Bebauungsplan Mitdenken Soest Frühzeitige Beteiligung

5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 69 "Clevische Straße" der Stadt Soest

  • Status Beendet
  • Zeitraum 08.01.2024 bis 26.01.2024
  • Stellungnahmen 5 Stellungnahmen
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Geltungsbereich des Bebauungsplanes

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplanes Nr. 69.5 "Clevische Straße" der Stadt Soest ist am 06.01.2023 im Soester Anzeiger bekanntgemacht worden. Die Änderung des Bebauungsplanes wir im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB durchgeführt.

Angestrebt wird die Entwicklung eines nachhaltigen Wohnquartiers in System- Holzrahmenbauweise mit einem hohem Vorfertigungsgrad. Für den Geschosswohnungsbau lassen sich unterschiedliche Grundrisse und unterschiedliche Wohnungsgrößen realisieren. Durch die effiziente Fertigung sollen die frei finanzierten Wohnungen preiswerter erstellt und vermietet werden können als im konventionellen Wohnungsbau. Vorgesehen ist ein Anteil von ca. 56 % freifinanzierten Wohnungen sowie ein Anteil von 44 % öffentlich geförderten Wohnungen.

Der Vorentwurf des Bebauungsplans und weitere Planunterlagen können im Bürgerinformationssystem der Stadt Soest abgerufen werden.

Sie haben die Gelegenheit im Zeitraum vom 08.01.2024 bis 26.01.2024 eine Stellungnahme oder Anregungen zur Planung nach Anmeldung auf dieser Seite abzugeben. Um eine Stellungnahme abzugeben, klicken Sie bitte auf die Schaltfläche "Ihre Stellungnahme" auf dem unteren Teil dieser Seite. Die Schaltfläche erscheint erst im Zeitraum der Beteiligung.

In einer öffentlichen Versammlung am Mittwoch, den 17.01.2024 um 18.00 Uhr wird die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und deren voraussichtliche Auswirkungen unterrichtet. Die Versammlung findet in der Bürgerschützenhalle Soest, Wisbyring 2, 59494 Soest, statt.

Weiterhin besteht die Möglichkeit, Ihre Stellungnahme innerhalb des oben genannten Zeitraums vor Ort, schriftlich oder per Mail (s. Kontaktdaten) abzugeben. Hierzu liegen die Planunterlagen im oben genannten Zeitraum während der Dienststunden im Rathaus II der Stadt Soest, Windmühlenweg 21, 59494 Soest, im 1. Obergeschoss (Arbeitsgruppe Stadtplanung) zu jedermanns Einsichtnahme aus.

Kontaktperson

Frau Schumacher
Abteilung Stadtentwicklung und Bauordnung
AG Stadtplanung

Tel.: 02921-103 3117
l.schumacher@soest.de

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