Mängelmelder Stadt Heiligenhaus Verkehr und Mobilität

4. Runde Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie der Stadt Heiligenhaus

  • Status Beendet
  • Zeitraum 11.12.2023 bis 12.01.2024
  • Meldungen 14 Meldungen
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© pixabay

Um was geht es?

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, in einem Turnus von 5 Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Die Pflicht besteht für Ballungsräume sowie Orte[1] in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen.

Bei einem Lärmaktionsplan handelt es sich um ein städtisches Gesamtkonzept, das Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung und zum Schutz ruhiger Gebiete umfasst. In Nordrhein-Westfalen sind die Städte und Gemeinden für diese Aufgaben zuständig, mit Ausnahme der Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Dort ist das Eisenbahn-Bundesamt für die Maßnahmen in Bundeshoheit zuständig.

Bei der Neuaufstellung oder Überprüfung von Lärmaktionsplänen ist eine Mitwirkung der Öffentlichkeit vorgesehen.

Die Stadt Heiligenhaus bietet Ihnen hier die Möglichkeit der Beteiligung an der Lärmaktionsplanung. Folgende Hauptverkehrsstraßen sind in Heiligenhaus von der Lärmaktionsplanung betrofen:

  • Bundesautobahn A44
  • Höseler Straße (B227)
  • Ratinger Straße (L156)

Die Beteiligung erfolgt in zwei Phasen. Grundlage für die hier laufende erste Phase ist die vom LANUV NRW[2] erstellte aktuelle Lärmkartierung (externer Link).

Wie kann ich mich beteiligen?

Grundsätzlich kann sich jede Person oder Einrichtung an der Lärmaktionsplanung beteiligen. Eine Registrierung oder Anmeldung ist dafür nicht zwingend erforderlich, da wir auch gern anonyme Hinweise entgegennehmen. Wenn Sie sich trotzdem registrieren / anmelden möchten, hat das den Vorteil, dass Sie automatische E-Mail-Benachrichtigungen erhalten und Ihre Meldung nachträglich bearbeiten können. Ihre Registrierung gilt für alle Beteiligungsmöglichkeiten, die in diesem Portal angeboten werden. Geben Sie uns z.B. Hinweise auf ein konkretes (lokales) Lärmproblem oder bringen Sie sich mit konkreten Vorschlägen zur Minderung einer Lärmbelastung ein. Wir freuen uns über Ihren Beitrag!

Und so können sie uns Ihre Hinweise melden:

  1. Klicken Sie auf den Button Ihre Meldung nach diesem Text
  2. Wählen Sie die relevante Lärmkarte oben rechts im Kartenausschnitt über das entsprechende Icon (24h-Pegel für Hauptverkehrsstraßen, Großflughäfen oder nicht bundeseigene Haupteisenbahnstrecken) Machen Sie sich mit der Bedeutung der unterschiedlichen Farben vertraut:
  3. Verschieben oder vergrößern Sie den Kartenausschnitt bei Bedarf
  4. Markieren Sie einen Ort mit der Maus in der Karte oder suchen Sie eine bestimmte Adresse, auf den / die sich Ihr Hinweis bezieht
  5. Teilen Sie uns Ihre Meinung in den entsprechenden Textfeldern mit. Die Angabe der E-Mail-Adresse ist dabei freiwillig und dient lediglich dem am Eingabefeld beschriebenen Zweck.

Wie geht es weiter?

Die Eingaben werden ausgewertet und bei der Erstellung des Planentwurfs bzw. der Überprüfung des Lärmaktionsplans berücksichtigt.

In einigen Monaten findet hier die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung mit dem Entwurf des Lärmaktionsplans statt. Nach Auswertung der Eingaben aus dieser Phase wird der Lärmaktionsplan aufgestellt, vom Rat der Stadt Heiligenhaus beschlossen und anschließend über die stadteigenen Kanäle bekannt gegeben.

Wenn Sie bei der Eingabe Ihre E-Mail-Adresse hinterlassen, werden Sie über den weiteren Beteiligungsprozess informiert.

