Raumordnungs-/Bauleitplan Mitdenken Soest Öffentliche Auslegung

191. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Soest

  • Status Beendet
  • Zeitraum 19.12.2022 bis 03.02.2023
  • Stellungnahmen 3 Stellungnahmen
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Geltungsbereiche der 191. Änderung des Flächennutzungsplanes und der 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 62 der Stadt Soest

Die öffentliche Auslegung der 191. Änderung des Flächennutzungsplanes ist am 17.12.2022 ortsüblich bekanntgemacht worden.

Das Plangebiet ist im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Soest als gewerbliche Baufläche und als Fläche mit der Zweckbestimmung Sportplatz dargestellt. Die vorgesehene Entwicklung eines Wohnquartiers, eines urbanen Quartiers und einer Grünfläche entspricht damit nicht den Darstellungen des Flächennutzungsplanes. Die 191. Änderung des Flächennutzungsplanes sieht dementsprechend die Darstellung einer Wohnbaufläche, einer gemischten baulichen Nutzung und einer Grünfläche vor.

Die Planunterlagen befinden sich auf der linken Seite unter den Reitern Gegenstände und Informationen.

Sie haben im Zeitraum vom 19.12.2022 bis 03.02.2023 die Gelegenheit, eine Stellungnahmen oder Anregungen zur Planung nach Anmeldung auf dieser Seite abzugeben. Um eine Stellungnahme abzugeben, klicken Sie bitte auf die Schaltfläche "Ihre Stellungnahme" auf dem unteren Teil dieser Seite.

Weiterhin besteht die Möglichkeit Ihre Stellungnahme innerhalb des oben genannten Zeitraums vor Ort, schriftlich oder per Mail (s. Kontaktdaten) abzugeben. Hierzu liegen die Planunterlagen im oben genannten Zeitraum während der Dienststunden im Rathaus II der Stadt Soest, Windmühlenweg 21, 59494 Soest, im 1. Obergeschoss (Arbeitsgruppe Stadtplanung) zu jedermanns Einsichtnahme aus.

Kontaktperson

Frederik Landt

Tel: 02921/103-3119

Mail: f.landt@soest.de 

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Am Vreithof 8
59494 Soest
E-Mail-Adresse: post@soest.de
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