Anlass und Ziel
Mit der angestrebten Wohnbaulandentwicklung in dem Plangebiet „Am Schulte Hülsen“ wird der städtebaulichen Zielsetzung, der Schaffung von nachgefragtem Wohnraum, entsprochen. Geplant ist die Errichtung von freistehenden Einfamilien- und Doppelhäusern sowie zwei Mehrfamilienhäusern, die sich übergangslos an die vorhandene ortstypische Wohnbebauung anschließen. In der Summe sind ca. 23 Wohneinheiten geplant. Die eingegangenen Stellungnahmen führen aufgrund entwässerungstechnischer Erforderlichkeiten zu einer Anpassung der Planung, so dass eine erneute öffentliche Auslegung erforderlich wird. Das ursprüngliche angedachte Konzept mittels Versickerung auf den Privatgrundstücken kann aufgrund gering durchlässiger Bodenschichten in Tiefen von 1,8 m bis 4 m nicht hinreichend sicher und vor allem wirtschaftlich zumutbar für den privaten Bauherren umgesetzt werden. Weiterhin besteht die Gefahr des seitlichen Abflusses von Sickerwasser mit unkontrollierten Fließwegen. Insofern musste eine Versickerungsanlage (Mulden-Rigolen-System) im Osten des Plangebietes eingeplant werden. Daraus resultierend wurde das städtebauliche Konzept geringfügig angepasst (minimal kleinere Grundstücke). Zudem wird aufgrund der Erkenntnisse aus der Starkregenanalyse ein Hochwasserschutzwall im südlichen Verlauf eingeplant, der die Neu- und Bestandsbebauung vor ablaufendem Wasser von den höher gelegenen Ackerflächen schützt. Weiterhin wurden Festsetzungen zur Dachbegrünung gemäß Gründachstrategie aufgenommen.
Räumlicher Geltungsbereich und Lage der externen Kompensationsfläche
Die Neufassung des Aufstellungsbeschlusses ist erforderlich, da das Plangebiet um den Hochwasser- / Starkregenschutzwall im Südosten erweitert werden musste. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 148 für das Gebiet „Am Schulte Hülsen“ der Stadt Haltern am See im Ortsteil Hamm-Bossendorf umfasst in der Gemarkung Haltern, Flur 146, die Flurstücke 624, 679 und 938 jeweils teilweise. Der Geltungsbereich, der eine Größe von rd. 1 ha hat, ist im beigefügten Übersichtsplan mit einer gestrichelten Linie dargestellt. Der mit der Aufstellung des Bebauungsplanes verbundene Eingriff in Natur und Landschaft wird auf externen Flächen ausgeglichen (sog. „Kompensationsflächen“). Diese Kompensationsflächen befinden sich südöstlich des Plangebietes an der Recklinghäuser Straße in einer Entfernung von ca. 700 Meter inmitten des großflächigen Waldgebietes „Die Haard“.
Die genauen Geltungsbereiche der Kompensationsfläche ist dem beigefügten Übersichtsplan durch rote Markierung zu entnehmen.
Bekanntmachungsanordnung
Hiermit werden die vom Rat der Stadt Haltern am See am 25.05.2023 gefassten Beschlüsse gem. § 2 Abs. 1 BauGB und § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB in der aktuellen Fassung ortsüblich öffentlich bekannt gemacht. Gemäß § 4a Abs. 3 S. 2 BauGB wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgebeben werden können (siehe rot markierte Stellen in der Begründung zum Bebauungsplan).
