Verfahren Stadt Heiligenhaus Verkehr und Mobilität

4. Runde Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie der Stadt Heiligenhaus - Zweite Öffentlichkeitsbeteiligung

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 28.03.2024 bis 30.04.2024
  • Stellungnahmen 5 Stellungnahmen
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Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, in einem Turnus von 5 Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten.

Die Stadt Heiligenhaus ist im Rahmen der 4. Runde der Lärmaktionsplanung erstmalig verpflichtet, einen Lärmaktionsplan aufzustellen.

Nach § 47d Abs. 3 BImSchG soll die Öffentlichkeit rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit erhalten, an der Aufstellung des Lärmaktionsplans mitzuwirken. Dazu sind zwei Beteiligungen der Öffentlichkeit durchzuführen: Eine frühzeitige Mitwirkung der Öffentlichkeit (Phase I der Öffentlichkeitsbeteiligung) und die Offenlage (Auslegung) mit Gelegenheit zur Mitwirkung der Öffentlichkeit und anderen Behörden (Phase II der Öffentlichkeitsbeteiligung).

Zur frühzeitigen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger wurde im Zeitraum vom 11. Dezember 2023 bis zum 12. Januar 2024 über die Aufstellung des neuen Lärmaktionsplans informiert und die Möglichkeit zur Mitwirkung (u. a. mit Hilfe einer digitalen Karte) gegeben.

In der zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung ist eine Offenlage des Entwurfs des Lärmaktionsplans vom 28. März 2024 bis 30. April 2024 mit Gelegenheit zur Stellungnahme vorgesehen.

Wie geht es weiter?

Die Eingaben werden ausgewertet und bei der Finalisierung des Lärmaktionsplans berücksichtigt.

Nach Auswertung der Stellungnahmen aus dieser Phase wird der Lärmaktionsplan endgültig aufgestellt, vom Rat der Stadt Heiligenhaus beschlossen und anschließend auf den stadteigenen Kanälen bekannt gegeben.

Wenn Sie bei der Eingabe Ihre Email-Adresse hinterlassen, werden Sie über den weiteren Beteiligungsprozess informiert.

Wo finden Sie weitere Informationen?

Umfangreiche Informationen zu den Themen Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung finden Sie im Umgebungslärmportal des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Im Umgebungslärmportal finden Sie auch alle Lärmkarten der 4. Runde für Nordrhein-Westfalen im Lärmkartenviewer NRW.

Das Geoportal des Eisenbahn-Bundesamtes mit den Lärmkarten der Haupteisenbahnstrecken des Bundes erreichen Sie hier: GeoPortal.EBA - Verfügbare Kartendienste von GeoPortal.EBA (eisenbahn-bundesamt.de)

Kontaktperson

Stadt Heiligenhaus

Maike Mosch

Tel.: 02056 13-288

Email: m.mosch@heiligenhaus.de

Datenschutzerklärung

Es gilt die Datenschutzerklärung des Beteiligungsportals, in dem dieses Verfahren veröffentlicht wurde (Datenschutzerklärung). Es werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten verarbeitet.

Hier finden Sie Informationen zum Datenschutz der Stadt Heiligenhaus.

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