Wo finden Sie weitere Informationen?

Umfangreiche Informationen zu den Themen Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung finden Sie im Umgebungslärmportal des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Im Umgebungslärmportal finden Sie auch alle Lärmkarten der 4. Runde für Nordrhein-Westfalen im Lärmkartenviewer NRW.

Das Geoportal des Eisenbahn-Bundesamtes mit den Lärmkarten der Haupteisenbahnstrecken des Bundes erreichen Sie hier: GeoPortal.EBA - Verfügbare Kartendienste von GeoPortal.EBA (eisenbahn-bundesamt.de)

Wenn Sie einen detaillierteren Einblick in die Lärmaktionsplanung wollen, geben wir Ihnen in diesem Video weitere Informationen zum Hintergrund und der Lärmaktionsplanung sowie zum Vorgehen:

https://www.youtube.com/watch?v=lUcLXajyhR0.

 


[1] in NRW sind dies die Städte und Gemeinden

[2] Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes NRW

  Meldungen

Kategorie Standardmeldung Status Neu

Deutliche Lärmbelästigung durch Verkehr A44

Ort 42579 Heiligenhaus bei Velbert, Gießerweg

Durch den deutlich zugenommenen Verkehr und den sehr minimalen Lärmschutz zur A44, hat die Geräuschkulisse stark zugenommen bzw. ist teilweise unerträglich. Hier wird dringend und zeitnah eine Anpassung des Lärmschutzes der A44 gefordert

Kategorie Standardmeldung Status Neu

A44: Ratinger Str. / Am Werkerhäuschen / Autobahnzufahrt /

Ort 42579 Heiligenhaus, Ratinger Straße

Gerade in den nicht stark befahrenen Zeiten wird auf der Ratingen Str. die Geschwindigkeitsbeschränkungen gerne ignoriert. PKW sowie Motorräder beschleunigen das diese z.T. bis zur Feuerwehr über die Geräuschkulisse wahrnehmbar sind. An der Ampel zur Autobahn wird mit quietschenden Reifen auf die Autobahnzufahrt beschleunigt. Im Sommer kann die Musik aus den wartenden PKW an der Ampel in den Anwohnergärten live verfolgt werden. Der Gehweg gegenüber der Ab- / Zufahrt wird gerne dazu genutzt, noch schnell die Abfahrtsampel bei "Orange" zu passieren. Hier wäre eine Leitplanke, zum Schutz der Passanten auf dem Gehweg, und zum Anpassen der Geschwindigkeit bei der Abfahrt angebracht

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Meldung zur Lärmakzionsplanung

Ort 42579 Heiligenhaus bei Velbert, Zwönitzer Weg

Ratingerstrasse/Zwönitzer Weg

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Lärmschutzwand A44

Ort 42579 Heiligenhaus, A 44

Die Anwohner der Straßen Eisenacher-Str, Magdeburger-Str. und Beuthener-Str. schauen auf die Lärmschutzwand der A 44. Entstandener Lärm wird von der glatten Oberfläche der Lärmschutzwand reflektiert und wieder zu den Häusern abgestrahlt. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW hat versucht die Lärmschutzwand zu begründen. Allerdings hat die Bepflanzung der Lärmschutzwände nicht funktioniert. Hier sollte zusammen mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW eine ordentliche Bepflanzung herbeigeführt werden. Hierdurch wird -erstens die Optik verbessert (die Lärmschutzwände werden grünlich, durch Moosbildung); -zweitens die Lärmsituation verbessert sich, weil die glatte Oberfläche durch einen Bewuchs nicht mehr vorhanden ist. Ein „Spiegeln“ von Lärm und Geräuschen wird gemindert. Aus meiner Sicht ist diese Maßnahme kostenmäßig eher als gering einzustufen und vermutlich liegt eine genehmigungsrechtliche Auflage zur Begrünung vor.

