.de – unter der Rubrik Rathaus / Öffentlichkeitsbeteiligung (Öffentlichkeitsbeteiligung | Stadt Haltern am See (haltern-am-see.de)) abrufbar.

Haltern am See, den 03.03.2025

Der Bürgermeister

Stegemann

Anlage:  Übersichtsplan

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