Beteiligungs- und Veranstaltungsübersicht

Sie können gezielt nach Beteiligungsverfahren zu bestimmten Themen und Beteiligungsformaten in Ihrer Region suchen. Abgeschlossene Beteiligungsverfahren finden Sie unter „Beendete Beteiligungen“.

  Beteiligungen

Verfahren Stadt Köln Umwelt, Klima und Nachhaltigkeit

Offenlage Kommunale Wärmeplanung

Am 1. Januar 2024 ist das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG) in Kraft getreten. Die Stadt Köln ist als Kommune verpflichtet, bis zum 30. Juni 2026 eine Kommunale Wärmeplanung (KWP) zu erstellen. Die Öffentlichkeit, die in ihren Aufgabenbereichen berührten Behörden, Träger*innen öffentlicher Belange und die gesetzlich benannten Beteiligten gemäß des Wärmeplanungsgesetzes (WPG, §13) haben die Möglichkeit, Stellungnahmen einzureichen.

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 07.11.2025 bis 08.12.2025
  • Stellungnahmen 2 Stellungnahmen
Verfahren Bezirksregierung Köln

Braunkohlenplan Garzweiler II einschließlich der im Bereich Frimmersdorf erfolgten Anpassungen

Der Braunkohlenausschuss hat in seiner 176. Sitzung vom 26.09.2025 die öffentliche Auslegung gemäß § 9 Abs. 2 ROG i.V.m § 13 LPLG NRW des o. g. Braunkohlenplans beschlossen.

Die Öffentlichkeit hat im Zeitraum vom 27.10.2025 – 19.01.2026 die Gelegenheit zum Entwurf des Braunkohlenplans Stellung zu nehmen.

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 27.10.2025 bis 19.01.2026
  • Stellungnahmen 7 Stellungnahmen
Verfahren Stadt Kierspe Bauen und Wohnen

Korrektur Bekanntmachung 20. Änderung Flächennutzungsplan der Stadt Kierspe

Berichtigung der 20. Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes, Öffentliche Auslegung, vom 19.09.2022.

In der oben genannten Bekanntmachung wurden die umweltrechtlichen Belange nicht aufgeführt. Die Bekanntmachung wird in überarbeiteter und korrigierter Form wiederholt und der Zeitraum der Auslegung neu festgelegt.

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 09.10.2025 bis 12.11.2025
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
Verfahren Stadt Haltern am See Verkehr und Mobilität

4. Runde Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie der Stadt Haltern am See

Nach EU-Umgebungslärmrichtlinie sind zur Regelung von Lärmproblemen oder Lärmauswirkungen alle 5 Jahre Lärmaktionspläne aufzustellen oder vorhandene Lärmaktionspläne zu überprüfen.

Der Lärmaktionsplan der Stadt Haltern am See, 4. Stufe, wurde dem Rat der Stadt Haltern am See in seiner 14. Sitzung am 27.06.2024 zum Beschluss vorgelegt. Der Lärmaktionsplan wurde einstimmig beschlossen. Mit dem Ratsbeschluss tritt der Lärmaktionsplan in Kraft.

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 27.06.2024 bis -
Verfahren Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung

Verwaltungsleistungen? Gerne digital!

In den letzten Jahren konnte Nordrhein-Westfalen bei der Digitalisierung deutliche Fortschritte erreichen. NRW nimmt in der digitalen Transformation der Verwaltung eine bundesweite Vorreiterrolle ein. Um auf digitalem Weg mehr Teilhabe und Mitwirkung zu erzielen, laden wir Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen ein ihre Eindrücke zu kommunizieren. Können Sie Vorschläge für den Abbau von Schriftformerfordernissen machen? Haben Sie Ideen zur Erweiterung der elektronischen Kommunikationswege?

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 13.05.2022 bis -
  • Stellungnahmen 5 Stellungnahmen
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