Orte des Interesses Stadt Kamp-Lintfort Verkehr und Mobilität

4. Runde Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie der Stadt Kamp-Lintfort

  • Status Beendet
  • Zeitraum 01.03.2024 bis 02.04.2024
  • Meldungen 46 Meldungen
  • Kommentare 24 Kommentare
  • Bewertungen 86 Bewertungen
Schmuckgrafik - öffne Lightbox

Um was geht es?

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, in einem Turnus von 5 Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Die Pflicht besteht für Ballungsräume sowie Orte[1] in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen.

Bei einem Lärmaktionsplan handelt es sich um ein städtisches Gesamtkonzept, das Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung und zum Schutz ruhiger Gebiete umfasst. In Nordrhein-Westfalen sind die Städte und Gemeinden für diese Aufgaben zuständig, mit Ausnahme der Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Dort ist das Eisenbahn-Bundesamt für die Maßnahmen in Bundeshoheit zuständig.

Bei der Neuaufstellung oder Überprüfung von Lärmaktionsplänen ist eine Mitwirkung der Öffentlichkeit vorgesehen.

Die Stadt Kamp-Lintfort bietet Ihnen hier die Möglichkeit der Beteiligung an der Lärmaktionsplanung. Kamp-Lintfort ist von der Lärmkartierung an Hauptverkehrsstraßen erfasst. Lärmeinwirkungen im Rahmen der Lärmkartierung erfolgen ausschließlich durch Haupt­verkehrsstraßen, nämlich durch B510 (zwischen Kreuzung Prinzenstraße und Kreuzung Kamper Berg), L287 Moerser Straße (zwischen Kamper Berg und Nordtangente, L491 Saalhoffer Straße/Prinzenstraße und Eyller Straße).

Die Beteiligung erfolgt in zwei Phasen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte in der Zeit vom  06.11. - 04.12.2023. Grundlage für die erste Phase war die vom LANUV NRW[2] erstellte aktuelle Lärmkartierung (externer Link). Der Stadtentwicklungsausschuss hat den erarbeiteten Lärmaktionsplan in seiner Sitzung am 06.02.2024 gebilligt und beschlossen, den Entwurf öffentlich auszulegen.

Wie kann ich mich beteiligen?

Grundsätzlich kann sich jede Person oder Einrichtung an der Lärmaktionsplanung beteiligen. [Eine Registrierung oder Anmeldung ist dafür nicht zwingend erforderlich, da wir auch gern anonyme Hinweise entgegennehmen. Wenn Sie sich trotzdem registrieren / anmelden möchten, hat das den Vorteil, dass Sie automatische E-Mail-Benachrichtigungen erhalten und Ihre Meldung nachträglich bearbeiten können. Ihre Registrierung gilt für alle Beteiligungsmöglichkeiten, die in diesem Portal angeboten werden.] Geben Sie uns z.B. Hinweise auf ein konkretes (lokales) Lärmproblem oder bringen Sie sich mit konkreten Vorschlägen zur Minderung einer Lärmbelastung ein. Wir freuen uns über Ihren Beitrag!

Und so können sie uns Ihre Hinweise melden:

  1. Klicken Sie auf den Button Ihre Meldung nach diesem Text
  2. [Wählen Sie die relevante Lärmkarte oben rechts im Kartenausschnitt über das entsprechende Icon (24h-Pegel für Hauptverkehrsstraßen, Großflughäfen oder nicht bundeseigene Haupteisenbahnstrecken)] Machen Sie sich mit der Bedeutung der unterschiedlichen Farben vertraut:
  3. Verschieben oder vergrößern Sie den Kartenausschnitt bei Bedarf
  4. Markieren Sie einen Ort mit der Maus in der Karte oder suchen Sie eine bestimmte Adresse, auf den / die sich Ihr Hinweis bezieht
  5. Teilen Sie uns Ihre Meinung in den entsprechenden Textfeldern bis zum 02.04.2024 mit. Die Angabe der E-Mail-Adresse ist dabei freiwillig und dient lediglich dem am Eingabefeld beschriebenen Zweck.

Wie geht es weiter?

Die Eingaben werden ausgewertet und bei der Erstellung des Planentwurfs bzw. der Überprüfung des Lärmaktionsplans berücksichtigt. Nach Auswertung der Eingaben aus dieser Phase wird der Lärmaktionsplan beschlossen und bekannt gegeben.

Wo finden Sie weitere Informationen?

Umfangreiche Informationen zu den Themen Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung finden Sie im Umgebungslärmportal des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Im Umgebungslärmportal finden Sie auch alle Lärmkarten der 4. Runde für Nordrhein-Westfalen im Lärmkartenviewer NRW.

