Bebauungsplan Stadt Bocholt Öffentliche Auslegung

Aufstellung des Bebauungsplanes 10-7/1, Kreisverkehr Hemdener Weg (Planfeststellungsersetzender Plan)

  • Status Beendet
  • Zeitraum 27.09.2023 bis 30.10.2023
  • Stellungnahmen 10 Stellungnahmen
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Abgrenzung des Bebauungsplanes 10-7/1

Die Unterlagen zur Aufstellung des Bebauungplanes liegen während der Auslegungszeiten zu jedermanns Einsicht bereit.


Bekanntmachung der Stadt Bocholt

über die Veröffentlichung im Internet und zusätzlich die öffentliche Auslegung im Rahmen

der Aufstellung des Bebauungsplanes 10–7/1 für den Bereich südöstlich des Grundstücks Hemdener Weg 147, südwestlich des Grundstücks Paul-Henri-Spaak-Weg 19 sowie nordwestlich des Grundstücks Hemdener Weg 116 (geplanter Kreisverkehr im Kreuzungsbereich des geplanten Nordrings mit dem vorhandenen Hemdener Weg), unter Einbeziehung eines kleinen Teilbereichs aus dem Bebauungsplan 10–6, einschließlich der externen Kompensationsmaßnahme für den Eingriff in Natur und Landschaft in Bocholt Nordost (Kotts Stegge / Gemarkung Barlo, Flur 10, Flurstücke 28, 77, 78, 79, 87, 88, 91, 98, 110, 111, 112, 124, 125, 172, 174 anteilig).

Der Einleitungsbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans 10-7 ist am 21.04.2021 vom Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr ursprünglich für den Bereich des geplanten Nordrings zwischen dem Hemdener Weg im Westen und der Adenauerallee im Osten, südlich der Grundstücke Paul-Henri-Spaak-Weg 1-19 (ungerade Hausnummern), Jean-Monnet-Ring 2–36 (gerade Hausnummern) und Winterswijker Straße 5 und 7 sowie nördlich der Grundstücke Hemdener Weg 116 und 118, Adenauerallee 99 und der Straße Up`m Höwel, unter Einbeziehung von Teilbereichen aus den Bebauungsplänen 10–6, 10–3 und NO 32 gefasst worden.

Die Erkenntnisse aus den bisherigen Verfahrensschritten zeigten, dass im weiteren Verfahren verschiedenste Aspekte in unterschiedlicher inhaltlicher und zeitlicher Intensität näher zu betrachten sind. Im Zuge der Vorbereitung der nächsten Verfahrensschritte sowie der nachlaufenden Ausführungsplanungen ist es zielführend, die Bauleitplanung des Bebauungsplans 10-7 in zwei Bebauungspläne aufzuteilen und für den Kreisverkehr Hemdener Weg einen eigenen Bebauungsplan 10-7/1 aufzustellen. Der verbleibende Teilbereich des ursprünglichen Bebauungsplanes 10–7 erhält dann die Bezeichnung 10–7/2.

Der Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr beschloss am 23.08.2023 in Kenntnis der Begründung die Veröffentlichung im Internet und zusätzlich die öffentliche Auslegung der Aufstellung des Bebauungsplanes 10–7/1 für den Bereich südöstlich des Grundstücks Hemdener Weg 147, südwestlich des Grundstücks Paul-Henri-Spaak-Weg 19 sowie nordwestlich des Grundstücks Hemdener Weg 116 unter Einbeziehung eines kleinen Teilbereichs aus dem Bebauungsplan 10–6, einschließlich der externen Kompensationsmaßnahme für den Eingriff in Natur und Landschaft in Bocholt Nordost (Kotts Stegge / Gemarkung Barlo, Flur 10, Flurstücke 28, 77, 78, 79, 87, 88, 91, 98, 110, 111, 112, 124, 125, 172, 174 anteilig).

Der Entwurf des Bebauungsplanes wird vom 27.09.2023 bis einschließlich 30.10.2023 im Internet veröffentlicht. Parallel sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Verfahren zu beteiligen. Es wird darauf hingewiesen, dass die genannten Planunterlagen darüber hinaus zu den untenstehenden Auslegungszeiten zu jedermanns Einsicht bei der Stadt Bocholt im Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung, Kaiser-Wilhelm-Straße 52-58, 46395 Bocholt öffentlich ausliegen.

