Bebauungsplan Stadt Bocholt Frühzeitige Beteiligung

Änderung des Bebauungsplanes K 6, 7. Änderung Südwall, Theodor-Heuss-Ring, Neustraße

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 14.10.2024 bis 18.11.2024
  • Stellungnahmen 7 Stellungnahmen
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Abgrenzung zum Änderungsbereich K 6

Bekanntmachung der Stadt Bocholt

über die Einleitung der 7. Änderung des Bebauungsplans K 6 für den Bereich südlich des Südwalles, westlich des Theodor-Heuss-Ringes, nördlich der Aa und östlich der Neustraße als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch mit Berichtigung des Flächennutzungsplanes

und die in diesem Zusammenhang beabsichtigte frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit.

Der Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr beschloss am 30.04.2024 in Kenntnis der Begründung die Einleitung der 7. Änderung des Bebauungsplans K 6 für den Bereich südlich des Südwalles, westlich des Theodor-Heuss-Ringes, nördlich der Aa und östlich der Neustraße als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch mit Berichtigung des Flächennutzungsplanes mit folgender städtebaulicher Zielsetzung:

  • Neuausrichtung von Art und Maß der baulichen Nutzung unter Berücksichtigung der tatsächlich vorhandenen Nutzung
  • Berücksichtigung der besonderen Bedeutung der Freiraumspange der Bocholter Aa als wichtige Fuß- und Radwegeverbindung zwischen Kernstadt und dem Freizeit- und Erholungsschwerpunkt Aasee
  • Zurücknahme der überbaubaren Flächen zur Bocholter Aa zugunsten der Grünent-wicklung entlang der Bocholter Aa und zur Absicherung der letzten großen zusam-menhängenden innerstädtischen Grünfläche
  • Festsetzung der städtebaulich bedeutsamen Bäume

Der Beschluss des Ausschusses für Planung, Bau und Verkehr wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Des Weiteren wird gemäß § 13a Abs. 3 S. 1 Nr. 1 BauGB bekannt gemacht, dass der Bebauungsplan gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird.

Gemäß § 13a Abs. 3 S. 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 BauGB wird der Öffentlichkeit in der Zeit vom 14.10.2024 bis einschließlich 18.11.2024 Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und zu der Planung zu äußern.

Die Unterlagen zur Änderung des Bebauungsplanes werden im Internet veröffentlicht. Es wird darauf hingewiesen, dass die genannten Planunterlagen darüber hinaus zu den untenstehenden Auslegungszeiten zu jedermanns Einsicht bei der Stadt Bocholt im Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung, Kaiser-Wilhelm-Straße 52-58, 46395 Bocholt öffentlich ausliegen.

Auslegungszeiten im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung:

vormittags:

montags, mittwochs, donnerstags, freitags                 von 08.00 – 12.30 Uhr

nachmittags:

montags, mittwochs, donnerstags                               von 14.00 – 17.00 Uhr

Hinweis: Außerhalb der genannten Zeiten ist eine Einsichtnahme nur nach vorheriger telefonischer Terminabsprache unter +49 2871 953-3108 (Frau Meiering) möglich.

Während der Beteiligungsfrist können zu diesem Plan Stellungnahmen unter

https://beteiligung.nrw.de/portal/bocholt/beteiligung/themen/1009556 sowie https://www.bocholt.de/bauleitplanung

abgegeben werden.

Für die Abgabe einer Stellungnahme über das Onlineportal Beteiligung NRW verwenden Sie bitte den angegebenen Link, um sich mit Ihren nach der Registrierung erhaltenen persönlichen Nutzerdaten anzumelden.

Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können aber auch weiterhin unter den folgenden Kontaktdaten abgegeben werden:

Stadt Bocholt, Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung, Kaiser-Wilhelm-Straße 52-58, 46395 Bocholt
E-Mail: stadtplanung@bocholt.de
Telefon: 02871-953-3133 (Frau Wiese)
Fax: 02871/953-9530

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Hinweis:

Zu gegebener Zeit wird eine weitere Öffentlichkeitsbeteiligung, die Veröffentlichung im Internet nach § 13a Abs. 2 in Verbindung mit §§ 13 Abs. 2 und 3, 3 Abs. 2 BauGB, nach Bekanntmachung im Bocholter Borkener Volksblatt durchgeführt. Auch während der Veröffentlichung im Internet können Sie prüfen, ob Ihre Belange ausreichend berücksichtigt wurden und ggf. eine (weitere) Stellungnahme abgeben.

Bocholt, den 02.10.2024

Der Bürgermeister
In Vertretung

Dipl.-Ing. Zöhler
Stadtbaurat

Kontaktperson

Stadt Bocholt
Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung
Kaiser-Wilhelm-Straße 52-58
46395 Bocholt
E-Mail: stadtplanung@bocholt.de
Telefon: 02871 953-3133 (Frau Wiese)
Fax: 02871 953-9530

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