Raumordnungs-/Bauleitplan Stadt Minden Öffentliche Auslegung

Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 839 "Windpark Hahlen" der Stadt Minden

  • Status Beendet
  • Zeitraum 19.06.2023 bis 29.07.2023
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Minden vom 08.06.2023

Öffentliche Auslegung des Aufhebungsverfahrens des Bebauungsplanes Nr. 839 „Windpark Hahlen“ im Stadtbezirk Hahlen
 

Entwurfsbeschluss des Aufhebungsverfahrens: Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen vom 15.03.2023.

Geltungsbereich: Der Aufhebungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 839 umfasst das Gebiet, das wie folgt begrenzt wird:

im Norden   durch die südliche Grenze der Flurstücke 80 und 86 Flur 3, Gemarkung Hahlen;

im Osten     durch die westliche Grenze des Flurstückes 88/1, Flur 3, Gemarkung Hahlen, der nördlichen Grenzen der Flurstücke 16/1 und 92/16 sowie der östlichen Grenze des Flurstücks 92/16 der Flur 7, Gemarkung Hahlen;

im Süden    durch eine im Abstand von 70m zur südlichen Grenze der Flurstücke 84 und 63/1, Flur 7, Gemarkung Hahlen verlaufende Linie und der westlichen Grenze des Flurstücks 16/1 sowie der südlichen Grenze der Flurstücke 16/1 und 92/16 der Flur 7, Gemarkung Hahlen;

im Westen   durch die westliche Grenze des Flurstückes 79, Flur 3, Gemarkung Hahlen einschließlich einer Verlängerung von 70m in Richtung Süden (bis zum Schnittpunkt mit der südlichen Grenze).

Zur Orientierung ist die Lage des Geltungsbereiches im obigen Übersichtsplan gekennzeichnet.

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung: Ziel und Zweck der Aufhebung ist es, die nicht mehr zeitgemäßen Festsetzungen zur Regelung von Standorten und Höhen von Windenergieanlagen aufzuheben.

Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB

Der Entwurf des o.a. Bebauungsplanes wird mit der Begründung und dem Umweltbericht sowie den umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen öffentlich ausgelegt. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Es liegen Informationen (Stellungnahmen, Gutachten, Fachbeiträge) und insbesondere ein Umweltbericht zu folgenden umweltrelevanten Aspekten vor:

Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt durch Informationen zu(r):

  • weiteren Nutzung der bestehenden 5 Windenergieanlagen
  • Erforderlichkeit von Vermeidungs-, Verringerungs- und Ausgleichmaßnahmen

Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt durch Informationen zu(r):

  • vorhandenen Biotoptypen
  • vorkommenden Arten (insbesondere Brut – und Rastvögeln)
  • Erforderlichkeit von Vermeidungs-, Verringerungs- und Ausgleichmaßnahmen

Auswirkungen auf das Schutzgut Fläche durch Informationen zur:

  • Erforderlichkeit von Vermeidungs-, Verringerungs- und Ausgleichmaßnahmen

Auswirkungen auf das Schutzgut Boden durch Informationen zu(r):

  • Bodentypen und deren Schutzwürdigkeit
  • Bodenfruchtbarkeit und der Regelungs- und Pufferfunktion des Bodens
  • Anthropogenen Überformung durch die Landwirtschaft
  • Erforderlichkeit von Vermeidungs-, Verringerungs- und Ausgleichmaßnahmen

Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser durch Informationen zu(r):

  • Oberflächengewässern und Wasserschutzgebieten
  • Erforderlichkeit von Vermeidungs-, Verringerungs- und Ausgleichmaßnahmen

Auswirkungen auf das Schutzgut Klima/Luft durch Informationen zu(r):

  • klimatischen Verhältnisse
  • Erforderlichkeit von Vermeidungs-, Verringerungs- und Ausgleichmaßnahmen

Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft durch Informationen zu:

  • Wertigkeit des Landschaftsbildes
  • Möglichen Veränderungen des Eingriffs in das Landschaftsbild
  • Erforderlichkeit von Vermeidungs-, Verringerungs- und Ausgleichmaßnahmen

Auswirkungen auf das Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter durch Informationen zu(r):

  • vermuteten Bodendenkmälern
  • dem Umgang mit kultur- und erdgeschichtlichen Bodenfunden
  • archäologischen Baubegleitung und Prospektion
  • Erforderlichkeit von Vermeidungs-, Verringerungs- und Ausgleichmaßnahmen

 

Auswirkungen auf die Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern durch Informationen zur:

  • Erforderlichkeit von Vermeidungs-, Verringerungs- und Ausgleichmaßnahmen

Auslegungsfrist: 19.06.2023 bis einschl. 28.07.2023 während der Dienststunden

(Mo – Mi 8.00 bis 12.30 Uhr u. 14.00 bis 16.00 Uhr, Do 8.00 bis 12.30 Uhr u. 14.00 bis 18.00 Uhr, Fr 8.00 bis 12.30 Uhr)

Ort: Stadtverwaltung Minden – Gebäudeteil Scharn, Scharn 2, 2.OG, Empfangsbereich Verwaltungsvorstand. Postanschrift: Kleiner Domhof 17, 32423 Minden.

Zusätzlich können die Auslegungsunterlagen im Internet unter

www.minden.de/beteiligung-bauleitplanung eingesehen werden.

Datenschutz: Stellungnahmen ohne Absenderangaben erhalten keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung der Stellungnahme. Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung (www.minden.de/datenschutz) und den Informationspflichten (www.minden.de/informationspflichten) Datei: Informationspflicht 5.2_Bauleitplanung der Stadt Minden zu entnehmen.

Weitere Auskünfte erteilt Herr Wilhelmi, Bereich 5.2, Tel. 0571-89 696,

E-Mail: s.wilhelmi@minden.de

Minden, den 07.06.2023                                       Der Bürgermeister, Michael Jäcke

Kontaktperson

Stadt Minden

Steffen Wilhelmi

5.21 Vorbereitende Bauleitplanung

Kleiner Domhof 17

32423 Minden

Tel.: +49 571 89 696

s.wilhelmi@minden.de

Datenschutzerklärung

Informationen zum Datenschutz finden Sie in der Datenschutzerklärung (www.minden.de/datenschutz) und in den Informationspflichten (www.minden.de/informationspflichten) der Stadt Minden.

Gegenstände

Übersicht
  • B 839 Planzeichnung (Aufhebungsplan - Entwurf)
  • B 839 Begründung mit Umweltbericht
  • B 839 umweltbezogene Stellungnahmen
  • B 839 aufzuhebender B-Plan (Stand 2002)
  • B 839 aufzuhebender B-Plan - Beiblatt (Stand 2002)
  • B 839 Amtliche Bekanntmachung öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB

Informationen

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