Flächennutzungsplan Stadt Bocholt Öffentliche Auslegung

127. Änderung des Flächennutzungsplanes, Kita Timsmannweg (Bebauungsplan 8-8, 4. Änderung)

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 05.07.2024 bis 08.08.2024
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Bekanntmachung der Stadt Bocholt

über die Veröffentlichung im Internet und zusätzlich die öffentliche Auslegung im Rahmen

des Änderungsverfahrens zur 127. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bocholt im Bereich Timsmannweg 55, nördlich des Festplatzes

Der Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr beschloss am 19.06.2024 in Kenntnis der Begründung und der Sitzungsvorlage die Veröffentlichung im Internet und zusätzlich die öffentliche Auslegung zur 127. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bocholt im Bereich Timsmannweg 55, nördlich des Festplatzes zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Kindertagesstätte gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

Der Entwurf des Flächennutzungsplanes mit Begründung sowie den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen wird vom 05.07.2024 bis einschließlich 08.08.2024 im Internet veröffentlicht. Es wird darauf hingewiesen, dass die genannten Planunterlagen darüber hinaus zu den untenstehenden Auslegungszeiten zu jedermanns Einsicht bei der Stadt Bocholt im Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung, Kaiser-Wilhelm-Straße 52-58, 46395 Bocholt öffentlich ausliegen.

Auslegungszeiten neben der Veröffentlichung im Internet:

vormittags:
montags, mittwochs, donnerstags, freitags                                      von 08.00 – 12.30 Uhr

nachmittags:
montags, mittwochs, donnerstags                                                     von 14.00 – 17.00 Uhr

Hinweis: Außerhalb der genannten Zeiten sind telefonische Terminabsprachen zur Einsichtnahme unter 02871-953-3105 (Herr Buschmann) möglich.

Während der Veröffentlichungsfrist können zu diesem Plan Stellungnahmen unter

https://beteiligung.nrw.de/portal/bocholt/beteiligung/themen/1006931 sowie https://www.bocholt.de/bauleitplanung

abgegeben werden. 

Für die Abgabe einer Stellungnahme über das Onlineportal Beteiligung NRW verwenden Sie bitte den angegebenen Link, um sich mit Ihren nach der Registrierung erhaltenen persönlichen Nutzerdaten anzumelden.

Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können aber auch weiterhin unter den folgenden Kontaktdaten abgegeben werden:

Stadt Bocholt, Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung, Kaiser-Wilhelm-Straße 52-58, 46395 Bocholt
E-Mail: stadtplanung@bocholt.de
Telefon: 02871-953-3132 (Frau Cox)
Fax: 02871-953-9530

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben.

Ferner wird daraufhin gewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätten geltend machen können.

Veröffentlicht werden:

  • die Entwürfe des Flächennutzungsplanes und die Begründung einschließlich Umweltbericht von November 2023
  • die vorhandenen umweltbezogenen Informationen und die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen und wesentliche bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen sind bei der Stadt Bocholt verfügbar:

I.

Begründung einschließlich Umweltbericht von Mai 2024 zur Änderung des Flächennutzungsplanes. Für die Belange des Umweltschutzes wird gemäß § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. In der Begründung und dem Umweltbericht werden unter Anwendung der Anlage 1 zum BauGB insbesondere die Bestandssituation und die Auswirkungen der Planungen auf die Schutzgüter Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Mensch, seine Gesundheit, Kulturgüter, sonstige Sachgüter sowie auf die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen untersucht und bewertet.

Es werden u. a. Aussagen zu den Themen Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Mensch, seine Gesundheit, Kulturgüter, sonstige Sachgüter sowie zu den Wechselwirkungen untereinander getroffen. Grundlage dafür bilden die nachfolgend näher beschriebenen Fachgutachten und fachgutachterlichen Stellungnahmen/ Planungen.

II.