[1] in NRW sind dies die Städte und Gemeinden

[2] Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes NRW

  Meldungen

Kategorie Standardmeldung Status In Bearbeitung

B 510 Bereich Klostergarten Rheurdter Straße Tempo 100km/h

Ort 47475 Kamp-Lintfort, Rheurdter Straße

B 510 Bereich Klostergarten: Deutliche störende Lärmemission durch Berufsverkehr, beschleunigende Motorradfahrer und schnellfahrende Trecker mit Ballonreifen im Nahbereich des Gartens. Der Schall breitet sich ungehindert durch den Klostergarten bis zur Klosterkirche und in die Wohnsiedlung Kamper Berg aus. Kloster Kamp ist vor allem durch den barocken Garten ein überregional bekanntes und beliebtes touristisches Ausflugsziel. Die Bundesstraße, die den Garten unmittelbar ohne Geschwindigkeitsbegrenzung durch- bzw. abschneidet, steht im Gegensatz zu den kulturellen Veranstaltungen mit Freizeit- und Erholungscharakter. Eine abschnittsweise Verkehrsberuhigung würde den Garten für feierliche Veranstaltungen und Ausstellungen als Ort der Ruhe, Andacht und Besinnung unterstützen. Neben dem Lärmaspekt würde eine Geschwindigkeitsbegrenzung die Unfallgefahr von Kreuzungen minimieren und die Verkehrssicherheit für Fußgänger und Fahrradfahrer (z.T. Schulweg) erhöhen, welche die Straße vom Wandelweg zum Klostergarten und den Waldwanderwegen überqueren müssen.

Kategorie Standardmeldung Status In Bearbeitung

Lärmbelästigung Ebertstraße

Ort 47475 Kamp-Lintfort, Ebertstraße

Ich empfinde den eigentlichen Verkehrslärm auf der Ebertstraße nicht als belastend, sondern das mittlerweile überhand nehmende Gehupe. Ob man sich im Garten aufhält oder die Ebertstraße entlang geht, mittlerweile meint jeder hupen zu müssen wenn er/sie jemanden erkennt. Da zuckt man nicht selten regelrecht zusammen wenn man davon überrascht wird. Und gefühlt passiert das alle 5 Minuten. Liebe Grüße Heinz Schulz Ebertstraße 47b

Kategorie Standardmeldung Status In Bearbeitung

Lärmschutz Wilhelmstraße zwischen Schulzentrum und Schanzstraße

Ort 47475 Kamp-Lintfort, Wilhelmstraße

Täglich wird die Wilhelmstraße zur Rennstrecke und dadurch zur Lärmbelästigung für die Anwohner der Pelton-Straße. Die vorhandene, zeitlich begrenzte Tempo 30 Zone im Bereich des Schulzentrums zeigt keine Wirkung. Es sollten bauliche Maßnahmen erfolgen, die die Fahrzeuge im gesamten o. g. Bereich rundum die Uhr zu einer Höchstgeschwindigkeit von höchstens 30 km/h zwingen. Ein wichtiger Nebeneffekt ist die erhöhte Verkehrssicherheit im Querungsbereich!

Kategorie Standardmeldung Status In Bearbeitung

Heinrichstraße

Ort 47475 Kamp-Lintfort, Heinrichstraße

Auf der Heinrichstaße herrscht ein Tempolimit von 30, leider halten sich die wenigsten daran. Viele Verkehrsteilnehmer fahren mit überhöhter Geschwindigkeit und die sich an die vorgeschriebenen 30 km/h halten werden unüberhörbar laut überholt. Zu allem Überfluss kommt der desaströse Zustand der Straße noch hinzu, wenn PKWs, Busse oder LKWs über Schlaglöcher fahren ist es ruhestörend. Eine Straßensanierung würde hier schon mal Abhilfe schaffen.

Kategorie Standardmeldung Status In Bearbeitung

Lärmschutz auf Hauptstraßen die durch Wohngebiete führen

Ort 47475 Kamp-Lintfort, Ebertstraße

Die Hauptstraßen welche durch Wohngebiete führen, entwickeln sich besonders nachts zu "Rennstrecken". Aufgefallen ist es mir z.B. auf der Moerser Straße zwischen Autobahnabfahrt und Kreisverkehr/Altes Rathaus und zwischen Ebertschule und Kreisverkehr/Altes Rathaus. Auf der Friedrich-Heinrich-Allee (Bereich altes Zechengelände) wurde ja bereits eine Zone 30 für tags und nachts eingerichtet! Aus meiner Sicht wäre zumindest nachts eine Lärmschutzzone 30 km/h zwischen 22-6 Uhr für die Hauptstraßen sinnvoll, die ggf. auch auf tags ausgeweitet werden könnte.

Kategorie Standardmeldung Status In Bearbeitung

Xantener Strasse zwischen Gutshof Baaken und Parkplatz Leucht

Ort 47475 Kamp-Lintfort, Xantener Straße

Besonders bei gutem Wetter eine beliebte Rennstrecke bei vielen Motorradfahrern mit entsprechendem Lärmpegel (man hört sie gefühlt 5 Minuten bevor man sie sieht) . Dazu kommen die LKWs die leer über den Schluchtweg "brettern" und laut hupen, wenn Ihnen die Vorfahrt auf der Xantener Strasse genommen wird. Vervollständigt wird die Kakophonie durch Flugzeuge vom Flughafen Alpsray, die gerne die Abkürzung nehmen, wenn sie Richtung Norden fliegen wollen. Dieser Lärmteppich vergällt den Anwohnern die Ruhe im Garten und stört ab ca. 5:00 Uhr die Nachtruhe (LKWs und Berufsverkehr).

