Bebauungsplan Mitdenken Soest Öffentliche Auslegung

5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 69 "Clevische Straße" der Stadt Soest

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 01.07.2024 bis 09.08.2024
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Geltungsbereich der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 69 "Clevische Straße"

Die Beteiligung der Öffentlichkeit zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 69 "Clevische Straße" der Stadt Soest ist am 29.06.2024 im Soester Anzeiger bekannt gemacht worden. Die Bekanntmachung kann außerdem auf der Internetseite der Stadt Soest eingesehen werden.

Das ca. 3 ha große Plangebiet liegt im Süd-Westen der Soester Kernstadt. Angestrebt wird die Entwicklung eines nachhaltigen Wohnquartiers in System- Holzrahmenbauweise mit einem hohem Vorfertigungsgrad. Für den Geschosswohnungsbau lassen sich unterschiedliche Grundrisse und unterschiedliche Wohnungsgrößen realisieren. Durch die effiziente Fertigung sollen die frei finanzierten Wohnungen preiswerter erstellt und vermietet werden können als im konventionellen Wohnungsbau. Vorgesehen ist ein Anteil von ca. 56 % freifinanzierten Wohnungen sowie ein Anteil von 44 % öffentlich geförderten Wohnungen.

Der Entwurf des Bebauungsplans und weitere Planunterlagen können im Bürgerinformationssystem der Stadt Soest abgerufen werden.

Sie haben die Gelegenheit, im Zeitraum vom 01.07.2024 bis 09.08.2024 eine Stellungnahme oder Anregungen zur Planung nach Anmeldung auf dieser Seite abzugeben. Um eine Stellungnahme abzugeben, klicken Sie bitte auf die Schaltfläche "Ihre Stellungnahme" auf dem unteren Teil dieser Seite. Die Schaltfläche erscheint erst im Zeitraum der Beteiligung.

Weiterhin besteht die Möglichkeit, Ihre Stellungnahme innerhalb des oben genannten Zeitraums vor Ort, schriftlich oder per Mail (s. Kontaktdaten) abzugeben. Hierzu liegen die Planunterlagen im oben genannten Zeitraum während der Dienststunden im Rathaus II der Stadt Soest, Windmühlenweg 21, 59494 Soest, im 1. Obergeschoss (Arbeitsgruppe Stadtplanung) zu jedermanns Einsichtnahme aus.

Bitte beachten Sie, dass der Inhalt Ihrer Stellungnahme im Rahmen des Bauleitplanverfahrens und in den politischen Entscheidungsprozessen öffentlich einsehbar wird. Falls personenbezogene Daten (z.B. Hausnummer) Inhalt Ihrer Stellungnahme sind, teilen Sie uns bitte mit, ob diese nicht veröffentlicht werden dürfen. Eine Anonymisierung des Namens des Stellungnehmers erfolgt in jedem Fall.

Der Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung angepasst.

Kontaktperson

Frau Schumacher
Abteilung Stadtentwicklung und Bauordnung
AG Stadtplanung

Tel.: 02921-103 3117
l.schumacher@soest.de

Datenschutzerklärung

Der Schutz Ihrer Privatsphäre bei der Nutzung unseres Online-Angebots ist uns wichtig. Mit dieser Datenschutzerklärung möchten wir Sie über die von uns erhobenen, verarbeiteten und gespeicherten personenbezogenen Daten auf dieser Plattform informieren.

Die Erhebung, Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage der europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU DSGVO) und BDSG (neu). Weiterhin unterliegt die Stadt Soest dem Landesdatenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSG NRW) , die durch uns beauftragte IT NRW unterliegt dem Bundesdatenschutzgesetz (neu) 2018 (BDSG neu).

Ergänzend zu den Angaben in der Datenschutzerklärung des Beteiligungsportals, in dem dieses Verfahren veröffentlicht wurde (Link zur Datenschutzerklärung), werden für dieses Verfahren folgende personenbezogene Daten verarbeitet: E-Mail-Adresse, Nutzername, Name, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort.

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.