Fachgutachten und fachgutachterliche Stellungnahmen/ Planungen zur Änderung des Flächennutzungsplanes:

  1. Artenschutzrechtliche Vorprüfung (Stufe I), Landschaft + Siedlung AG, April 2024, Recklinghausen
    Themen: Erfassung und Untersuchung der planungsrechtlich relevanten Arten
    Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB:  Tiere, biologische Vielfalt
III.

Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen von Fachbehörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange:

  1. Stellungnahmen der Stadt Bocholt vom 20.12.2023 (Fachbereich Mobilität und Umwelt, Geschäftsbereich Stadtgrün und Umwelt), 15.12.2023 (Fachbereich Öffentliche Ordnung), 11.01.2024 (Fachbereich Mobilität und Umwelt Geschäftsbereich, Finanzen und Verwaltung)
    Themen: Altlasten, Kampfmittel, Grün- und Freiflächenplanung
    Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB:  Kulturgüter, Boden, Wasser, Pflanzen, biologische Vielfalt, Klima
  2. Stellungnahmen des Entsorgungs- und Servicebetriebes Bocholt vom 18.12.2023 und 17.01.2024
    Themen: Gewässerangelegenheiten, Stadtentwässerung, Abfallentsorgung
    Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB:  Boden, Wasser, Mensch und seine Gesundheit
  3. Stellungnahme der Amprion GmbH vom 18.12.2023
    Themen: Versorgungsleitungen
    Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB:  sonstige Sachgüter
  4. Stellungnahme der Westnetz GmbH vom 18.12.2023
    Themen: Versorgungsleitungen
    Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB:  sonstige Sachgüter
  5. Stellungnahme des LWL-Archäologie vom 08.01.2024
    Themen: Berücksichtigung von archäologischen und paläontologischen Belangen
    Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB:  Kulturgüter
  6. Stellungnahme der Landwirtschaftskammer NRW vom 09.01.2024
    Themen: Schutz von landwirtschaftlichen Flächen
    Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB: Pflanzen, Fläche
  7. Stellungnahme der Thyssengas GmbH vom 10.01.2024
    Themen: Versorgungsleitungen
    Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB:  sonstige Sachgüter
  8. Stellungnahme der Bezirksregierung Münster, Dezernat 54, Wasserwirtschaft vom 10.01.2024
    Themen: nachhaltige Gewässerbewirtschaftung
    Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB: Wasser
  9. Stellungnahme der Vodafone NRW GmbH vom 16.01.2024
    Themen: Telekommunikationsleitungen
    Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB:  sonstige Sachgüter
  10. Stellungnahme von Straßen NRW vom 16.01.2024
    Themen: Planung, Bau und Betrieb von Bundes- und Landesstraßen
    Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB: Mensch und seine Gesundheit, sonstige Sachgüter
  11. Stellungnahme des Kreises Borken vom 16.01.2024
    Themen: Natur- und Landschaftsschutz, Abfall und Bodenschutz, anlagenbezogener Immissionsschutz, Wasserwirtschaft
    Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB: Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Landschaft, Mensch und seine Gesundheit
  12. Stellungnahme der Bocholter Energie- und Wasserversorgung GmbH vom 17.01.2024
    Themen: Versorgungsleitungen
    Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB:  sonstige Sachgüter

Die vorhandenen umweltbezogenen Informationen und die nach Einschätzung der Stadt Bocholt wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen werden ausgelegt. Es handelt sich dabei um die vorstehend aufgelisteten Dokumente I - III.

Bocholt, den 27.06.2024                                                                                                                                      

Der Bürgermeister
In Vertretung                                                      

Dipl.-Ing. Zöhler
Stadtbaurat

Kontaktperson

Stadt Bocholt
Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung
Kaiser-Wilhelm-Straße 52-58
46395 Bocholt
E-Mail: stadtplanung@bocholt.de
Telefon: 02871 953-3132 (Frau Cox)
Fax: 02871 953-9530

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