Flächennutzungsplan Stadt Jülich Öffentliche Auslegung

Flächennutzungsplanänderung zum Bebauungsplan Güsten Nr. 9 "Am Buschweiher II"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 12.08.2024 bis 13.09.2024
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Im östlichen Teil des Plangebiet befindet sich eine Werkstatthalle mit Büros und Ersatzteillager sowie einer zusätzlichen Lagerhalle eines Landwirtschaftsmaschinenbetriebes. Aufgrund von immer größer werdenden Landwirtschaftsmaschinen hat der derzeitig dort ansässige Betrieb Schwierigkeiten die Reparaturen an den Auslegern vorzunehmen, da die jetzige Fläche für die großen Ausleger zu beengt ist. Der Betrieb möchte daher am Ort erweitern, die bestehenden Betriebsflächen sind erschöpft.

Gemäß dem bestehenden Planungsrecht ist die Umsetzung des geplanten Vorhabens nicht möglich. Der Flächennutzungsplan stellt die Flächen der Erweiterung wie auch des bestehenden Betriebs als „Flächen für die Landwirtschaft“ dar. Ein Bebauungsplan besteht für den westlichen Teil nicht. Aufgrund ihrer Größe und ihres Zuschnittes sind die Flächen als Außenbereich gemäß § 35 BauGB zu bewerten. Für den östlichen Teil bestehet ein Bebauungsplan, im Übrigen wäre er auch sonst aufgrund der vorhandenen Bebauung als Innenbereich zu werten.

In diesem Zusammenhang ist die Aufstellung der Flächennutzungsplanänderung zum Bebauungsplan Nr. 9 „Am Buschweiher II“ erforderlich. Es besteht ein Planungserfordernis gemäß § 1 Abs. 3 BauGB.

Kontaktperson

Frau Annika Jansen-Venrath
Telefon: 02461/63-259
E-Mail: ajansen-venrath@juelich.de

Datenschutzerklärung

Datenschutz

Soziale Netzwerke sind auf dem Vormarsch. Die immense Vernetzung charakterisiert den Wandel unserer Gesellschaft hin zum „gläsernen Menschen". Dabei ist Privatsphäre ein hohes Gut, das es zu schützen gilt.

Behördlicher Datenschutz – Ziele
Die Stadtverwaltung Jülich schreibt dem Datenschutz einen hohen Stellenwert zu. Für den Bereich der öffentlichen Verwaltung ist in Gesetzen und Verordnungen genau definiert, welche Daten für die Bearbeitung öffentlicher Aufgaben erhoben, genutzt, gespeichert und weiter übermittelt werden dürfen. Ziel ist der Schutz personenbezogener Daten. Die Bürgerinnen und Bürger haben vor Ort eine qualifizierte Datenschutzinstanz zum Schutz Ihres Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung (s. Ansprechpartner).

Aufgaben des Datenschutzbeauftragen
Zu den Kernbereichen des Datenschutzbeauftragen zählen Unterstützung, Kontrolle sowie Auskunft an Bürgerinnen und Bürger. Er unterliegt dabei einer Mitteilungs-, Informations-, Beratungs- und Sensibilisierungspflicht.
Vorrangig kümmert er sich um die Gestaltung und Auswahl von Verarbeitungsverfahren personenbezogener Daten und steckt deren Rahmenbedingen fest. Er schult und berät darüber hinaus die Kolleginnen und Kollegen der Stadtverwaltung im richtigen Umgang mit sensiblen Daten.

Beispielhafte Aufgabenbeschreibung

  • Führung des Verfahrensverzeichnissen (einschließlich Einsichtgewährung)
  • Durchführung der Vorabkontrolle
  • Unterstützung bei der Sicherstellung des Datenschutzes
  • Beratung der datenverarbeitenden Stelle bei der Gestaltung und Auswahl von Verfahren zur Verarbeitung personenbezogener Daten
  • Überwachung der Einhaltung der einschlägigen Vorschriften bei der Einführung neuer verfahren oder der Änderung bestehender Verfahren

Ansprechpartner/in

Datenschutzbeauftragte

Dilara Sarioglu
- Amt für Rats- und Rechtsangelegenheiten -
Große Rurstraße 17, 52428 Jülich
Neues Rathaus, Zimmer 116
Telefon: 02461  63-348
E-Mail: datenschutzbeauftragter@juelich.de


Stellvertreterin
Tanja Oberst
- Amt für Rats- und Rechtsangelegenheiten -
Große Rurstraße 17, 52428 Jülich
Neues Rathaus, Zimmer 116
Telefon: 02461  63-375
E-Mail: datenschutzbeauftragter@juelich.de

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