Verfahren Stadt Heiligenhaus Umwelt, Klima und Nachhaltigkeit

Kommunale Wärmeplanung in Heiligenhaus - Ergebnisse der Bestands- und Potenzialanalyse

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 05.02.2025 bis 08.03.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Die kommunale Wärmeplanung (kWP) spielt eine zentrale Rolle in der Energiewende auf lokaler Ebene. Sie zielt darauf ab, die Wärmeversorgung einer Stadt unter Berücksichtigung von Klimazielen, regionalen Gegebenheiten und ökonomischen Aspekten nachhaltig und zukunftssicher zu gestalten. Sie gibt einen umfassenden Überblick über die aktuelle Organisation der Wärmeversorgung und zeigt die vorhandenen Potenziale auf.

Was bedeutet das für Hausbesitzer?

Hausbesitzer stehen im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und des neuen Wärmeplanungsgesetzes (WPG) vor wichtigen Entscheidungen. Sollte die bestehende Heizung defekt sein, ist ein Austausch durch eine nachhaltige Heizlösung erforderlich, die einen Anteil von 65 % an erneuerbaren Energien umfasst. Eine Ersetzung 1 zu 1 von klassischen Gas- oder Ölheizungen ist nicht mehr zulässig. Für Neubauten gilt bereits ab dem 01.01.2024 verpflichtend, dass die Heizungsanlage zu 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss.

Die kommunale Wärmeplanung in Heiligenhaus bietet den Hauseigentümern wertvolle Orientierungen, welche Technologien in Zukunft verfügbar sind und gefördert werden. Hausbesitzer sollten sich daher frühzeitig zu Fördermöglichkeiten informieren und beraten lassen, um den Übergang zu nachhaltigen Heizlösungen zu erleichtern.

Das Wärmeplanungsgesetz ist mit Wirkung vom 01.01.2024 in Kraft getreten. Das Gesetz sieht vor, dass alle Städte und Gemeinden in Deutschland eine lokale Wärmeplanung erarbeiten sollen, um den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Unternehmen und Energieversorgern Sicherheit darüber zu geben, ob und mit welcher zentralen Wärmeversorgung vor Ort zukünftig gerechnet werden kann. Die Fristen zur Erstellung einer Wärmeplanung sind nach den Einwohnerzahlen der jeweiligen Gemeinde- bzw. Stadtgebiet gestaffelt. Für Städte unter 100.000 Einwohner besteht die Frist zur Erstellung einer Wärmeplanung bis zum 30.06.2028. 

Ergebnisse der Bestands- und Potenzialanalyse

Zum jetzigen Zeitpunkt sind bereits erste Ergebnisse der Bestands- und Potenzialanalyse in bekannt. Um diese der Öffentlichkeit zugänglich und verständlich zu machen, werden diese zum einen auf dieser Seite zur Einsicht und Stellungnahme veröffentlicht. Zum anderen wird die Stadt am 05.02.25 um 18 Uhr in der Aula des Immanuel-Kant-Gymnasiums eine zweite Öffentlichkeitsveranstaltung durchführen, um die Ergebnisse zu präsentieren und für Fragen zur Verfügung zu stehen.

Kontaktperson

Klimaschutzmanagement der Stadt Heiligenhaus

Muriel Liebergall (klimaschutz(at)heiligenhaus.de)

Datenschutzerklärung

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