Bürgerbeteiligungen

Suchen Sie gezielt nach Beteiligungsverfahren zu bestimmten Themen und Beteiligungsformaten in Ihrer Region. Abgeschlossene Beteiligungsverfahren finden Sie unter „Beendete Beteiligungen“.

  Beteiligungen

Verfahren Kreis Borken Umwelt, Klima und Nachhaltigkeit

Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen eines wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren nach § 8 Wasserhaushaltsgesetz

Antrag der Rheinisch-Westfälischen Wasserwerksgesellschaft mbH (RWW) auf Bewilligung einer Grundwasserentnahme nach § 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) aus dem Wasserschutzgebiet Velen-Tannenbültenberg zum Zweck der Trinkwasserversorgung

Hier: Öffentlichkeitsbeteiligung vom 15.07.2024 bis 25.08.2024

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 15.07.2024 bis 25.08.2024
Verfahren Gemeinde Ostbevern Verkehr und Mobilität

4. Runde Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie der Gemeinde Ostbevern - 2. Öffentlichkeitsbeteiligung

Gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie müssen alle 5 Jahre Lärmaktionspläne erstellt oder vorhandene Pläne überprüft werden, um Lärmprobleme und ihre Auswirkungen zu regulieren.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt in der Regel in zwei Phasen. In der zweiten Phase basiert die Beteiligung auf dem Entwurf des Lärmaktionsplans. Die Öffentlichkeit wird dazu aufgefordert, beispielsweise lokale Lärmprobleme zu benennen oder Vorschläge für Maßnahmen zur Lärmreduzierung einzubringen.

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 15.07.2024 bis 16.08.2024
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
Verfahren Stadt Ahlen Verkehr und Mobilität

4. Runde Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie der Stadt Ahlen - 2. Öffentlichkeitsbeteiligung

Gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie müssen alle 5 Jahre Lärmaktionspläne erstellt oder vorhandene Pläne überprüft werden, um Lärmprobleme und ihre Auswirkungen zu regulieren.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt in der Regel in zwei Phasen. In der zweiten Phase basiert die Beteiligung auf dem Entwurf des Lärmaktionsplans. Die Öffentlichkeit wird dazu aufgefordert, beispielsweise lokale Lärmprobleme zu benennen oder Vorschläge für Maßnahmen zur Lärmreduzierung einzubringen.

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 15.07.2024 bis 15.08.2024
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
Verfahren Stadt Neuss Umwelt, Klima und Nachhaltigkeit

Öffentlichkeitsbeteiligung zum Lärmaktionsplan Stufe IV der Stadt Neuss

Die Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm („EU-Umgebungslärmrichtlinie“). verpflichtet die Stadt Neuss zu einer regelmäßigen Überprüfung der Lärmbelastung und einer Lärmaktionsplanung zur Minderung des Umgebungslärms.

Aufgrund der neu berechneten Lärmkarten der Stufe IV der EU-Umgebungslärmrichtlinie aktualisiert die Stadt Neuss den 2020 beschlossenen Lärmaktionsplan.

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 10.07.2024 bis 04.08.2024
  • Stellungnahmen 3 Stellungnahmen
Verfahren Blütenstadt Leichlingen Verkehr und Mobilität

Lärmaktionsplanung der Stadt Leichlingen, 4. Runde

Im Rahmen der Lärmaktionsplanung der Blütenstadt Leichlingen, welche auf der EU-Umgebungslärmrichtlinie basiert, ist die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern erforderlich. Derzeit erfolgt die vierten Runde. Ihre Hinweise und Anregungen werden im Zeitraum vom 08.07.2024 bis zum 19.07.2024 erfasst und bei der Fertigstellung des Lärmaktionsplanes berücksichtigt, sofern diese abwägungsrelevant sind.

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 08.07.2024 bis 19.07.2024
  • Stellungnahmen 42 Stellungnahmen
Verfahren Stadt Kierspe Bauen und Wohnen

Erneute Offenlage des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 30 "Wohnanlage Haunerbusch"

Der Rat der Stadt Kierspe hat in seiner Sitzung am 02.07.2024 den erneuten Offenlegungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 30 „Wohnanlage Haunerbusch“; gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der modifizierten Fassung gefasst.

Ziel der Planung ist es weiterhin, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung einer Wohnbebauung zu schaffen.

Die Änderung betrifft die verkehrlichen Angelegenheiten sowie die Verbringung des Niederschlagswassers.

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 17.07.2024 bis 21.08.2024
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
Verfahren NRW.URBAN Bauen und Wohnen

Investierende für die Neuentwicklung des Ortskerns Birk gesucht!

Zur Vergabe von Grundstücken auf der Liegenschaft Flurstück Nr. 428, 531-534 & 76/42 führt die Stadt Lohmar eine qualifizierende Konzeptvergaben zur Auswahl geeigneter Investorinnen und Investoren / Bauherrinnen und Bauherren durch. Damit soll die beste Lösung für eine Planungsaufgabe welche in der Erstellung eines städtebaulich attraktiven, lebendigen und gleichzeitig den dörflich Charakter wahrenden Entwurfs besteht, gefunden werden.

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 01.07.2024 bis 09.08.2024
Verfahren Stadt Freudenberg Verkehr und Mobilität

4. Runde Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie der Stadt Freudenberg - Öffentlichkeitsbeteiligung

Gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie müssen alle 5 Jahre Lärmaktionspläne erstellt oder vorhandene Pläne überprüft werden, um Lärmprobleme und ihre Auswirkungen zu regulieren.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt in der Regel in zwei Phasen. In der zweiten Phase basiert die Beteiligung auf dem Entwurf des Lärmaktionsplans. Die Öffentlichkeit wird dazu aufgefordert, beispielsweise lokale Lärmprobleme zu benennen oder Vorschläge für Maßnahmen zur Lärmreduzierung einzubringen.

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 01.07.2024 bis 02.08.2024
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
Verfahren Stadt Lünen Verkehr und Mobilität

Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zum Entwurf des Lärmaktionsplans Stufe IV der Stadt Lünen

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet Kommunen, die durch Straßenlärm belastet sind, einen Lärmaktionsplan aufzustellen und diesen alle fünf Jahre zu überprüfen. Dieser Entwurf des Lärmaktionsplans Stufe IV stellt die Fortschreibung des 2020 in Kraft getretenen Lärmaktionsplans Stufe III dar.

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 27.06.2024 bis 07.08.2024
  • Stellungnahmen 72 Stellungnahmen
Verfahren Stadt Duisburg Verkehr und Mobilität

4. Runde Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie der Stadt Duisburg - Beteiligung

Gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie müssen alle 5 Jahre Lärmaktionspläne erstellt oder vorhandene Pläne überprüft werden.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit bezieht sich dabei auf 2 Aspekte. Diese sind zum einen die aktualisierten Lärmkarten und zum anderen der aktuelle Entwurf des Lärmaktionsplans. Zu beiden kann sich die Öffentlichkeit äußern, indem sie bspw. lokale Lärmprobleme benennt oder Vorschläge für Maßnahmen zur Lärmreduzierung einbringt.

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 15.07.2024 bis 15.08.2024
  • Stellungnahmen 38 Stellungnahmen
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