Bebauungsplan Mitdenken Soest Erneute Beteiligung

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 173 „Eckbereich Westenhellweg - Wisbyring“

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 16.06.2026 bis 15.07.2026
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
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Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 173 „Eckbereich Westenhellweg - Wisbyring“

Die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 173 "Eckbereich Westenhellweg - Wisbyring" der Stadt Soest ist am 13.06.2026 im Soester Anzeiger bekanntgemacht worden. Die Bekanntmachung kann auf der Internetseite der Stadt Soest eingesehen werden.

Mit der Planänderung soll die derzeit noch als Gewerbegebiet ausgewiesene Fläche umgenutzt werden und künftig überwiegend wohnbaulich und teilweise gewerblich genutzt werden. Es soll Baurecht für mehrere Wohn- und Geschäftsgebäude geschaffen werden.

Der etwa 1,2 ha umfassende Geltungsbereich der 1. Planänderung des Bebauungsplanes Nr. 173 „Eckbereich Westenhellweg - Wisbyring“ liegt südwestlich der Kernstadt. Die Straße Westenhellweg grenzt das Plangebiet im Norden ab, im Süden bildet die Straße Wisbyring die Grenze des Änderungsbereiches. Die Flurstücke 389 und 388 der Gemarkung Soest, Flur 36 liegen vollständig im Plangebiet. Das Plangebiet liegt somit in optimaler verkehrlicher Anbindung zur Kernstadt und wird aktuell noch zu großen Teilen von einem Gebrauchtwagenhandel genutzt.

Der Entwurf des Bebauungsplans und weitere Planunterlagen können auf der linken Seite dieser Internetseite abgerufen werden.

Die DI–Normen, auf die in diesem Bebauungsplan Bezug genommen wird, werden im Rathaus II, Windmühlenweg 21, Soest, in der Abt. Stadtentwicklung und Bauordnung während der allgemeinen Öffnungszeiten (Mo. – Fr. von 8:30 – 12:30, Mo. – Mi. von 14:00 – 16:00 und Do. von 14:00 – 17:30 Uhr) zur Einsichtnahme bereitgehalten.

Sie haben die Gelegenheit im Zeitraum vom 16.06.2026  bis 15.07.2026 eine Stellungnahme oder Anregungen zur Planung nach Anmeldung auf dieser Seite abzugeben. Um eine Stellungnahme abzugeben, klicken Sie bitte auf die Schaltfläche "Ihre Stellungnahme" auf dem unteren Teil dieser Seite. Die Schaltfläche erscheint erst im Zeitraum der Beteiligung.

Weiterhin besteht die Möglichkeit, Ihre Stellungnahme innerhalb des oben genannten Zeitraums vor Ort, schriftlich oder per Mail (s. Kontaktdaten) abzugeben. Hierzu liegen die Planunterlagen im oben genannten Zeitraum während der Dienststunden im Rathaus II der Stadt Soest, Windmühlenweg 21, 59494 Soest, im 1. Obergeschoss (Arbeitsgruppe Stadtplanung) zu jedermanns Einsichtnahme aus.

Bitte beachten Sie, dass der Inhalt Ihrer Stellungnahme im Rahmen des Bauleitplanverfahrens und in den politischen Entscheidungsprozessen öffentlich einsehbar wird. Falls personenbezogene Daten (z.B. Hausnummer) Inhalt Ihrer Stellungnahme sind, teilen Sie uns bitte mit, ob diese nicht veröffentlicht werden dürfen. Eine Anonymisierung des Namens des Stellungnehmers erfolgt in jedem Fall. 

Kontakt

Herr Spork 
Abteilung Stadtentwicklung und Bauordnung
AG Stadtplanung

Tel.: 02921-103 3119
n.spork@soest.de

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