Auslegung des Planentwurfs zur erneuten öffentlichen Auslegung
Der Bebauungsplanentwurf, der dazugehörende Begründungsentwurf mit Umweltbericht sowie die Fachgutachten werden zum Zwecke der Unterrichtung und Erörterung in der Zeit vom
12.06.2023 bis einschl. 14.07.2023
zu jedermanns Einsicht während der Öffnungszeiten der Stadt Haltern am See im Verwaltungsgebäude Rochfordstr. 1 (Muttergottesstiege), 1. Obergeschoss, in den Räumen des Fachbereichs Planen und Wirtschaftsförderung, Zimmer 1.18 bis 1.21 sowie 1.69 öffentlich ausgelegt. Dabei wird der Öffentlichkeit - Erwachsene, Jugendliche und Kinder - Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Die Öffnungszeiten der Stadtverwaltung sind:
montags 8.30 – 12.00 Uhr und 13.30 – 17.30 Uhr dienstags – donnerstags 8.30 – 12.00 Uhr und 13.30 – 16.00 Uhr freitags 8.30 – 12.00 Uhr
Hinweise
Stellungnahmen können von jedermann gemäß § 4a Abs. 3 S. 2 BauGB nur zu den ge- änderten Teilen (siehe rot markierte Stellen in der Begründung zum Bebauungsplan) während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben wurden, können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:
Umweltbericht (Nachtrag) aufgrund der Überarbeitung des Entwässerungskonzepts und angepasster Planunterlagen (Landschaftsökologie und Planung Eva Erpenbeck, Datteln vom April 2023) - Beschreibung und Bewertung der Änderungen im Plangebiet (neue Versickerungsanlage und Hochwasserschutzwall) Umweltbericht (Landschaftsökologie und Planung Eva Erpenbeck, Datteln vom November 2021) - Beschreibung und Bewertung des Umweltzustandes der Schutzgüter o Mensch (z.B. Verlust von Naherholungsraum), o Landschaft (z.B. Umwandlung der Waldfläche), o Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt (z.B. betroffene Arten und Biotope), o Fläche / Boden (z.B. vorhandene Bodentypen, Nutzung des Bodenaushubs) o Wasser (z.B. Auswirkungen auf das Grundwasser, Wasserschutzgebiet), o Klima / Luft (z.B. kleinklimatische Auswirkungen durch Versiegelung), o Landschaft, Kultur-/Sachgüter (z.B. Waldbestand und Landschaftsschutz) vor und nach der angestrebten Planung sowie deren Wechselwirkungen untereinander und Aussagen zu geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen.
- Insbesondere werden Aussagen zu den Themen Artenschutz, Immissionsschutz, Kompensation der Eingriffe in Natur und Landschaft getroffen
Grundlage dafür bilden die nachfolgend näher beschriebenen Gutachten und Fachbeiträge:
Artenschutzvorprüfung (Landschaftsökologie und Planung Eva Erpenbeck, Datteln vom August 2020) - Prüfung möglicher Verbotstatbestände gemäß § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) - Primär betroffene Umweltbelange: Schutzgüter Tiere, Pflanzen, Fläche/Boden
Planexterne Kompensationsmaßnahme an der Recklinghäuser Straße (Landschaftsökologie und Planung Eva Erpenbeck, Datteln vom November 2021) - Beschreibung der externen Kompensationsmaßnahmen (naturschutzrechtlicher Ausgleich gemäß §§ 13-19 BNatSchG durch Entwicklung eines Waldes auf 3.700 qm)
Planexterne Kompensationsmaßnahme an der Recklinghäuser Straße (Landschaftsökologie und Planung Eva Erpenbeck, Datteln vom April 2023) - Beschreibung der externen Kompensationsmaßnahmen (naturschutzrechtlicher Ausgleich gemäß §§ 13-19 BNatSchG durch Entwicklung eines Waldes auf 3.700 qm) - Anpassung der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung durch Änderungen im Plangebiet (neue Versickerungsanlage und Hochwasserschutzwall)
Orientierender Baugrundbericht / Geotechnische Untersuchungen (BAG Büro für Angewandte Geowissenschaften, Bochum vom 31.07.2020) - Untersuchung des Bodens als Baugrund für eine Bebauung
Untersuchung zur Profildurchlässigkeit im Baugebiet / hydrogeologisches Gutachten (BAG Büro für Angewandte Geowissenschaften, Bochum vom 20.08.2021) - Untersuchung der Regenwasser-Versickerungsfähigkeit der Böden (Bodenaufbau, Bohrungen) - Darstellung zum Bodenaufbau (Bodenschichten)