Auslegungszeiten neben der Veröffentlichung im Internet:

vormittags:
montags, mittwochs, donnerstags, freitags                                      von 08.00 - 12.30 Uhr

nachmittags:
montags, mittwochs, donnerstags                                                    von 14.00 - 17.00 Uhr

Hinweis: Außerhalb der genannten Zeiten sind telefonische Terminabsprachen zur Einsichtnahme unter 02871-953-3105 (Herr Buschmann) möglich.

Während der Veröffentlichungsfrist können zu diesem Plan Stellungnahmen unter

https://beteiligung.nrw.de/portal/bocholt/beteiligung/themen/1004196 sowie https://www.bocholt.de/bauleitplanung

abgegeben werden.

Für die Abgabe einer Stellungnahme über das Onlineportal Beteiligung NRW verwenden Sie bitte den angegebenen Link, um sich mit Ihren nach der Registrierung erhaltenen persönlichen Nutzerdaten anzumelden.

Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können aber auch weiterhin unter den folgenden Kontaktdaten abgegeben werden:

Stadt Bocholt, Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung, Kaiser-Wilhelm-Straße 52-58, 46395 Bocholt
E-Mail: stadtplanung@bocholt.de
Telefon: 02871/953-3110 (Herr van Almsick)
Fax: 02871-953-9530

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Veröffentlicht werden:

  • der Entwurf zum Bebauungsplan und die Begründung einschließlich Umweltbericht von August 2023
  • die vorhandenen umweltbezogenen Informationen und die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen

Folgende Arten umweltbezogener Informationen und wesentliche bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen sind bei der Stadt Bocholt verfügbar:

I.

Begründung einschließlich Umweltbericht von August 2023 zur Aufstellung des Bebauungsplans. Für die Belange des Umweltschutzes wird gemäß § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. In der Begründung und dem Umweltbericht werden unter Anwendung der Anlage 1 zum BauGB insbesondere die Bestandssituation und die Auswirkungen der Planungen auf die Schutzgüter Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Mensch, seine Gesundheit, Kulturgüter, sonstige Sachgüter sowie auf die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen untersucht und bewertet.

Es werden u. a. Aussagen zu den Themen Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Mensch, seine Gesundheit, Kulturgüter, sonstige Sachgüter sowie zu den Wechselwirkungen untereinander getroffen. Grundlage dafür bilden die nachfolgend näher beschriebenen Fachgutachten und fachgutachterliche Stellungnahmen/ Planungen.

II.

Fachgutachten und fachgutachterliche Stellungnahmen/ Planungen zur Aufstellung des Bebauungsplans:

