Bebauungsplan Stadt Krefeld Öffentliche Auslegung

1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes 527 - Deutscher Ring / Gladbacher- / Ritter- / Viersener Straße -

  • Status Beendet
  • Zeitraum 22.08.2024 bis 26.09.2024
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Anlass und Ziele der Planung
 

Ziel / Planungsanlass der Aufstellung der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes 527 ist es, die im bisherigen Bebauungsplan 527 als maximale Gebäudehöhe definierte Obergrenze von 14 Meter um 6 Meter auf 20 Meter zu erhöhen. Hintergrund ist die vor Ort bereits im Bau befindliche „Merkez-Camii-Moschee“, welche eine entgegen des ursprünglich geplanten und bereits per Baugenehmigung erteilten Baurechtes um circa 6 Meter erhöhte Kuppel erhalten soll und dies durch die Festsetzung der maximalen Gebäudehöhen im Bebauungsplan 527 ansonsten nicht genehmigungsfähig wäre.

Die entsprechende Textliche Festsetzung 1.2.1 des Bebauungsplanes 527 soll mit der 1. vereinfachten Änderung somit folgendermaßen geändert werden:

„In dem vorgenannten Gewerbegebiet darf die Höhe der baulichen Anlagen 20,0 Meter nicht überschreiten. Bezugshöhe hierbei ist die Höhe der Straßenkrone in der Viersener Straße vor dem entsprechenden Baugrundstück.“
 

Hinweis:

Zur weiteren Kommunikation möchten wir Sie bitten, uns Ihre Kontaktdaten zu nennen. Diese werden ausschließlich intern für dieses Verfahren genutzt und nicht weitergegeben! Außerdem sind sie erforderlich, damit nach Satzungsbeschluss eine persönliche Abschlussmitteilung versendet werden kann.

Kontaktperson

Harald Leimkühler

Telefon: 0 21 51 / 86-3745

Zimmer 287
 

Anschrift

Stadt- und Verkehrsplanung

Oberschlesienstraße 16

47807 Krefeld

Datenschutzerklärung

Datenschutzrechtliche Hinweise nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für Bauleitplanverfahren der Stadt Krefeld

Im Rahmen der Bauleitplanung verarbeitet (insbesondere erhebt, übermittelt und speichert) der Oberbürgermeister der Stadt Krefeld, Fachbereich Stadt- und Verkehrsplanung, Angaben zu personenbezogenen Daten.

Kontaktdaten

Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung, sonstiger in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union geltenden Datenschutzgesetze und anderer Bestimmungen mit datenschutzrechtlichem Charakter ist die Stadt Krefeld, Der Oberbürgermeister, Fachbereich Stadt- und Verkehrsplanung, Oberschlesienstraße 16, 47807 Krefeld, E-Mail: fb61@krefeld.de, Tel.: 02151 3660-3700, Fax: 02151 3660-3754.

Die rechtlichen Grundlagen beziehungsweise Voraussetzungen werden durch die Datenschutzbeauftragte oder den Datenschutzbeauftragten der Stadt Krefeld geprüft und überwacht. Die Datenschutzbeauftragte oder den Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter Stadt Krefeld, Datenschutz, Von-der-Leyen-Platz 1, 47998 Krefeld, E-Mail: datenschutz@krefeld.de, Tel.: 02151 86-1997, Fax: 02151 86-2110.

Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

Die Stadt Krefeld stellt Bauleitpläne in eigener Verantwortlichkeit auf, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu sichern. Im Rahmen von Bauleitplänen ist zwingend eine Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Baugesetzbuch (BauGB) vorgesehen. Diese dient dem Zweck, das Planerfordernis und die Auswirkungen der Planung zu ermitteln und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen (§ 1 Abs. 3, 6 und 7 BauGB). In diesem Zusammenhang erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange erforderlich ist.
Die Verarbeitung von Namens- und Adressdaten ist zudem erforderlich, um der Pflicht zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses nach § 3 Abs. 2 Satz 4 Halbsatz 2 BauGB nachzukommen.

Empfänger von Daten
Personenbezogene Daten werden folgenden Empfängern übermittelt:
− Mit der Sache befasste Fachbereiche der Stadt Krefeld
− Dritte, die im Auftrag der Stadt Krefeld in die Aufstellung des Bebauungsplanverfahrens eingebunden werden
− Gerichte im Rahmen von Normenkontrollverfahren

Speicherdauer/Löschfristen
Auch nach Ablauf der Fristen für einen Normenkontrollantrag kann ein Bauleitplan Gegenstand einer gerichtlichen Inzidentprüfung sein. Daher werden die personenbezogenen Daten dauerhaft gespeichert.

Rechte der Betroffenen
Auf Ihre Rechte zu Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragung und Widerspruch bezüglich der erfassten personenbezogenen Daten wird an dieser Stelle ausdrücklich hingewiesen. Rechtsgrundlage hierfür sind die Artikel 15 bis 21 der Datenschutzgrundverordnung.
Beschwerden über das Vorgehen der Stadt Krefeld in dieser datenschutzrechtlichen Angelegenheit richten Sie an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf, E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de, Tel.: 0211 38-4240.

Gegenstände

Übersicht
  • Vorlage zur 1. Änderung des Bebauungsplanes 527
  • Planbegründung
  • Links

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang