Flächennutzungsplan Stadt Jülich Öffentliche Auslegung

Flächennutzungsplanänderung zum Bebauungsplan Welldorf Nr. 9 "Hinter der Molkerei"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 15.01.2024 bis 16.02.2024
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Der ansässige Betrieb beabsichtigt, den bestehenden Firmensitz zu erweitern und zu entwickeln. Die beabsichtigte Erweiterung umfasst das Flurstück 64 sowie Teile der Flurstücke 5, 59 und 63 alle Flur 15, Gemarkung Welldorf.

Um das Vorhaben zu realisieren, muss neben der Aufstellung des Bebauungsplanes auch der Flächennutzungsplan geändert werden. Die bisherige Darstellung im Flächennutzungsplan lautet „Flächen für die Landwirtschaft“. Vorgesehen ist, die Darstellung in „gewerbliche Bauflächen“ bzw. -nördlich des Landwehrgrabens- in „Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft“ zu ändern. Mit letzterem soll die Zielsetzung der Schaffung eines Verbundkorridors parallel zum Landwehrgraben -wie im Süden des Grabens bereits umgesetzt- fortgeschrieben werden.

Eine landesplanerische Anfrage gem. § 34 Landesplanungsgesetz NRW wurde bereits bei der Bezirksregierung Köln gestellt; mit Datum vom 20.07.2020 teilte die Bezirksregierung Köln mit, dass vorbehaltlich der Vereinbarkeit mit den Belangen von Natur und Landschaft die Änderung des Flächennutzungsplanes an die Ziele der Raumordnung angepasst ist.

Der Aufstellungsbeschluss wurde vom Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss der Stadt Jülich in seiner Sitzung vom 09.02.2023 aufgrund der §§ 1 und 2 BauGB gefasst.

Die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 fand in der Zeit vom 17.04.2023 bis 19.05.2023 einschließlich statt. Gleichzeitig fand die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 statt.

Auf Basis der vorgetragenen Anmerkungen und Hinweise erfolgte eine Überarbeitung und Ergänzung der Planunterlagen, die nun gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB offengelegt werden sollen.

Da auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungsplan) aufgrund des höheren Detaillierungsgrades noch einzelne Aspekte geklärt werden müssen (u.a. Erschließungsvarianten), die keinen Einfluss auf die vorbereitende Bauleitplanung (Flächennutzungsplan-Änderung) haben, empfiehlt die Verwaltung, das Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan „vorzuziehen“. Was diesen vermeintlichen „Zeitvorteil“ betrifft wird darauf verwiesen, dass die Flächennutzungsplanänderung – anders als der Bebauungsplan – am Ende nach Beschluss durch den Rat noch der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde bedarf.

Kontaktperson

Frau Angela Jumpertz
Telefon: 02461/63-257
E-Mail: ajumpertz@juelich.de

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Datenschutz

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Die Stadtverwaltung Jülich schreibt dem Datenschutz einen hohen Stellenwert zu. Für den Bereich der öffentlichen Verwaltung ist in Gesetzen und Verordnungen genau definiert, welche Daten für die Bearbeitung öffentlicher Aufgaben erhoben, genutzt, gespeichert und weiter übermittelt werden dürfen. Ziel ist der Schutz personenbezogener Daten. Die Bürgerinnen und Bürger haben vor Ort eine qualifizierte Datenschutzinstanz zum Schutz Ihres Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung (s. Ansprechpartner).

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  • Durchführung der Vorabkontrolle
  • Unterstützung bei der Sicherstellung des Datenschutzes
  • Beratung der datenverarbeitenden Stelle bei der Gestaltung und Auswahl von Verfahren zur Verarbeitung personenbezogener Daten
  • Überwachung der Einhaltung der einschlägigen Vorschriften bei der Einführung neuer verfahren oder der Änderung bestehender Verfahren

Ansprechpartner/in

Datenschutzbeauftragte

Dilara Sarioglu
- Amt für Rats- und Rechtsangelegenheiten -
Große Rurstraße 17, 52428 Jülich
Neues Rathaus, Zimmer 116
Telefon: 02461  63-348
E-Mail: datenschutzbeauftragter@juelich.de


Stellvertreterin
Tanja Oberst
- Amt für Rats- und Rechtsangelegenheiten -
Große Rurstraße 17, 52428 Jülich
Neues Rathaus, Zimmer 116
Telefon: 02461  63-375
E-Mail: datenschutzbeauftragter@juelich.de

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