Flächennutzungsplan Stadt Recklinghausen Frühzeitige Beteiligung

Flächennutzungsplanänderung Nr. 21 - Nördliches Prosper-Areal -

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 15.04.2024 bis 17.05.2024
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Planzeichnung

Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit

Gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) werden die Planunterlagen der Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 21 - Nördliches Prosper Areal - in der Zeit vom 15. April 2024 bis 17. Mai 2024 einschließlich auf der Internetseite der Stadt Recklinghausen www.recklinghausen.de/fnp-beteiligung bereitgestellt.

Auf der genannten Seite der Stadt Recklinghausen können Stellungnahmen zu den Planunterlagen elektronisch übermittelt werden. Bei Bedarf können diese auch schriftlich (Stadt Recklinghausen, Technisches Rathaus, Fachbereich Stadtplanung Westring 51, 45659 Recklinghausen) oder mündlich in Rahmen eines Termins zur Niederschrift abgegeben werden.

Zusätzlich liegt die Planzeichnung im Fachbereich Stadtplanung im Foyer (Erdgeschoss) des Technischen Rathauses, Westring 51, 45659 Recklinghausen während der Öffnungszeiten (montags bis mittwochs und freitags von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr, und donnerstags von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr) zur Einsichtnahme aus und es besteht die Möglichkeit zur digitalen Einsichtnahme in die Planunterlagen.

Zur Erläuterung der allgemeinen Ziele und Zwecke sowie den wesentlichen Auswirkungen der Planung kann ein Termin mit zuständigen Mitarbeiter*innen der Abteilung 61/1 - Stadtentwicklungsplanung – des Fachbereichs Stadtplanung unter der Telefonnummer 02361/50 - 2365 vereinbart werden. Dort ist zusätzlich Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Kontaktperson

Thomas Schramme

Tel.: 02361 50-2365

Stadtentwicklungsplanung

Fachbereich Stadtplanung

Datenschutzerklärung

Hinweis zum Umgang mit personenbezogenen Daten

Alle abgegebenen Stellungnahmen werden für den weiteren politischen Beratungsprozess (Rat der Stadt Recklinghausen, Haupt- und Finanzausschuss sowie Ausschuss für Stadtentwicklung) anonymisiert. Dies bedeutet, dass die Namen und Daten der Personen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, lediglich für interne Auswertungszwecke gespeichert, nicht aber weiter veröffentlicht werden. Die Verarbeitung und Speicherung der Daten erfolgt nach den gelten rechtlichen Bestimmungen (§§ 3 und 15 Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen).

Weitere Hinweise zum Datenschutz sowie die Datenschutzerklärung der Stadt Recklinghausen finden Sie auf der Homepage der Stadt Recklinghausen unter dem Menüpunkt ‚Rathaus & Politik‘ – ‚Datenschutz‘.

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