Bebauungsplan Stadt Bocholt Frühzeitige Beteiligung

Änderung des Bebauungsplanes NW 19, 4. Änderung, Kita Jerichostraße

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 10.01.2025 bis 14.02.2025
  • Stellungnahmen 5 Stellungnahmen
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Abgrenzung des Bebauungsplanes NW 19, 4. Änderungsplan

Die Unterlagen zur Änderung des Bebauungsplanes liegen während der Auslegungszeiten zu jedermanns Einsicht bereit.

Bekanntmachung der Stadt Bocholt

über die Einleitung der 4. Änderung des Bebauungsplanes NW 19 im Bereich der Kita Jerichostraße, nördlich der Jerichostraße, südlich der Hildegardisstraße, östlich und westlich von Wohnbebauung im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Baugesetzbuch (BauGB) mit Berichtigung des Flächennutzungsplanes

und die in diesem Zusammenhang beabsichtigte frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

sowie der Einladung zur Bürgerinformationsveranstaltung.

Der Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr beschloss am 11.09.2024 in Kenntnis der Begründung die Einleitung der 4. Änderung des Bebauungsplanes NW 19 im Bereich der Kita Jerichostraße, nördlich der Jerichostraße, südlich der Hildegardisstraße, östlich und westlich von Wohnbebauung im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Baugesetzbuch (BauGB) mit Berichtigung des Flächennutzungsplanes mit folgender städtebaulichen Zielsetzung:

  • Schaffung von Wohnbauflächen unter Berücksichtigung des Neubaus einer fünfzügigen Kita,
  • Förderung der Innenentwicklung,
  • Berücksichtigung der bestehenden Grünstrukturen.

Der Beschluss des Ausschusses für Planung, Bau und Verkehr wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Des Weiteren wird gemäß § 13a Abs. 3 S. 1 Nr. 1 BauGB bekannt gemacht, dass der Bebauungsplan gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird.

Gemäß § 13a Abs. 3 S. 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 BauGB wird der Öffentlichkeit in der Zeit vom 10.01.2025 bis einschließlich 14.02.2025 Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und zu der Planung zu äußern.

Die Unterlagen zur Änderung des Bebauungsplanes werden im Internet veröffentlicht. Es wird darauf hingewiesen, dass die genannten Planunterlagen darüber hinaus zu den untenstehenden Auslegungszeiten zu jedermanns Einsicht bei der Stadt Bocholt im Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung, Kaiser-Wilhelm-Straße 52-58, 46395 Bocholt öffentlich ausliegen.

Auslegungszeiten im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung:

vormittags:
montags, mittwochs, donnerstags, freitags                 von 08.00 – 12.30 Uhr
nachmittags:
montags, mittwochs, donnerstags                               von 14.00 – 17.00 Uhr

Hinweis: Außerhalb der genannten Zeiten ist eine Einsichtnahme nur nach vorheriger telefonischer Terminabsprache unter +49 2871 953-3107 (Frau Laukmann) möglich.

Während der Beteiligungsfrist können zu diesem Plan Stellungnahmen unter

https://beteiligung.nrw.de/portal/bocholt/beteiligung/themen/1010976

sowie

https://www.bocholt.de/bauleitplanung

abgegeben werden.

Für die Abgabe einer Stellungnahme über das Onlineportal Beteiligung NRW verwenden Sie bitte den angegebenen Link, um sich mit Ihren nach der Registrierung erhaltenen persönlichen Nutzerdaten anzumelden.

Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können aber auch weiterhin unter den folgenden Kontaktdaten abgegeben werden:

Stadt Bocholt, Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung, Kaiser-Wilhelm-Straße 52-58, 46395 Bocholt

E-Mail: stadtplanung@bocholt.de
Telefon: +49 2871 953-3132 (Frau Cox)
Fax: 02871/953-9530

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Zu diesem Änderungsverfahren findet eine

Bürgerinformationsveranstaltung am 09.01.2025 um 17.00 Uhr

in der Kindertagesstätte Jerichostraße,

Jerichostraße 34, 46399 Bocholt statt.

Es werden die aktuellen Planungen vorgestellt. Interessierte sind hierzu eingeladen.

Hinweis:

Zu gegebener Zeit wird eine weitere Öffentlichkeitsbeteiligung, die Veröffentlichung im Internet nach § 13a Abs. 2 in Verbindung mit §§ 13 Abs. 2 und 3, 3 Abs. 2 BauGB, nach Bekanntmachung im Bocholter Borkener Volksblatt durchgeführt. Auch während der Veröffentlichung im Internet können Sie prüfen, ob Ihre Belange ausreichend berücksichtigt wurden und ggf. eine (weitere) Stellungnahme abgeben.

Bocholt, den 16.12.2024

Der Bürgermeister
In Vertretung

Dipl.-Ing. Zöhler
Stadtbaurat

Kontaktperson

Stadt Bocholt

Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung
Kaiser-Wilhelm-Straße 52-58
46395 Bocholt

E-Mail: stadtplanung@bocholt.de
Telefon: +49 2871 953-3132 (Frau Cox)
Fax: 02871/953-9530

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