Bebauungsplan Gemeinde Kürten Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan 112 (Feuerwehrgerätehaus Olpe)

  • Status Beendet
  • Zeitraum 31.01.2025 bis 04.03.2025
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Planzeichnung

Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen

Bebauungsplan 112 „Feuerwehrgerätehaus Olpe“: Offenlage

17. Flächennutzungsplanänderung: Offenlage

Der Bau- und Planungsausschuss des Rates der Gemeinde Kürten hat in seiner Sitzung am 28.11.2024 folgende Beschlüsse gefasst:

„1. Gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) werden die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange im Verfahren des Bebauungsplanes 112 „Feuerwehrgerätehaus Olpe“ beteiligt. Ziel des Bebauungsplanes ist die Errichtung eines Ersatzneubaus des Feuerwehrgerätehauses für die Ortschaft Olpe.

2. Gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) werden die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange im Verfahren der 17. Flächennutzungsplanänderung beteiligt. Ziel der Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Errichtung eines Ersatzneubaus des Feuerwehrgerätehauses für die Ortschaft Olpe“

Das Feuerwehrgerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Kürten-Olpe entspricht nicht mehr den heutigen technischen und räumlichen Anforderungen an ein Feuerwehrhaus. Um für zukünftige Aufgaben gerüstet zu sein, ist ein Ersatzneubau am östlichen Ortsrand der Ortslage Olpe notwendig. Der Bebauungsplan 112 und die im Parallelverfahren dazu stattfindende 17. Flächennutzungsplanänderung sollen hierfür die baurechtlichen Voraussetzungen schaffen.

Die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte im Zeitraum vom 09.01.2024 bis einschließlich 09.02.2024. Hierzu gingen insbesondere vom Rheinisch-Bergischen Kreis planungsrelevante Anregungen ein. Die Einwände betrafen überwiegend die planungsrechtliche Absicherung der Alleebäume entlang der Landesstraße 146. Die Planung wurde dementsprechend nachgeschärft, wodurch eine erneute Offenlage gemäß § 4a Abs. 3 BauGB notwendig ist. Anregungen sind daher nur zu den geänderten Planbestandteilen zulässig.  

Im Zuge der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, liegen die Planentwürfe in der Zeit vom:

31.01.2025 bis einschließlich 03.03.2025

im Rathaus der Gemeinde Kürten beim Stab für Gemeindeentwicklung und Umwelt, Karlheinz-Stockhausen-Platz 1, 51515 Kürten während der allgemeinen Dienstzeiten und zwar werktags

Montag, Dienstag und Freitag:       08.00 – 12.00 Uhr

Donnerstag:                                      08.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr

öffentlich aus.

Die oben genannten Planentwürfe können in der obenstehenden Frist außerdem im Internet unter:

https://www.kuerten.de/aktuelle-planverfahren

eingesehen werden. Bei Bedarf werden Ihnen die Unterlagen auch in analoger Form zugeschickt.

Während der oben genannten Fristen können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder per Email vorgebracht werden. Schriftliche Stellungnahmen richten Sie bitte an den Bürgermeister der Gemeinde Kürten, Gemeindeentwicklungsplanung und Umwelt, Karlheinz- Stockhausen- Platz 1, 51515 Kürten. Stellungnahmen per Email bitte an planungsamt@kuerten.de.

Hinweise:

Die in den Bauleitplanungen genannten technischen Regelwerke wie DIN-Vorschriften und VDI-Normen können wie vorstehend angegeben eingesehen werden.

Es liegen umweltbezogene Informationen in Form von Gutachten, dem Umweltbericht und Stellungnahmen zu folgenden Themen vor:

  • Auswirkungen auf das Schutzgut Flächenverbrauch
    • Informationen zur Flächeninanspruchnahme und Nachverdichtung
  • Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft
    • Informationen zum Landschaftsplan sowie zu Schutzgebieten
    • Informationen zur Wertigkeit, Erhaltung und Aufwertung des Landschaftsbilds
    • Informationen zur Biotopstruktur
  • Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch, Gesundheit, Bevölkerung
    • Informationen zum Immissionsschutz sowie zu Maßnahmen zum Schallschutz
    • Auswirkungen auf Bevölkerung
  • Auswirkungen auf das Schutzgut Klima/ Luft
    • Informationen zur- Kalt-/ Frischluftentstehung
    • Informationen zu klimatischen Auswirkungen
  • Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt
    • Informationen zur Umweltprüfung, zum Artenschutz und zu Lebensraum-/

Biotopstrukturen

    • Informationen zu allgemeindienenden Vermeidungs-, Verminderungs- und Ersatzmaßnahmen
    • Informationen zur Eingriffsregelung und zum Kompensationsbedarf
  • Auswirkungen auf das Schutzgut Boden
    • Informationen zu Altlasten und Bodensanierung, zur Schutzwürdigkeit der Böden, zur Versiegelung, zur Eingriffsregelung und zum Kompensationsbedarf
  • Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser
    • Informationen zu Grundwasser und Wasserschutz
    • Informationen zu urbanen Sturzfluten
    • Informationen zur Ver- und Entsorgung

Folgende Gutachten liegen zu den Bauleitplanungen vor:

Artenschutz

  • Büro für Faunistik & Freilandforschung: Kurzbericht – Habitatkartierung Fledermäuse im Zuge der Planung eines Feuerwehrgerätehauses in Kürten-Olpe, Königswinter, Juli 2023
  • Gemeinde Kürten – Gemeindeentwicklungsplanung und Umwelt: Artenschutzprüfung Stufe I (Vorprüfung) zum Bebauungsplan 112 (Feuerwehrgerätehaus Olpe), Kürten, August 2023
  • Sturmberg Baumexperten: Sachverständigenbericht-Bericht – zu Voruntersuchungen und möglichen Folgen für einen Baumbestand im Zuge von geplanten Baumaßnahmen vom 16.05.2022

Boden

  • Slach & Partner mbB Beratende Ingenieure: Bodengutachten für das Bauvorhaben „Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses“ auf einem Grundstück in Kürten-Olpe, Wipperfürth, Mai 2023

Immissionen

  • Peutz Consult GmbH: Schalltechnische Untersuchung zur geplanten Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Nr. 112 der Gemeinde Kürten, Dortmund, 07.07.2023

Mensch

  • Ingenieurbüro Holzem & Hartmann GmbH & Co. KG: Neues Feuerwehrhaus Kürten – Olpe – Erläuterungsbericht zur Machbarkeitsstudie verkehrstechnische Untersuchung Ergänzung Variante 5 – Ausfahrt Denkmal, Neunkirchen-Seelscheid, 17.08.2022

Umwelt

  • Gemeinde Kürten – Gemeindeentwicklungsplanung und Umwelt: Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan 112 (Feuerwehrgerätehaus Olpe), Kürten, August 2023
  • Lomb – Artenschutzprüfungen, Fachbeiträge, ökologische Gutachten: Nachtrag zum Landschaftspflegerischen Fachbeitrag für den Bebauungsplan 112 (Feuerwehrgerätehaus Olpe), Bonn, 14.08.2024

Nach den oben angegebenen Fristen abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrolle) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Nach Abschluss der Beteiligungen prüft der Rat der Gemeinde Kürten die fristgemäß eingegangenen Stellungnahmen und teilt das Ergebnis mit.

Kürten, den 16.01.2025                                                                                Willi Heider

                                                                                                                      Bürgermeister

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