Raumordnungs-/Bauleitplan Stadt Minden Öffentliche Auslegung

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 940 "Repowering Windpark Hahlen" der Stadt Minden

  • Status Beendet
  • Zeitraum 19.06.2023 bis 29.07.2023
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Minden vom 08.06.2023

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 940 „Repowering Windpark Hahlen“ im Stadtbezirk Hahlen
 

Entwurfsbeschluss: Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen vom 15.03.2023.

Geltungsbereich: Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 940 umfasst das Gebiet, das wie folgt begrenzt wird:

im Norden   durch die südliche Grenze der Flurstücke 80 und 86 Flur 3, Gemarkung Hahlen;

im Osten     durch die westliche Grenze des Flurstückes 88/1, Flur 3, Gemarkung Hahlen, der nördlichen Grenzen der Flurstücke 16/1 und 92/16 sowie der östlichen Grenze des Flurstücks 92/16 der Flur 7, Gemarkung Hahlen;

im Süden     durch eine im Abstand von 70m zur südlichen Grenze der Flurstücke 84 und 63/1, Flur 7, Gemarkung Hahlen verlaufende Linie und der westlichen Grenze des Flurstücks 16/1 sowie der südlichen Grenze der Flurstücke 16/1 und 92/16 der Flur 7, Gemarkung Hahlen;

im Westen   durch die westliche Grenze des Flurstückes 79, Flur 3, Gemarkung Hahlen einschließlich einer Verlängerung von 70m in Richtung Süden (bis zum Schnittpunkt mit der südlichen Grenze).

Zur Orientierung ist die Lage des Geltungsbereiches im obigen Übersichtsplan gekennzeichnet.

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung: Ziel und Zweck des Bebauungsplanes ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Repowering des Windparks in Hahlen zu schaffen.

Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB

Der Entwurf des o.a. Bebauungsplanes wird mit der Begründung und dem Umweltbericht sowie den umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen öffentlich ausgelegt. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Es liegen Informationen (Stellungnahmen, Gutachten, Fachbeiträge) und insbesondere ein Umweltbericht zu folgenden umweltrelevanten Aspekten vor:

Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt durch Informationen zu(r):

  • baubedingten Lärm-, Schadstoff- und Staubbelastungen sowie zeitweisen Behinderungen des landwirtschaftlichen Verkehrs
  • optisch bedrängenden Wirkung
  • Lichtimmissionen durch die Tages- bzw. Nachtkennzeichnung
  • Schattenwurf
  • Schallimmissionen
  • Infraschall
  • landschaftsbezogenen Erholung
  • Eiswurf und Eisabfall
  • Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt durch Informationen zu(m):

  • vorkommenden Biotoptypen und Arten im Plangebiet und dessen Umfeld (insbesondere zu planungsrelevanten bzw. geschützten Arten und anderen artenschutzrechtlichen Belangen)
  • baubedingte (temporäre) Inanspruchnahme von Flächen und Störungen durch Bautätigkeiten
  • anlagebedingte (dauerhafte) Inanspruchnahme von Flächen für Fundamente, Kranaufstellflächen und Wegeausbau und damit verbundene Biotopverluste
  • betriebsbedingten Gefahren für Vögel
  • Abschaltzeiten zum Schutz von Fledermäusen und deren Überprüfung durch ein „Gondelmonitoring“
  • Möglichen Beeinträchtigungen von Gebieten mit besonderer Umweltrelevanz (Vogelschutzgebiete, Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete) im Untersuchungsraum
  • Ausgleichs-, Kompensations-, Vermeidungs- und Verringerungsmaßnahmen
  • artenschutzrechtlichen Maßnahmen
  • Monitoring

Auswirkungen auf das Schutzgut Fläche durch Informationen zur:

  • bau und anlagebedingten Flächeninanspruchnahme und -versiegelung

Auswirkungen auf das Schutzgut Boden durch Informationen zu(r):

  • Bodentypen, Bodenqualität und Schutzwürdigkeit des Bodens
  • bau- und anlagenbedingte Versiegelung und Verdichtung des Bodens
  • Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen
  • bodenkundlichen Baubegleitung
  • Ausgleichs-, Kompensations-, Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen

Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser durch Informationen zu(r):

  • Grund- und Oberflächengewässern und zum Trinkwasserschutzgebiet
  • Niederschlagsversickerung
  • Eingriff in den Grundwasserleiter
  • Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen

Auswirkungen auf das Schutzgut Klima/Luft durch Informationen zu(r):

  • lokalen Klima
  • Schadstoffbelastung der Luft
  • baubedingten Erhöhung der Schadstoffemissionen
  • Effizienz- und Emissionsbilanz der Stromerzeugung durch Windenergieanlagen

Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft durch Informationen zu(r):

  • Bewertung des Landschaftsbildes unter Berücksichtigung der visuellen Vorbelastungen
  • Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen

Auswirkungen auf das Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter durch Informationen zu(m):

  • vermutetes Bodendenkmal
  • kultur- und erdgeschichtlichen Bodenfunden
  • archäologischer Baubegleitung und Prospektion im gesamten Planungsbereich
  • Richtfunkstrecken
  • Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

Auswirkungen auf die Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern durch Informationen zu:

  • allgemein anzutreffenden Wechselbeziehungen zwischen den Schutzgütern

Auslegungsfrist: 19.06.2023 bis einschl. 28.07.2023 während der Dienststunden

(Mo – Mi 8.00 bis 12.30 Uhr u. 14.00 bis 16.00 Uhr, Do 8.00 bis 12.30 Uhr u. 14.00 bis 18.00 Uhr, Fr 8.00 bis 12.30 Uhr)

Ort: Stadtverwaltung Minden – Gebäudeteil Scharn, Scharn 2, 2.OG, Empfangsbereich Verwaltungsvorstand. Postanschrift: Kleiner Domhof 17, 32423 Minden.

Zusätzlich können die Auslegungsunterlagen im Internet unter

www.minden.de/beteiligung-bauleitplanung eingesehen werden.

Datenschutz: Stellungnahmen ohne Absenderangaben erhalten keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung der Stellungnahme. Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung (www.minden.de/datenschutz) und den Informationspflichten (www.minden.de/informationspflichten) Datei: Informationspflicht 5.2_Bauleitplanung der Stadt Minden zu entnehmen.

Weitere Auskünfte erteilt Herr Wilhelmi, Bereich 5.2, Tel. 0571-89 696,

E-Mail: s.wilhelmi@minden.de

Minden, den 07.06.2023                                       Der Bürgermeister, Michael Jäcke

Kontaktperson

Stadt Minden

Steffen Wilhelmi

5.21 Vorbereitende Bauleitplanung

Kleiner Domhof 17

32423 Minden

Tel.: +49 571 89 696

s.wilhelmi@minden.de

Datenschutzerklärung

Informationen zum Datenschutz finden Sie in der Datenschutzerklärung (www.minden.de/datenschutz) und in den Informationspflichten (www.minden.de/informationspflichten) der Stadt Minden.

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