Flächennutzungsplan Stadt Haltern am See Frühzeitige Beteiligung

5. Änderung des Flächennutzungsplanes „Buttstraße – Hullern“

  • Status Beendet
  • Zeitraum 10.03.2025 bis 11.04.2025
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Planzeichnung

Bekanntmachung

5. Änderung des Flächennutzungsplanes „Buttstraße – Hullern“ der Stadt Haltern am See im Ortsteil Hullern

hier:    Frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB) gem. § 4 Abs. 1 BauGB

Anlass und Ziel

Die Stadt Haltern am See erstreckt sich über 160 km² und ist mit ihren acht Ortsteilen ländlich geprägt. Rund 85 % der Fläche werden forst- oder landwirtschaftlich genutzt. Seit 2010 steigen die Einwohnerzahlen leicht, da Haltern ein beliebter Wohnort mit guter Verkehrsanbindung, hoher Lebensqualität und wirtschaftlicher Attraktivität ist.

Der Flächennutzungsplan setzt der Wohnbaulandentwicklung enge Grenzen, da Naturschutzgebiete eine Neuausweisung erschweren. Daher soll die Aktivierung innerörtlicher Flächen vorangetrieben werden, um Infrastruktur und Wohnraumangebot zu sichern.

Ein wichtiges Wohnbauprojekt entsteht im Ortsteil Hullern (Bebauungsplan Nr. 147). Das geplante Wohnquartier liegt am südwestlichen Rand des Ortsteils und grenzt direkt an bestehende Siedlungen an, wodurch eine städtebaulich sinnvolle Arrondierung erfolgt. Um eine geordnete Entwicklung zu gewährleisten, wird der Bebauungsplan parallel zur 5. Änderung des Flächennutzungsplans erstellt. Die aktuell überwiegend landwirtschaftlich genutzten Flächen werden von den Eigentümern in Eigenregie erschlossen. Zur Planung, Koordinierung und Umsetzung wird ein privater Projektentwickler hinzugezogen.

Räumlicher Geltungsbereich

Das Plangebiet befindet sich im Ortsteil Hullern der Stadt Haltern am See. Hullern liegt ca. 6,5 km östlich vom Marktplatz in Haltern entfernt an der B 58.

Der Geltungsbereich liegt im Südwesten von Hullern zwischen der Buttstraße im Norden und der Antruperstraße. Im Westen und Süden grenzen landwirtschaftliche Flächen und der bestehende Landschaftsraum an das Plangebiet. Im östlichen Bereich befinden sich derzeit noch landwirtschaftlich genutzte Flächen, die mit dem parallel aufgestellten Bebauungsplan Nr. 147 mit einem Allgemeinen Wohngebiet überplant werden.

Der räumliche Geltungsbereich der 5. Flächennutzungsplanänderung hat eine Gesamtfläche von ca. 11.740 m².

Planerfordernis

Für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung der Arrondierung des westlichen Siedlungsbereichs im Ortsteil Hullern ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich (§ 1 Abs. 3 BauGB). Die Plangebietsflächen sind teilweise im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche (W) dargestellt, zum Teil werden auch landwirtschaftliche Flächen und Grünflächen in Wohnbauflächen geändert. Hierzu wird die 5. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Stadt Haltern am See im Parallelverfahren geändert.

Bekanntmachungsanordnung

Die vom Rat der Stadt Haltern am See am 25.05.2023 beschlossene frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung für den Bebauungsplan Nr. 147 „Buttstraße“ gemäß § 3 Abs. 1 BauGB i. V. m. der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB in der aktuellen Fassung wird hiermit ortsüblich öffentlich bekannt gemacht. Hierzu wird im Parallelverfahren die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung für die 5. Flächennutzungsplanänderung durchgeführt.

Veröffentlichung zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

Der 5. Änderungsplan des Flächennutzungsplanes und der dazugehörende Begründungsvorentwurf werden zum Zwecke der Unterrichtung und Erörterung in der Zeit vom

10.03.2025 bis einschl. 11.04.2025

zu jedermanns Einsicht während der Öffnungszeiten der Stadt Haltern am See im Verwaltungsgebäude Rochfordstr. 1 (Muttergottesstiege), 1. Obergeschoss, in den Räumen des Fachbereichs Planen und Wirtschaftsförderung, Zimmer 1.18 bis 1.21 sowie 1.69 öffentlich ausgelegt. Dabei wird der Öffentlichkeit - Erwachsene, Jugendliche und Kinder - Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Die Öffnungszeiten der Stadtverwaltung sind:

montags                                           8.30 – 12.00 Uhr und 13.30 – 17.30 Uhr

dienstags – donnerstags                8.30 – 12.00 Uhr und 13.30 – 16.00 Uhr

freitags                                              8.30 – 12.00 Uhr

Die vorgenannten Planunterlagen sind im oben genannten Zeitraum ebenfalls im Internet über das zentrale Internetportal des Landes NRW (Bauleitpläne der Gemeinden in NRW | Bauportal) bzw. über die Internetseite der Stadt Haltern am See –www.haltern.de – unter der Rubrik Rathaus / Öffentlichkeitsbeteiligung (Öffentlichkeitsbeteiligung | Stadt Haltern am See (haltern-am-see.de)) abrufbar.

Haltern am See, den 03.03.2025

Der Bürgermeister

Stegemann

Anlage:  Übersichtsplan

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