Bebauungsplan Stadt Recklinghausen Erneute Beteiligung

Bebauungsplan Nr. 262 - Griegstraße - erneute und eingeschränkte öffentliche Auslegung

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 07.04.2025 bis 09.05.2025
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Planzeichnung

Erneute und eingeschränkte öffentliche Auslegung der Planunterlagen

Gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 4a Absatz 3 BauGB wird der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 262 - Griegstraße - mit der Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 07. April 2025 bis einschließlich den 09. Mai 2025 zur Einsicht auf der Internetseite der Stadt Recklinghausen unter www.recklinghausen.de/bplan > Aktuelle Bürgerbeteiligungen bereitgestellt.

Auf der genannten Seite der Stadt Recklinghausen können Stellungnahmen zu den Planunterlagen elektronisch übermittelt werden, bei Bedarf können diese auch schriftlich (Fachbereich Stadtplanung, Westring 51, 45659 Recklinghausen) oder mündlich im Rahmen eines Termins zur Niederschrift abgegeben werden.

Zusätzlich liegt die Planzeichnung im Fachbereich Stadtplanung im Foyer (Erdgeschoss) des Technischen Rathauses, Westring 51, 45659 Recklinghausen während der Öffnungszeiten (montags bis mittwochs und freitags von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr, und donnerstags von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr) zur Einsichtnahme aus und es besteht die Möglichkeit zur digitalen Einsichtnahme in die Planunterlagen.

Zur Erläuterung der allgemeinen Ziele und Zwecke sowie den wesentlichen Auswirkungen der Planung kann ein Termin mit den zuständigen Mitarbeiter*innen der Abteilung 61/2 - Städtebauliche Planung – des Fachbereichs Stadtplanung unter der Telefonnummer 02361/50 - 2388 vereinbart werden. Dort ist zusätzlich Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Nach § 3 Absatz 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Absatz 3 BauGB können nur Stellungnahmen zu den oben genannten Änderungen zum vorherigen Bebauungsplanentwurf vorgebracht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der oben angegebenen Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können. Ferner wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Kontakt

Frau Pia Schnittker-Wittenberg

Tel.: 02361 - 50-2388

Städtebauliche Planung

Fachbereich Stadtplanung

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Alle abgegebenen Stellungnahmen werden für den weiteren politischen Beratungsprozess (Rat der Stadt Recklinghausen, Haupt- und Finanzausschuss sowie Ausschuss für Stadtentwicklung) anonymisiert. Dies bedeutet, dass die Namen und Daten der Personen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, lediglich für interne Auswertungszwecke gespeichert, nicht aber weiter veröf-fentlicht werden. Die Verarbeitung und Speicherung der Daten erfolgt nach den gelten rechtlichen Bestimmungen (§§ 3 und 15 Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen).
Weitere Hinweise zum Datenschutz sowie die Datenschutzerklärung der Stadt Recklinghausen finden Sie auf der Homepage der Stadt Recklinghausen unter dem Menüpunkt ‚Rathaus & Politik‘ – ‚Datenschutz‘.

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