  1. Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Bocholt (1986), Institut für Stadtbauwesen der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule Aachen, Januar 1987, Aachen
    Themen: Förderung und Entwicklung der Verkehrsbelange in Bocholt
    Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB: Mensch und seine Gesundheit, Klima, Luft, Landschaft
  2. Verkehrsmodell Stadt Bocholt (Verkehrsentwicklungsprognose), PTV Transport Consult GmbH, Februar 2020, Düsseldorf
    Themen: Abbildung des Verkehrsnetzes und der Verkehrsorganisation, verkehrsrelevante Raumstruktur, Verkehrsverhalten
    Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB: Mensch und seine Gesundheit, Klima, Luft, Landschaft
  3. Vergleich großräumiger Linienvarianten des Nordrings aus umweltfachlicher Sicht, Froelich & Sporbeck GmbH & Co. KG, Juni 2019, Bochum
    Themen: Prüfung von 4 Linienvarianten aus umweltfachlicher Sicht
    Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB: Mensch und seine Gesundheit, Klima, Luft, Landschaft
  4. Rahmenplan Nord als integriertes räumliches Entwicklungskonzept für den Bocholter Norden (2009) mitsamt Fortschreibung aus (2013), Stadt Bocholt
    Themen: Untersuchung der räumlichen Abschnitte für die weiteren Planungsschritte des West- bzw. des Nordringes
    Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB:  Mensch und seine Gesundheit, Klima, Luft, Landschaft
  5. Landschaftsplan „Bocholt-West“, aufgestellt durch das Büro von Helmolt, Umwelt- und Landschaftsplanung, (November 1996), geändert durch Kreis Borken, Untere Landschaftsbehörde (Juli 1997)
    Themen: Entwicklungsziele für die Landschaft, besonders geschützte Teile von Natur und Landschaft, Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen
    Insbesondere betroffene Umweltbelange i.S.d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB: Boden, Fläche, Pflanzen, Landschaft
  6. Grünordnungsrahmenplan, Büro Landschaft und Siedlung GbR, September 1998, Recklinghausen
    Themen: Freiraum- und Landschaftsplanung hinsichtlich Umweltqualität und Stadtökologie, Aufenthaltsqualität der Freiräume und Gestaltqualität
    Insbesondere betroffene Umweltbelange i.S.d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB: Boden, Fläche, Pflanzen, Landschaft
  7. Landschaftspflegerischer Begleitplan, Froelich & Sporbeck Umweltplanung und Beratung GmbH & Co. KG, August 2023, Bochum
    Themen: Ermittlung und Darstellung von Art und Umfang des Eingriffs in Natur und Landschaft sowie Art und Umfang der erforderlichen Ausgleichs- bzw. Ersatzmaßnahmen zur Kompensation der Eingriffsfolgen, Konfliktanalyse
    Insbesondere betroffene Umweltbelange i.S.d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB: Boden, Fläche, Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt, Wasser, Klima/Luft und Landschaft
  8. Vertiefende Artenschutzprüfung (Stufe II), Froelich & Sporbeck Umweltplanung und Beratung GmbH & Co. KG, Juli 2023, Bochum
    Themen: Erfassung und Untersuchung der planungsrechtlich relevanten Arten
    Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB:  Tiere, biologische Vielfalt
  9. Schalltechnische Untersuchung zum Bauvorhaben Nordring – Spange Adenauerallee – Hemdener Weg, Bebauungsplan 10-7/1, speziell zum vorgezogenen Ausbau der Kreuzung Hemdener Weg / Paul-Henri-Spaak-Weg zu einem Kreisverkehr, Peutz Consult GmbH, August 2023, Düsseldorf
    Themen: Beurteilung und Berechnung der schalltechnischen Auswirkungen der Baumaßnahme hinsichtlich des Kreisverkehrs
    Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB: Mensch und seine Gesundheit
  10. Bodenuntersuchung zum Ausbau der Ortsumgehung Nordring I, Westring III und IV in Bocholt, Dr. Schleicher & Partner Ingenieurgesellschaft mbH, Januar 2006, Gronau
    Themen: Baugrunduntersuchung für die geplanten Abschnitte der Umgehungsstraße, Beurteilung der Bodenverhältnisse
    Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB: Boden, Wasser
  11. Integriertes Mobilitätskonzept 2035 (Endbericht zum integrierten Handlungskonzept) der Stadt Bocholt, Planersocietät Stadtplanung, Verkehrsplanung, Kommunikation, Oktober 2020, Dortmun
    Themen: Entwicklung einer verkehrsmittelübergreifenden Strategie als Leitlinie der Mobilitätsplanung bis 2035, Betrachtung relevanter Mobilitätsthemen und Verkehre in Bocholt
    Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB: Mensch und seine Gesundheit, Klima, Luft, Landschaft
III.

Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen von Fachbehörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange:

