Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen
Bebauungsplan 112 „Feuerwehrgerätehaus Olpe“: Offenlage
17. Flächennutzungsplanänderung: Offenlage
Der Bau- und Planungsausschuss des Rates der Gemeinde Kürten hat in seiner Sitzung am 28.11.2024 folgende Beschlüsse gefasst:
„1. Gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) werden die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange im Verfahren des Bebauungsplanes 112 „Feuerwehrgerätehaus Olpe“ beteiligt. Ziel des Bebauungsplanes ist die Errichtung eines Ersatzneubaus des Feuerwehrgerätehauses für die Ortschaft Olpe.
2. Gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) werden die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange im Verfahren der 17. Flächennutzungsplanänderung beteiligt. Ziel der Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Errichtung eines Ersatzneubaus des Feuerwehrgerätehauses für die Ortschaft Olpe“
Das Feuerwehrgerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Kürten-Olpe entspricht nicht mehr den heutigen technischen und räumlichen Anforderungen an ein Feuerwehrhaus. Um für zukünftige Aufgaben gerüstet zu sein, ist ein Ersatzneubau am östlichen Ortsrand der Ortslage Olpe notwendig. Der Bebauungsplan 112 und die im Parallelverfahren dazu stattfindende 17. Flächennutzungsplanänderung sollen hierfür die baurechtlichen Voraussetzungen schaffen.
Die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte im Zeitraum vom 09.01.2024 bis einschließlich 09.02.2024. Hierzu gingen insbesondere vom Rheinisch-Bergischen Kreis planungsrelevante Anregungen ein. Die Einwände betrafen überwiegend die planungsrechtliche Absicherung der Alleebäume entlang der Landesstraße 146. Die Planung wurde dementsprechend nachgeschärft, wodurch eine erneute Offenlage gemäß § 4a Abs. 3 BauGB notwendig ist. Anregungen sind daher nur zu den geänderten Planbestandteilen zulässig.
Im Zuge der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, liegen die Planentwürfe in der Zeit vom:
31.01.2025 bis einschließlich 03.03.2025
im Rathaus der Gemeinde Kürten beim Stab für Gemeindeentwicklung und Umwelt, Karlheinz-Stockhausen-Platz 1, 51515 Kürten während der allgemeinen Dienstzeiten und zwar werktags
Montag, Dienstag und Freitag: 08.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr
öffentlich aus.
Die oben genannten Planentwürfe können in der obenstehenden Frist außerdem im Internet unter:
https://www.kuerten.de/aktuelle-planverfahren
eingesehen werden. Bei Bedarf werden Ihnen die Unterlagen auch in analoger Form zugeschickt.
Während der oben genannten Fristen können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder per Email vorgebracht werden. Schriftliche Stellungnahmen richten Sie bitte an den Bürgermeister der Gemeinde Kürten, Gemeindeentwicklungsplanung und Umwelt, Karlheinz- Stockhausen- Platz 1, 51515 Kürten. Stellungnahmen per Email bitte an planungsamt@kuerten.de.
Hinweise:
Die in den Bauleitplanungen genannten technischen Regelwerke wie DIN-Vorschriften und VDI-Normen können wie vorstehend angegeben eingesehen werden.
Es liegen umweltbezogene Informationen in Form von Gutachten, dem Umweltbericht und Stellungnahmen zu folgenden Themen vor:
Biotopstrukturen
Folgende Gutachten liegen zu den Bauleitplanungen vor:
Artenschutz
Boden
Immissionen
Mensch
Umwelt
Nach den oben angegebenen Fristen abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrolle) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Nach Abschluss der Beteiligungen prüft der Rat der Gemeinde Kürten die fristgemäß eingegangenen Stellungnahmen und teilt das Ergebnis mit.
Kürten, den 16.01.2025 Willi Heider
Bürgermeister
Gemeindeentwicklungsplanung und Umwelt