Versickerungsgutachten (BAG Büro für Angewandte Geowissenschaften, Bochum vom 12.01.2022) - Untersuchung zur Regenwasserversickerung
Erschließungsplanung (IBF Feeling Ingenieure, Dülmen vom 17.03.2023) - Darstellung der geplanten Niederschlagswasserbeseitigung, Starkregenvorsorge und Schmutzwasserableitung - Darstellung geplanter Straßenbau
Schallschutzgutachten (afi, Arno Flörke Ingenieurbüro für Akustik und Umwelttechnik, Haltern am See vom 09.11.2020) - Beurteilung der Geräuschimmissionen durch Verkehrslärm - Benennung erforderlicher Lärmschutzmaßnahmen im Plangebiet
Ergänzende Stellungnahme zum Schallschutzgutachten (IST, Ingenieurbüro Stöcker, Haltern am See vom 19.05.2021) - Zur Lärmbeurteilung der in der Nähe befindlichen JET Tankstelle auf das Plangebiet
Verkehrsuntersuchung (nts Ingenieursgesellschaft, Münster vom 16.06.2021) - Beurteilung der Verkehrssituation an den relevanten Kreuzungspunkten Recklinghäuser Straße L 551 / Marler Straße / Flaesheimer Straße und Flaesheimer Straße / Kapellenweg / Römerweg vor und nach der Planung
Zudem liegen folgende umweltrelevante Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB vor: - Stellungnahme des Kreises Recklinghausen als Untere Bodenschutzbehörde (1), Untere Immissionsschutzbehörde (2), Träger der Landschaftsplanung (3), Untere Naturschutzbehörde (4), Untere Wasserbehörde (5), Obere Bauaufsicht (6) vom 25.03.2021 und des Naturschutzbeirates Kreis Recklinghausen (7) vom 14.03.2021 o (1): Vorschriften zur Beurteilung der Schutzwürdigkeit von Boden
o (2): Verweis auf Einhaltung der zulässigen Lärmwerte im Baugebiet, v.a. durch die Nähe zu Gewerbebetrieben und der Jet Tankstelle o (3): Hinweise zum Landschaftsschutz und zur geplanten Ausgleichsfläche o (4): Anregungen zu Eigentumsverhältnissen der geplanten Ausgleichsflä- che, Hinweise zum Artenschutzgutachten o (5): Nachforderungen zum Thema Entwässerung (Versickerung von Regenwasser auf den Grundstücken) o (6): Anregungen zu den Höhenfestsetzungen und zum Schutz der nördlichen und westlichen Bäume (Kronentraufbereiche) o (7): Forderungen zur Standortalternativenprüfung und zum Wohnraumbedarf
- Weitere Stellungnahme des Kreises Recklinghausen (Untere Bodenschutzbehörde) vom 05.05.2021 o Auskunft aus dem Altlastenkataster - Stellungnahme BUND-Ortsgruppe westliches Vest vom 01.04.2021 o Freiflächenverbrauch, Siedlungsentwicklung - Stellungnahme Straßen NRW – Regionalniederlassung Ruhr vom 30.03.2021 o Notwendigkeit eines Verkehrsgutachtens (Knotenpunkte Recklinghäuser Straße bzw. L 551 / Flaesheimer Straße / Marler Straße K 47) - Stellungnahmen der Öffentlichkeit vom 01.03.2021, 10.03.2021, 11.03.2021, 23.03.2021, 24.03.2021, 25.03.2021, 26.03.2021 mit Unterschriftenlisten o Kritik an der Anbindung des Plangebietes, Verlust an natürlicher Landschaft, Kritik am städtebaulichen Konzept und Verkehrskonzept
Weiterhin liegen folgende umweltrelevante Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB vor:
- Stellungnahme des Kreises Recklinghausen als Untere Wasserbehörde (1), Untere Bodenschutzbehörde (2) und als Untere Naturschutzbehörde (3) vom 29.12.2021 o (1): Anlagen zur Niederschlagswasserversickerung o (2): Bodenschutzmaßnahmen gemäß DIN 19639 o (3): Artenschutz und Eingriffsregelung - Stellungnahme der Bezirksregierung Münster, Dezernat 54 o Hinweise zum Wasserschutzgebiet „Haard“ - Stellungnahmen der Öffentlichkeit vom 28.12.2021 o Eignung der Ausgleichsfläche
Es wird weiterhin auf folgende Rechtsvorschrift hingewiesen:
§ 7 Abs. 6 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes kann gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächen c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Haltern am See, den 26.05.2023 Der Bürgermeister gez. Stegemann
Frau Stoltenberg
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