Bebauungsplan Stadt Bocholt Erneute Beteiligung

Änderung des Bebauungsplanes 10-12, 2. Änderung, Barloer Weg

  • Status Beendet
  • Zeitraum 04.09.2024 bis 19.09.2024
  • Stellungnahmen 8 Stellungnahmen
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Abgrenzung zum Änderungsbereich 10-12

Bekanntmachung der Stadt Bocholt

über die erneute Veröffentlichung im Internet und zusätzlich die erneute öffentliche Auslegung im Rahmen

der 2. Änderung des Bebauungsplanes 10-12 im Bereich Barloer Weg, gerade Hausnummern 146 bis 154 A im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB)

Der Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr beschloss am 06.12.2023 in Kenntnis der Begründung die Einleitung der 2. Änderung des Bebauungsplanes 10-12 im Bereich Barloer Weg, gerade Hausnummern 146 bis 154 A im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) mit folgender städtebaulicher Zielsetzung:

  • Erweiterung der überbaubaren Flächen
  • Förderung der Innenentwicklung
  • Aufnahme ökologischer Festsetzungen
  • Anpassung der Bauweise und der gestalterischen Festsetzungen.

Nach der ersten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung haben sich folgende Änderungen ergeben:

  • Entfall der Festsetzung zur Grundstücksgröße
  • Änderung der Festsetzung zur Beschränkung der Zahl der Wohnungen

Die Änderungen sind im veröffentlichten Bebauungsplanentwurf entsprechend kenntlich gemacht.

Die Verfahrensunterlagen zur Änderung des Bebauungsplanes sind nunmehr erneut im Internet zu veröffentlichen. Parallel sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Verfahren zu beteiligen.

Die Dauer der Veröffentlichungsfrist im Internet und der Frist zur Stellungnahme wird gemäß § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB angemessen verkürzt. Der Entwurf zum Bebauungsplan  mit Begründung sowie den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen wird vom 04.09.2024 bis einschließlich 19.09.2024 erneut im Internet veröffentlicht. Es wird darauf hingewiesen, dass die genannten Planunterlagen darüber hinaus zu den untenstehenden Auslegungszeiten zu jedermanns Einsicht bei der Stadt Bocholt im Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung, Kaiser-Wilhelm-Straße 52-58, 46395 Bocholt erneut öffentlich ausliegen.

Auslegungszeiten neben der Veröffentlichung im Internet:

vormittags:
montags, mittwochs, donnerstags, freitags                                     von 08.00 – 12.30 Uhr

nachmittags:
montags, mittwochs, donnerstags                                                   von 14.00 – 17.00 Uhr

Hinweis: Außerhalb der genannten Zeiten ist eine Einsichtnahme nur nach vorheriger telefonischer Terminabsprache unter 02871-953-3108 (Frau Meiering) möglich.

Während der Veröffentlichungsfrist können in Bezug auf die Änderungen und Ergänzungen und ihre möglichen Auswirkungen zu diesem Plan Stellungnahmen unter

https://beteiligung.nrw.de/portal/bocholt/beteiligung/themen/1008536 sowie https://www.bocholt.de/bauleitplanung

abgegeben werden.

Für die Abgabe einer Stellungnahme über das Onlineportal Beteiligung NRW verwenden Sie bitte den angegebenen Link, um sich mit Ihren nach der Registrierung erhaltenen persönlichen Nutzerdaten anzumelden.

Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können aber auch weiterhin unter den folgenden Kontaktdaten abgegeben werden:

Stadt Bocholt, Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung, Kaiser-Wilhelm-Straße 52-58, 46395 Bocholt
E-Mail: stadtplanung@bocholt.de
Telefon: 02871-953-3132 (Frau Cox)
Fax: 02871-953-9530

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Durch die Änderung des Bebauungsplanes wird die Zulässigkeit eines Vorhabens, das einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegt, nicht vorbereitet. Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 b BauGB genannten Schutzgüter bestehen ebenfalls nicht. Auch bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundesimmissionsschutzgesetzes zu beachten sind. Im Planbereich und näheren Umfeld sind Störfallbetriebe nicht bekannt. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung wurde nicht durchgeführt.

Bocholt, den 06.08.2024

Der Bürgermeister
In Vertretung

Dipl.-Ing. Zöhler
Stadtbaurat

Kontaktperson

Stadt Bocholt
Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung
Kaiser-Wilhelm-Straße 52-58
46395 Bocholt
E-Mail: stadtplanung@bocholt.de
Telefon: 02871 953-3123 (Frau Cox)
Fax: 02871 953-9530

Gegenstände

Übersicht

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang