Bebauungsplan Stadt Recklinghausen Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan Nr. 326 - Nördliches Prosper-Areal

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 15.04.2024 bis 17.05.2024
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Planzeichnung

Gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) werden die Planunterlagen zum Bebauungsplans Nr. 326 - Nördliches Prosper-Areal - in der Zeit vom 15. April 2024 bis einschließlich den 17. Mai 2024 auf der Internetseite der Stadt Recklinghausen unter www.recklinghausen.de/bplan > Aktuelle Bürgerbeteiligungen bereitgestellt.

Auf der genannten Seite der Stadt Recklinghausen können Stellungnahmen zu den Planunterlagen elektronisch übermittelt werden, bei Bedarf können diese auch schriftlich (Fachbereich Stadtplanung, Westring 51, 45659 Recklinghausen) oder mündlich im Rahmen eines Termins zur Niederschrift abgegeben werden.

Zusätzlich liegt die Planzeichnung im Fachbereich Stadtplanung im Foyer (Erdgeschoss) des Technischen Rathauses, Westring 51, 45659 Recklinghausen während der Öffnungszeiten (montags bis mittwochs und freitags von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr, und donnerstags von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr) zur Einsichtnahme aus und es besteht die Möglichkeit zur digitalen Einsichtnahme in die Planunterlagen.

Zur Erläuterung der allgemeinen Ziele und Zwecke sowie den wesentlichen Auswirkungen der Planung kann ein Termin mit den zuständigen Mitarbeiter*innen der Abteilung 61/2 - Städtebauliche Planung – des Fachbereichs Stadtplanung unter der Telefonnummer 02361/50 - 2390 vereinbart werden. Dort ist zusätzlich Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Kontaktperson

Jano Jähne
Telefon: 02361 50 23 90
E-Mail: jano.jaehne@recklinghausen.de

Datenschutzerklärung

Hinweis zum Umgang mit personenbezogenen Daten


Alle abgegebenen Stellungnahmen werden für den weiteren politischen Beratungsprozess (Rat der Stadt Recklinghausen, Haupt- und Finanzausschuss sowie Ausschuss für Stadtentwicklung) anonymisiert. Dies bedeutet, dass die Namen und Daten der Personen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, lediglich für interne Auswertungszwecke gespeichert, nicht aber weiter veröf-fentlicht werden. Die Verarbeitung und Speicherung der Daten erfolgt nach den gelten rechtlichen Bestimmungen (§§ 3 und 15 Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen).
Weitere Hinweise zum Datenschutz sowie die Datenschutzerklärung der Stadt Recklinghausen finden Sie auf der Homepage der Stadt Recklinghausen unter dem Menüpunkt ‚Rathaus & Politik‘ – ‚Datenschutz‘.

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