  1. Stellungnahmen der Stadt Bocholt vom 02.09.2022 (Untere Denkmalbehörde), 08.2022 (Geschäftsbereich Stadtgrün und Umwelt), 31.08.2022 (Fachbereich Öffentliche Ordnung), 12.09.2022 (Geschäftsbereich Bauordnung), 20.09.2022 (Fachbereich Mobilität und Umwelt, Geschäftsbereich Finanzen und Verwaltung)
    Themen: Denkmalschutz und –pflege, Altlasten, Kampfmittel, Grün- und Freiflächenplanung
    Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB:  Kulturgüter, Boden, Wasser, Pflanzen, biologische Vielfalt, Klima
  2. Stellungnahmen der Ericsson Services GmbH und der Deutschen Telekom Technik GmbH vom 31.08.2022 und 05.10.2022
    Themen: Telekommunikationsleitungen, Richtfunkverbindungen
    Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB:  sonstige Sachgüter
  3. Stellungnahme des LWL-Archäologie vom 01.09.2022
    Themen: Berücksichtigung von archäologischen und paläontologischen Belangen
    Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB:  Kulturgüter
  4. Stellungnahme der Bocholter Energie- und Wasserversorgung GmbH (BEW) vom 01.09.2022
    Themen: Stromversorgung, Straßenbeleuchtung, Trinkwasserversorgung, Glasfaser
    Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB:  Boden, Wasser, Mensch und seine Gesundheit, sonstige Sachgüter
  5. Stellungnahme der Amprion GmbH vom 01.09.2022
    Themen: Versorgungsleitungen
    Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB:  sonstige Sachgüter
  6. Stellungnahme des Wasser- und Bodenverbandes Holtwicker Bach vom 02.09.2022
    Themen: Schutz und Unterhaltung des Holtwicker Baches
    Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB:  Boden, Wasser, sonstige Sachgüter
  7. Stellungnahmen des Entsorgungs- und Servicebetriebes Bocholt vom 05.09.2022 und 06.09.2022
    Themen: Gewässerangelegenheiten, Stadtentwässerung, Abfallentsorgung
    Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB:  Boden, Wasser, Mensch und seine Gesundheit
  8. Stellungnahme der Westnetz GmbH vom 16.09.2022
    Themen: Versorgungsleitungen
    Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB:  sonstige Sachgüter
  9. Stellungnahme der Thyssengas GmbH vom 19.09.2022
    Themen: Versorgungsleitungen
    Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB:  sonstige Sachgüter
  10. Stellungnahme des Dezernates 54, Wasserwirtschaft einschließlich anlagenbezogener Umweltschutz, der Bezirksregierung Münster vom 28.09.2022
    Themen: Wasserversorgung und Hochwasserschutz, Regelung einer umweltverträglichen kommunalen Abwasserbeseitigung, Entwicklung der Gewässer hin zu einem naturnahen Zustand
    Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB:  Mensch und seine Gesundheit, Wasser
  11. Stellungnahme der Landwirtschaftskammer NRW vom 29.09.2022
    Themen: Bedenken zum Verlust von landwirtschaftlichen Flächen, Relevanz des Schutzes der landwirtschaftlichen Flächen
    Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB: Pflanzen, Fläche
  12. Stellungnahme des Kreises Borken vom 05.10.2022
    Themen: Natur- und Landschaftsschutz, Abfall und Bodenschutz, Wasserwirtschaft
    Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB: Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Landschaft, Mensch und seine Gesundheit
  13. Stellungnahme der Vodafone NRW GmbH vom 05.10.2022
    Themen: Telekommunikationsleitungen
    Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB:  sonstige Sachgüter
  14. Stellungnahme von Straßen NRW vom 06.10.2022
    Themen: Bemessung der Verkehrsfläche, Hinweise zum weiteren Verfahren
    Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB: Mensch und seine Gesundheit, sonstige Sachgüter
  15. Stellungnahmen des Landesbetriebes Wald und Holz (Regionalforstamt Münsterland) vom 11.10.2022
    Themen: Schutz und Erhalt von Waldflächen
    Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB: Pflanzen, Boden, Landschaft
IV.

Umweltbezogene Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit:

  1. Stellungnahme aus der Öffentlichkeit vom 12.09.2022
    Themen: Bordsteinabsenkung für Grundstückszufahrt und Pkw-Stellplatz
    Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB: Boden, sonstige Sachgüter
  2. Stellungnahme des Naturschutzbundes (NABU) vom 03.10.2022
    Themen: Mangelende Berücksichtigung des Klimawandels, Abnahme der Biodiversität, Lichtverschmutzung, Artenschutz, Verkehrsunfälle
    Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB: Tiere, Pflanzen, Fläche, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Mensch, seine Gesundheit
  3. Weitere 23 vorwiegend inhaltsgleiche Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit
    Themen: Verkehrliche Belange, Immissionsschutz, Städtebauliche Belange, Natur, Landschaft, Klima, Kosten und Finanzierung, Verfahren und Formelles
    Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB: Mensch und seine Gesundheit, Tiere, Pflanzen, Fläche, biologische Vielfalt

Die vorhandenen umweltbezogenen Informationen und die nach Einschätzung der Stadt Bocholt wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen werden im Internet veröffentlicht und zusätzlich ausgelegt. Es handelt sich dabei um die vorstehend aufgelisteten Dokumente I - IV.

Hinweis:

Zum Ausgleich der Eingriffe in Natur und Landschaft wird das nicht im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 10-7/1 ausgleichbare Defizit der externen Ausgleichsfläche im Ausgleichspool 4 (Bocholt Nordost – Kotts Stegge / Gemarkung Barlo, Flur 10, Flurstücke 28, 77, 78, 79, 87, 88, 91, 98, 110, 111, 112, 124, 125, 172, 174 anteilig) zugeordnet (siehe auch Abbildung 2).

Bocholt, den 15.09.2023                                                                                                                     

Der Bürgermeister
In Vertretung

Dipl.-Ing. Zöhler
Stadtbaurat

Kontaktperson

Stadt Bocholt
Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung
Kaiser-Wilhelm-Straße 52-58
46395 Bocholt
E-Mail: stadtplanung@bocholt.de
Telefon: 02871 953-3110 (Herr van Almsick)
Fax: 02871 953-9530

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