Raumordnungs-/Bauleitplan Stadt Recklinghausen Öffentliche Auslegung

Öffentlichkeitsbeteiligung zur Lärmaktionsplanung 4. Runde der Stadt Recklinghausen

  • Status Beendet
  • Zeitraum 15.03.2024 bis 15.04.2024
  • Stellungnahmen 15 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Vom 15. März 2024 bis 15. April 2024 findet die Öffentlichkeitsbeteiligung zur Lärmaktions­planung 4. Runde der Stadt Recklinghausen statt.

Um was geht es?

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, in einem Turnus von 5 Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Die Pflicht besteht für Ballungsräume sowie Orte in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen.

Was ist Umgebungslärm?

„Umgebungslärm“ sind belästigende oder gesundheitsschädliche Geräusche im Freien, die durch Aktivitäten von Menschen verursacht werden.

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie zählt darunter Lärm, der durch Straßenverkehr, Eisenbahnverkehr und Flugverkehr verursacht wird. Dazu zählt auch Lärm, der von Industrieanlagen ausgeht.

Nicht zum Umgebungslärm zählt Lärm, der von der davon betroffenen Person selbst verursacht wird oder der durch Tätigkeiten innerhalb von Wohnungen entsteht. Nachbarschaftslärm (private Feste, Musik, Singen und so weiter), Lärm am Arbeitsplatz, in Verkehrsmitteln oder Lärm, der auf militärische Tätigkeiten in militärischen Gebieten zurückzuführen ist fällt ebenfalls nicht unter den Begriff „Umgebungslärm“.

Aufgrund der gesetzesmäßig europaweit geänderten Berechnungsmethode, der Berücksichtigung weiterer Lärmquellen, wie z.B. umweltrelevante Industrieanlagen, der Ausweisung ruhiger Gebiete und der erneuten Überprüfung der bisherigen Lärmschwer­punkte, wird der Lärmaktionsplan der Stadt Recklinghausen in dieser 4. Runde nicht fortgeschrieben, sondern neu aufgestellt.

Bei einem Lärmaktionsplan handelt es sich um ein städtisches Gesamtkonzept, das Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung und zum Schutz ruhiger Gebiete umfasst. In Nordrhein-Westfalen sind die Städte und Gemeinden für diese Aufgaben zuständig, mit Ausnahme der Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Dort ist das Eisenbahn-Bundesamt für die Maßnahmen in Bundeshoheit zuständig.

Bei der Neuaufstellung oder Überprüfung von Lärmaktionsplänen ist eine Mitwirkung der Öffentlichkeit vorgesehen. Die Beteiligung erfolgt in zwei Phasen. Die erste Phase hat mit Veröffentlichung der Ergebnisse der Lärmkartierung 2023 begonnen.

Die Grundlage für die aktuell laufende zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung ist der Entwurf des Lärmaktionsplans der Stadt Recklinghausen, der durch ein externes Büro erarbeitet wurde.

Die Stadt Recklinghausen bietet Ihnen hier die Möglichkeit der Beteiligung an der Lärmaktions­planung.

Wie kann ich mich beteiligen?

Am 15. März 2024 beginnt die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Lärmaktionsplanung sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange. Bis zum 15. April 2024 haben Sie die Möglichkeit den Entwurf auf der Internetseite der Stadt Recklinghausen unter https://www.recklinghausen.de/ sowie hier im Beteiligungsportal einzusehen und uns eine Stellungnahme zu den Inhalten zukommen zu lassen.

Stellungnahmen können schriftlich hier über das Beteiligungsportal oder per E-Mail an lap@recklinghausen.de vorgebracht werden.

Wie kann ich mich über dieses Portal beteiligen?

Grundsätzlich kann sich jede Person oder Einrichtung an der Lärmaktionsplanung beteiligen. Eine Registrierung oder Anmeldung ist dafür nicht zwingend erforderlich, da wir auch gern anonyme Hinweise entgegennehmen. Wenn Sie sich trotzdem registrieren / anmelden möchten, hat das den Vorteil, dass Sie automatische E-Mail-Benachrichtigungen erhalten und Ihre Meldung nachträglich bearbeiten können. Ihre Registrierung gilt für alle Beteiligungsmöglichkeiten, die in diesem Portal angeboten werden.

Und so können Sie uns Ihre Hinweise melden:

  1. Lesen Sie den beigefügten Entwurf des Lärmaktionsplans der Stadt Recklinghausen.
  2. Klicken Sie auf den Button Ihre Stellungnahme nach diesem Text
  3. Teilen Sie uns Ihre Meinung in dem entsprechenden Textfeld mit. Die Angabe der E-Mail-Adresse ist dabei freiwillig und dient lediglich dem am Eingabefeld beschriebenen Zweck.

Wie geht es weiter?

Die Eingaben zum Entwurf des Lärmaktionsplans der Stadt Recklinghausen werden nach Ablauf der Frist gesichtet, ausgewertet und im Rahmen der Überarbeitung des vorliegenden Entwurfs des Lärmaktionsplans berücksichtigt und – sofern berücksichtigungsfähig – in die Entwurfsfassung eingearbeitet.

Im Anschluss wird der überarbeitete Lärmaktionsplan den politischen Gremien der Stadt Recklinghausen noch dieses Jahr zum Beschluss vorgelegt. Anschließend erfolgt die Datenberichterstattung an das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen.

Wo finden Sie weitere Informationen?

Umfangreiche Informationen zu den Themen Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung finden Sie im Umgebungslärmportal des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Im Umgebungslärmportal finden Sie auch alle Lärmkarten der 4. Runde für Nordrhein-Westfalen im Lärmkartenviewer NRW.

Das Geoportal des Eisenbahn-Bundesamtes mit den Lärmkarten der Haupteisenbahnstrecken des Bundes erreichen Sie hier: GeoPortal.EBA - Verfügbare Kartendienste von GeoPortal.EBA (eisenbahn-bundesamt.de)

Kontaktperson

Herr Weiß

FB 68.1.1 - Verkehrsplanung

Fachbereich Mobilität, Stadtgrün und Straßenbau

Datenschutzerklärung

Wir verweisen auf die Datenschutzerklärung der Stadt Recklinghausen.

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