Kategorie Standardmeldung Status In Bearbeitung

Autolärm Nordtangente

Ort 47475 Kamp-Lintfort, Hangkamerstraße

Tagsüber haben wir hier eine extreme Geräuschkulisse durch die Verbindungsstraße. Die zu öffnenden Oberlichter in den Praxisräumen müssen wir geschlossen halten, weil man sich ansonsten mit den Patienten nicht richtig unterhalten kann.

Kategorie Standardmeldung Status In Bearbeitung

Neuendickstrasse / Schanzstrasse

Ort 47475 Kamp-Lintfort, Neuendickstraße

Die Lärmbelastung vom Verkehr, der über die Schanzstrasse fährt in beide Richtungen, ist sehr belastend. Wenn wir im Garten sitzen, ist das manchmal so laut, das man nicht versteht, was der andere sagt oder wenn wir Radio hören, versteht man nichts mehr.

Kategorie Standardmeldung Status In Bearbeitung

L287 Dorfstraße Hoerstgen

Ort 47475 Kamp-Lintfort, Dorfstraße

Die Dorfstraße in Hoerstgen ist eine Durchgangsstraße die Wochtags von morgens 5 Uhr bis Abends 22 Uhr sehr Stark befahren ist von LKW, Busse, PKW und Krafträder aller Art, auch an den Wochenenden ist durch Ausflpgler keinexwirkliche Entspannung spürbar. Die Lärmbelästigung ist enorm hoch zumal auf der Dorfstraße eine sehr enge Bebauung stattgefunden hat Jier wäre eine max Geschwindigkeit von 30 Km/h aus Lärmschutz und Sicherheits Gründen wünschenswert da auch ein Großteil der Fußgängerwege schmaler als 1, 5mtr breit sind und Schul und Kita Kinder sowie Ältere und geh Beeinträchtigte mit Rollator oder Rollstuhl Kinderwagen die Fahrbahn nutzen oder die viel befahrene Straße queren müssen.

Kategorie Standardmeldung Status In Bearbeitung

Lärm Nordtangente

Ort 47475 Kamp-Lintfort, Hangkamerstraße

Guten Tag , ich schließe mich im vollen Umfang meiner Nachbarin Kati Kunze an. Ich würde mich sehr freuen, wenn wir gehört werden und es zu einer Reduzierung des Lärmpegels kommt. Mit freundlichen Grüßen

Kontaktperson

Kontaktperson Frau Gerlinde Merker
E-Mail: gerlinde.merker@kamp-lintfort.de

Datenschutzerklärung

Information zur Datenverarbeitung  

Neben den auf diesem Portal hinterlegten Bestimmungen zum Datenschutz gelten für die Stadt Kamp-Lintfort folgende Regelungen:

Die Stadt Kamp-Lintfort verarbeitet (insbesondere erhebt, übermittelt und speichert) Ihre personenbezogenen Daten.

Rechtsgrundlage und Zweck der Datenverarbeitung

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt im Einklang mit den Bestimmungen der DS-GVO und des Datenschutzgesetzes NRW (Art 6 DS-GVO, § 3 DSG NRW).

Speicherdauer / Löschungsfrist

Im Rahmen der Bauleitplanung werden die Daten im Regelfall dauerhaft gespeichert

Datenübermittlung

Eine Weitergabe Ihrer Daten erfolgt im Rahmen des Beteiligungsverfahrensverfahrens innerhalb der Stadtverwaltung.  Eingehende Stellungnahmen werden regelmäßig in öffentlichen Sitzungen des Rates der Stadt und seiner Ausschüsse beraten und entschieden. Sie werden in den Gremien in anonymisierter Form aufgeführt. Im Falle einer gerichtlichen Prüfung des Verfahrens erfolgt eine nicht anonymisierte Vorlage der gesamten Verfahrensakte an das zuständige Gericht

Rechte der Betroffenen

Auf Ihre Rechte zu Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragung und Widerspruch bezüglich der erfassten personenbezogenen Daten wird an dieser Stelle ausdrücklich hingewiesen. Rechtsgrundlage hierfür sind die Artikel 15 bis 21 der EU-Datenschutzgrundverordnung sowie die §§ 49 und 50 Datenschutzgesetz NRW. Zudem sind Sie berechtigt, Auskunft der bei uns über Sie gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern.

Kontaktdaten

Verantwortliche Person im Sinne der Datenschutzgrundverordnung ist die Stadt Kamp-Lintfort, Der Bürgermeister, Prof. Dr. Christoph Landscheidt, Am Rathaus 2, 47475 Kamp-Lintfort oder Email: info@kamp-lintfort.de

Den Datenschutzbeauftragten der Stadt Kamp-Lintfort erreichen Sie unter Tel. 02842/912255,     EMail: datenschutz@kamp-lintfort.de.

Beschwerden über das Vorgehen der Stadt Kamp-Lintfort in dieser datenschutzrechtlichen Angelegenheit können Sie an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf unter Tel. 0211/38424-0 oder per E-Mail an poststelle@ldi.nrw.de richten.  

zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.