Bebauungsplan Stadt Jülich Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Stetternich Nr. 11 "An der Kölner Landstraße"

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 02.04.2025 bis 04.05.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Zur Verbesserung des Wohnraumangebotes und der Lebensqualität im Ortsteil Stetternich ist die Errichtung eines Pflegeheimes sowie die Schaffung seniorengerechter Wohnbebauung auf dem Plangebiet an der Kölner Landstraße geplant. Diese Entwicklung reagiert auf den steigenden Bedarf an altersgerechtem Wohnraum und Pflegeeinrichtungen, der durch die demographische Entwicklung und aktuelle Pflegegutachten belegt wird.

Der Vorhabenträger beabsichtigt, auf den Flurstücken 437, 439 und 455 der Flur 006 in der Gemarkung Stetternich ein Pflegeheim mit ca. 80 Betten sowie 17 Einheiten für betreutes Wohnen zu errichten. Der Standort liegt zwischen der Kölner Landstraße und der bestehenden Bebauung von Stetternich, ist jedoch im Flächennutzungsplan als Grünfläche ausgewiesen. Aufgrund der geplanten Nutzung und der vorgesehenen Maßstäbe ist eine Anpassung des Planungsrechts erforderlich. Daher wird der Bebauungsplan Stetternich Nr. 11 ,, An der Kölner Landstraße ´´ aufgestellt, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Vorhaben zu schaffen.

Das Vorhaben trägt der demographischen Entwicklung sowie dem steigenden Bedarf an altersgerechtem Wohnraum und Pflegeeinrichtungen Rechnung und leistet einen wichtigen Beitrag zur zukunftsfähigen städtebaulichen Entwicklung der Region.

Kontakt

Frau Annika Jansen-Venrath
Telefon: 02461/63-259
E-Mail: AJansen-Venrath@Juelich.de

Datenschutzerklärung

Datenschutz

Soziale Netzwerke sind auf dem Vormarsch. Die immense Vernetzung charakterisiert den Wandel unserer Gesellschaft hin zum „gläsernen Menschen". Dabei ist Privatsphäre ein hohes Gut, das es zu schützen gilt.

Behördlicher Datenschutz – Ziele
Die Stadtverwaltung Jülich schreibt dem Datenschutz einen hohen Stellenwert zu. Für den Bereich der öffentlichen Verwaltung ist in Gesetzen und Verordnungen genau definiert, welche Daten für die Bearbeitung öffentlicher Aufgaben erhoben, genutzt, gespeichert und weiter übermittelt werden dürfen. Ziel ist der Schutz personenbezogener Daten. Die Bürgerinnen und Bürger haben vor Ort eine qualifizierte Datenschutzinstanz zum Schutz Ihres Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung (s. Ansprechpartner).

Aufgaben des Datenschutzbeauftragen
Zu den Kernbereichen des Datenschutzbeauftragen zählen Unterstützung, Kontrolle sowie Auskunft an Bürgerinnen und Bürger. Er unterliegt dabei einer Mitteilungs-, Informations-, Beratungs- und Sensibilisierungspflicht.
Vorrangig kümmert er sich um die Gestaltung und Auswahl von Verarbeitungsverfahren personenbezogener Daten und steckt deren Rahmenbedingen fest. Er schult und berät darüber hinaus die Kolleginnen und Kollegen der Stadtverwaltung im richtigen Umgang mit sensiblen Daten.

Beispielhafte Aufgabenbeschreibung

  • Führung des Verfahrensverzeichnissen (einschließlich Einsichtgewährung)
  • Durchführung der Vorabkontrolle
  • Unterstützung bei der Sicherstellung des Datenschutzes
  • Beratung der datenverarbeitenden Stelle bei der Gestaltung und Auswahl von Verfahren zur Verarbeitung personenbezogener Daten
  • Überwachung der Einhaltung der einschlägigen Vorschriften bei der Einführung neuer verfahren oder der Änderung bestehender Verfahren

Ansprechpartner/in

Datenschutzbeauftragte

Dilara Sarioglu
- Amt für Rats- und Rechtsangelegenheiten -
Große Rurstraße 17, 52428 Jülich
Neues Rathaus, Zimmer 116
Telefon: 02461  63-348
E-Mail: datenschutzbeauftragter@juelich.de


Stellvertreterin
Tanja Oberst
- Amt für Rats- und Rechtsangelegenheiten -
Große Rurstraße 17, 52428 Jülich
Neues Rathaus, Zimmer 116
Telefon: 02461  63-375
E-Mail: datenschutzbeauftragter@juelich.de

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