Bürgerbeteiligungen

Suchen Sie gezielt nach Beteiligungsverfahren zu bestimmten Themen und Beteiligungsformaten in Ihrer Region. Abgeschlossene Beteiligungsverfahren finden Sie unter „Beendete Beteiligungen“.

  Beteiligungen

Verfahren Stadt Selm Umwelt, Klima und Nachhaltigkeit

4. Runde Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie der Stadt Selm

Nach EU-Umgebungslärmrichtlinie sind zur Regelung von Lärmproblemen oder Lärmauswirkungen alle 5 Jahre Lärmaktionspläne aufzustellen oder vorhandene Lärmaktionspläne zu überprüfen.

Hierbei wird die Öffentlichkeit beteiligt. Grundlage der Beteiligungsphase sind die aktualisierten Lärmkarten sowie vorhandene Lärmaktionspläne. Die Öffentlichkeit ist aufgerufen, sich z.B. mit Hinweisen zu lokalen Lärmproblemen oder Vorschlägen zu Minderungsmaßnahmen einzubringen.

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 08.11.2024 bis 24.11.2024
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
Verfahren Stadt Heinsberg Umwelt, Klima und Nachhaltigkeit

Kommunale Wärmeplanung

Öffentlichkeitsbeteiligung zur kommunalen Wärmeplanung in der Stadt Heinsberg

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 04.11.2024 bis 20.12.2024
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
Verfahren Stadt Dortmund Verkehr und Mobilität

4. Runde Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie der Stadt Dortmund - 2. Öffentlichkeitsbeteiligung

Umgebungslärm kann starke Belästigungen hervorrufen und dadurch die Entstehung von schweren Krankheiten begünstigen und die kognitive Entwicklung beeinträchtigen. Im Gegenzug kann der Zugang zu ruhigen Orten sich positiv auf die Gesundheit auswirken. Ballungsräume wie die Stadt Dortmund sind durch die EG-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet Lärmkartierungen und Lärmaktionspläne zu erstellen.

Über den vorliegenden Entwurf für einen neuen Lärmaktionsplan kann nun Stellung genommen werden.

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 30.10.2024 bis 26.11.2024
  • Stellungnahmen 4 Stellungnahmen
Verfahren Bezirksregierung Köln Räumliche Entwicklung

Neuaufstellung Regionalplan Köln - Zweiter Planentwurf 2024

Der Regionalplan Köln wird neu aufgestellt. Hierfür hat der Regionalrat Köln in seiner 18. Sitzung am 11.10.2024 die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 9  ROG i.V.m § 13 LPLG NRW zum 2. Planentwurf beschlossen.

Die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen haben im Zeitraum vom 15.10.2024 bis zum 15.11.2024 die Gelegenheit zu den geänderten Teilen des Planentwurfs Stellung zu nehmen. 

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 15.10.2024 bis 15.11.2024
  • Stellungnahmen 43 Stellungnahmen
Verfahren Kreis Kleve Räumliche Entwicklung

Erneute Offenlage "Heishof" 1. Planänderung

Erneute Bekanntmachung über die Offenlage eines Planes zur Herstellung eines Gewässers gemäß §§ 67 Abs. 2 und 68 Abs. 1 WHG in Verbindung mit §§ 71 und 110 LWG durch Betreiben einer Abgrabung gemäß §§ 3, 7 und 8 des Gesetzes zur Ordnung von Abgrabungen (Abgrabungsgesetz – AbgrG NRW) – Vorhaben:  Abgrabung „Heishof“

1. Planänderung  

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 11.10.2024 bis 11.12.2024
  • Stellungnahmen 2 Stellungnahmen
Verfahren Kreis Kleve Räumliche Entwicklung

Erneute Offenlage "Reeser Welle"

Erneute Bekanntmachung über die Offenlage eines Planes zur Herstellung eines Gewässers gemäß §§ 67 Abs. 2 und 68 Abs. 1 WHG in Verbindung mit §§ 71 und 110 LWG durch Betreiben einer Abgrabung gemäß §§ 3, 7 und 8 des Gesetzes zur Ordnung von Abgrabungen (Abgrabungsgesetz – AbgrG NRW) – Vorhaben:  Abgrabung Reeser Welle

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 23.09.2024 bis 30.11.2024
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
Verfahren Stadt Haltern am See Verkehr und Mobilität

4. Runde Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie der Stadt Haltern am See

Nach EU-Umgebungslärmrichtlinie sind zur Regelung von Lärmproblemen oder Lärmauswirkungen alle 5 Jahre Lärmaktionspläne aufzustellen oder vorhandene Lärmaktionspläne zu überprüfen.

Der Lärmaktionsplan der Stadt Haltern am See, 4. Stufe, wurde dem Rat der Stadt Haltern am See in seiner 14. Sitzung am 27.06.2024 zum Beschluss vorgelegt. Der Lärmaktionsplan wurde einstimmig beschlossen. Mit dem Ratsbeschluss tritt der Lärmaktionsplan in Kraft.

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 27.06.2024 bis -
Verfahren Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen

Verwaltungsleistungen? Gerne digital!

In den letzten Jahren konnte Nordrhein-Westfalen bei der Digitalisierung deutliche Fortschritte erreichen. NRW nimmt in der digitalen Transformation der Verwaltung eine bundesweite Vorreiterrolle ein. Um auf digitalem Weg mehr Teilhabe und Mitwirkung zu erzielen, laden wir Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen ein ihre Eindrücke zu kommunizieren. Können Sie Vorschläge für den Abbau von Schriftformerfordernissen machen? Haben Sie Ideen zur Erweiterung der elektronischen Kommunikationswege?

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 13.05.2022 bis -
  • Stellungnahmen 3 Stellungnahmen
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