Bebauungsplan Stadt Bocholt Öffentliche Auslegung

Änderung des Bebauungsplanes SW 22, 2. Änderung, Mussumer Krug

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 30.09.2024 bis 31.10.2024
  • Stellungnahmen 6 Stellungnahmen
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Abgrenzung zum Änderungsbereich SW 22

Bekanntmachung der Stadt Bocholt

über die Veröffentlichung im Internet und zusätzlich die öffentliche Auslegung im Rahmen

der 2. Änderung des Bebauungsplans SW 22 für den Bereich des Grundstückes Mussumer Kirchweg 143 der Gaststätte Mussumer Krug als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch

Der Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr beschloss am 07.02.2024 in Kenntnis der Begründung die Einleitung der 2. Änderung des Bebauungsplans SW 22 für den Bereich des Grundstückes Mussumer Kirchweg 143 der Gaststätte Mussumer Krug als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch mit folgender städtebaulicher Zielsetzung:

  • Neuausrichtung von Art und Maß der baulichen Nutzung mit angemessener städtebaulicher Dichte unter Berücksichtigung der nachbarlichen Belange und des vorh. Baumbestandes
  • Innenentwicklung durch die Revitalisierung des unterwertig genutzten Grundstückes am Mussumer Kirchweg 143
  • Unterstützung des geförderten Wohnungsbaus in innerstädtischen Lagen.

Die frühzeitigen Beteiligungsschritte sind inzwischen abgeschlossen. Der Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes  ist nunmehr im Internet zu veröffentlichen. Parallel sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Verfahren zu beteiligen.

Der Entwurf zum Bebauungsplan  mit Begründung sowie den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen wird vom 30.09.2024 bis einschließlich 31.10.2024 im Internet veröffentlicht. Es wird darauf hingewiesen, dass die genannten Planunterlagen darüber hinaus zu den untenstehenden Auslegungszeiten zu jedermanns Einsicht bei der Stadt Bocholt im Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung, Kaiser-Wilhelm-Straße 52-58, 46395 Bocholt öffentlich ausliegen.

Auslegungszeiten neben der Veröffentlichung im Internet:

vormittags:

montags, mittwochs, donnerstags, freitags                                      von 08.00 – 12.30 Uhr

nachmittags:

montags, mittwochs, donnerstags                                                     von 14.00 – 17.00 Uhr

Hinweis: Außerhalb der genannten Zeiten ist eine Einsichtnahme nur nach vorheriger telefonischer Terminabsprache unter 02871-953-3108 (Frau Meiering) möglich.

Während der Veröffentlichungsfrist können zu diesem Plan Stellungnahmen unter

https://beteiligung.nrw.de/portal/bocholt/beteiligung/themen/1009256 sowie https://www.bocholt.de/bauleitplanung

abgegeben werden.

Für die Abgabe einer Stellungnahme über das Onlineportal Beteiligung NRW verwenden Sie bitte den angegebenen Link, um sich mit Ihren nach der Registrierung erhaltenen persönlichen Nutzerdaten anzumelden.

Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können aber auch weiterhin unter den folgenden Kontaktdaten abgegeben werden:

Stadt Bocholt, Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung, Kaiser-Wilhelm-Straße 52-58, 46395 Bocholt

E-Mail: stadtplanung@bocholt.de

Telefon: 02871-953-3132 (Frau Cox)

Fax: 02871-953-9530

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Durch die Änderung des Bebauungsplanes wird die Zulässigkeit eines Vorhabens, das einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegt, nicht vorbereitet. Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 b BauGB genannten Schutzgüter bestehen ebenfalls nicht. Auch bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundesimmissionsschutzgesetzes zu beachten sind. Im Planbereich und näheren Umfeld sind Störfallbetriebe nicht bekannt. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung wurde nicht durchgeführt.

Bocholt, den 18.09.2024

Der Bürgermeister
In Vertretung

Dipl.-Ing. Zöhler
Stadtbaurat

Kontaktperson

Stadt Bocholt
Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung
Kaiser-Wilhelm-Straße 52-58
46395 Bocholt
E-Mail: stadtplanung@bocholt.de
Telefon: 02871 953-3132 (Frau Cox)
Fax: 02871 953-9530

Gegenstände

Übersicht
  • Bebauungsplanentwurf
  • Begründung
  • umweltbezogene Stellungnahmen
  • Liste der beteiligten Träger öffentlicher Belange

Informationen

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