Flächennutzungsplan Stadt Bocholt Frühzeitige Beteiligung

126. Änderung des Flächennutzungsplanes, Zur Eisenhütte III (Bebauungsplan 7-13)

  • Status Beendet
  • Zeitraum 20.09.2023 bis 23.10.2023
  • Stellungnahmen 6 Stellungnahmen
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Abgrenzung des Änderungsbereiches zum Flächennutzungsplan

Die Unterlagen zur Änderung des Flächennutzungsplanes liegen während der Auslegungszeiten zu jedermanns Einsicht bereit.


Bekanntmachung der Stadt Bocholt

über die Einleitung der 126. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bocholt im Bereich nördlich der Bebauung Braomweide, östlich des Grundstücks Zur Eisenhütte Hausnr. 17, südlich Zur Eisenhütte und westlich der Bebauung Hannah-Arendt-Straße und Miep-Gies-Straße

und die in diesem Zusammenhang beabsichtigte frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit.

Der Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr beschloss am 24.08.2022 die Einleitung der 126. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bocholt im Bereich nördlich der Bebauung Braomweide, östlich des Grundstücks Zur Eisenhütte Hausnr. 17, südlich Zur Eisenhütte und westlich der Bebauung Hannah-Arendt-Straße und Miep-Gies-Straße zur Darstellung neuer Wohnbauflächen und Grünanlagen mit einem ergänzenden Spielplatz.

Der Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten.

Der Öffentlichkeit wird daher in der Zeit vom 20.09.2023 bis einschl. 23.10.2023 Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und zu der Planung zu äußern.

Die Unterlagen zur Änderung des Flächennutzungsplanes werden im Internet veröffentlicht. Es wird darauf hingewiesen, dass die genannten Planunterlagen darüber hinaus zu den untenstehenden Auslegungszeiten zu jedermanns Einsicht bei der Stadt Bocholt im Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung, Kaiser-Wilhelm-Straße 52-58, 46395 Bocholt öffentlich ausliegen.

Auslegungszeiten im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung:

vormittags:
montags, mittwochs, donnerstags, freitags                                      von 08.00 – 12.30 Uhr

nachmittags:
montags, mittwochs, donnerstags                                                    von 14.00 – 17.00 Uhr

Hinweis: Außerhalb der genannten Zeiten sind telefonische Terminabsprachen zur Einsichtnahme unter 02871-953-3105 (Herr Buschmann) möglich.

Während der Beteiligungsfrist können Stellungnahmen zur Änderung des Flächennutzungsplanes unter

https://beteiligung.nrw.de/portal/bocholt/beteiligung/themen/1004122 sowie https://www.bocholt.de/bauleitplanung

abgegeben werden.

Für die Abgabe einer Stellungnahme über das Onlineportal Beteiligung NRW verwenden Sie bitte den angegebenen Link, um sich mit Ihren nach der Registrierung erhaltenen persönlichen Nutzerdaten anzumelden.

Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können aber auch weiterhin unter den folgenden Kontaktdaten abgegeben werden:

Stadt Bocholt, Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung, Kaiser-Wilhelm-Straße 52-58, 46395 Bocholt
E-Mail: stadtplanung@bocholt.de
Telefon: 02871-953-3104 (Frau Overkamp)
Fax: 02871/953-9530

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben.

Hinweis:
Zu gegebener Zeit wird eine weitere Öffentlichkeitsbeteiligung, die Veröffentlichung im Internet nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch, ebenfalls nach Bekanntmachung im Bocholter Borkener Volksblatt, durchgeführt. Auch während der Veröffentlichung im Internet können Sie prüfen, ob Ihre Belange ausreichend berücksichtigt wurden und ggf. eine (weitere) Stellungnahme abgeben.

Bocholt, den 06.09.2023

Der Bürgermeister
In Vertretung

Dipl.-Ing. Zöhler
Stadtbaurat

Kontaktperson

Stadt Bocholt
Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung
Kaiser-Wilhelm-Straße 52-58
46395 Bocholt
E-Mail: stadtplanung@bocholt.de
Telefon: 02871 953-3104 (Frau Overkamp)
Fax: 02871 953-9530

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