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Lärmbelästigung Gustav Heinemann Strasse

Ort 42579 Heiligenhaus bei Velbert, Gustav-Heinemann-Straße

Im angrenzenden Wohngebiet Heide stark erhöhte Lärmpegel je nach Uhrzeit und Windrichtung und die stetig ansteigende Frequenz der Benutzung der A44, austesten der Beschleunigung bei Motorrädern, ansteigender Schwerlastverkehr mit den typischen, lauten Fahrgeräuschen. Maßnahmen: Aktiver Lärmschutz durch zB Lärmschutzwände oder -wall, möglichst vor Freigabe des nächsten Autobahn- Abschnittes. Ersatzweise Geschwindigkeitsbegrenzung mit Kontrolle durch festen Blitzer.

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Erhebliche Lärmbelästigung auf der Velberter Str.

Ort 42579 Heiligenhaus bei Velbert, Velberter Straße

Im Bereich der Grundschule existiert für eine ausgewiesene Zeit Tempo 30. Um die Lärmbelästigung tatsächlich in den Griff zu bekommen sollte Tempo 30 bis zur Jet-Tankstelle ausgedehnt werden. Tatsache ist, das nach dem Tempo 30 die Fahrzeuge erheblich beschleunigen und weit über Tempo 50 unterwegs sind. Die zweispurige Verkehrsführung bildet die Basis für überhöhte Geschwindigkeiten. Es läd einfach zum rasen und heizen ein. Viele schwere Unfälle in der Vergangenheit belegen die hohen Geschwindigkeiten.

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Lärmaktionsplanung für die Anwohner Am Werkerhäuschen

Ort 42579 Heiligenhaus bei Velbert, Am Werkerhäuschen

Sehr geehrte Damen und Herren, per heutigem Datum (19.12.2023) haben Sie eine ausführliche Email erhalten. Vielen Dank für die Bearbeitung.

Kategorie Standardmeldung Status Neu

Ratinger Str. 88, A44

Ort 42579 Heiligenhaus bei Velbert, Ratinger Straße

Der Zustand der Fahrbahnoberfläche, gerade unten in der Kurve, ist durch die enormen Belastungen durch den täglichen Verkehr, vor allem durch Lastkraftwagen, katastrophal. Beim Abbiegen in die Sackgasse wird man dermaßen durchgeschüttelt, dass man fast ein Schleudertrauma bekommt. Dieser Zustand verursacht natürlich auch große Lärmbelästigungen durch rappelnde Anhänger und Beschleunigungen nach der Blitzanlage Richtung Meiersberger Straße. Die Verbindung der A44 zwischen Heiligenhaus und Ratingen Ost würde Abhilfe schaffen bzw. Entlastung in der Frequentierung, so dass eine Sanierung nicht so einschneidend wäre.

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Menzelstraße 2, Lärmpegel A44

Ort 42579 Heiligenhaus bei Velbert, Menzelstraße

Im angrenzenden Wohngebiet Leubeck stark erhöhte Lärmpegel je nach rushhour und Windrichtung und die stetig ansteigende Frequenz der Benutzung der A44, auch gerne ein austesten der Beschleunigung bei Motorrädern usw. Ansteigender Schwerlastverkehr mit den typischen, lauten Fahrgeräuschen. Maßnahmen: Aktiver Lärmschutz durch zB Lärmschutzwände oder -wall, möglichst vor Freigabe des nächsten Autobahn- Abschnittes. Ersatzweise Geschwindigkeitsbegrenzung mit Kontrolle durch festen Blitzer.

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Velberter Str. Richtung Hofermühle

Ort 42579 Heiligenhaus, Ratinger Straße

Die Lärmbelästigung auf der Velberter Str., in Höhe der Ampelanlage zur Autobahn, ist eine Katastrophe. Durch das hohe Verkehrsaufkommen auf dieser Straße nimmt der Lärm dort immer mehr zu. Die Raser auf der Autobahn geben ihr übriges dazu. Hier wäre doch ein besserer Lärmschutz sinnvoll.

Kontaktperson

Stadt Heiligenhaus

Maike Mosch

Tel.: 02056 13-288

Email: m.mosch@heiligenhaus.de

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