Bebauungsplan Stadt Krefeld Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan 687 - Mauritzstraße - Haberlandstraße

  • Status Beendet
  • Zeitraum 22.08.2024 bis 26.09.2024
  • Stellungnahmen 8 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Da das Verfahren nach der ersten öffentlichen Auslegung (vom 19.03.2007 bis einschließlich 19.04.2007) ruhte, wurde der Entwurf zum Bebauungsplan im Jahr 2021 überarbeitet und an die aktuellen Rechtsgrundlagen angepasst. Vom 02.06.2023 bis einschließlich 03.07.2023 erfolgte die erneute öffentliche Auslegung. Im Zuge der zweiten Offenlage wurde durch den Kommunalbetrieb Krefeld eine unzureichende Entwässerungs-fähigkeit im Gesamtgebiet erkannt. Durch die Einbindung eines Regenrückhaltebeckens erfolgte eine Veränderung des städtebaulichen Entwurfes sowie die Planung einer zusätzlichen Lärmschutzwand, was eine zweite erneute Offenlage erforderlich macht.
 

Anlass und Ziele der Planung

Das Plangebiet liegt innerhalb der rechtsgültigen Bebauungspläne 326 und 490. Die Flächen wurden im Wesentlichen bislang nicht bebaut. Das gültige Planungsrecht sieht für einen großen Teil der Plangebietsflächen eine Bebauung mit Geschosswohnungsbauten mit bis zu zwölf Geschossen entsprechend dem städtebaulichen Konzept der 1970er Jahre vor. Im östlichen Bereich zwischen Parkstraße und Mauritzstraße stellt sich die Bebauung als ein- und zweigeschossige Einfamilienhäuser in Form von Einzel-, Doppel- und Reihenhäusern dar. Auf Grundlage des Bebauungsplans 490 entstand in den 1980er und 1990er Jahren südlich der Haberlandstraße aufgrund des veränderten Bedarfs an Wohnraum eine ein- bis zweigeschossige Einfamilienhausbebauung. Inzwischen haben sich die Wohnbedürfnisse geändert und erfordern eine Umorientierung der städtebaulichen Rahmenplanung. Es ist beabsichtigt, mit der vorliegenden Planung die Entwicklung eines familienfreundlichen Wohnquartiers und die bauliche Ergänzung des Bestands mit überwiegend Reihen- und Doppelhausbebauung vorzubereiten. Ergänzt werden die Einfamilienhausstrukturen durch vereinzelte Mehrfamilienhausbauten sowie durch eine 4-zügige Kindertagesstätte.
Durch die umliegenden Straßen ist das Areal verkehrlich gut angebunden. Nahversorgung und soziale Infrastruktur (zum Beispeil Schulen) sowie Grün- und Naherholungsgebiete sind gut erreichbar und schaffen optimale Voraussetzungen für eine weitere wohnbauliche Entwicklung. Um die bestehende Bebauung zu sichern und die vorgesehene Entwicklung planungsrechtlich vorzubereiten ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.

Die Umsetzung des Bebauungsplans trägt zu einer städtebaulichen Aufwertung bei, die kleinteilige Neubebauung und die Entwicklung von öffentlichen Freiflächen berücksichtigt die städtebaulichen Gegebenheiten in der Umgebung. Getreu dem Grundsatz Innen- vor Außenentwicklung sollen bestehende Flächenkapazitäten genutzt werden, um diese einer gebietsverträglichen Nachverdichtung zuzuführen. Durch die Ansiedlung neuer Wohnbau-flächen in ein teilweise bestehendes Siedlungsgefüge, die Ergänzung weiterer Nutzungen wie eine Kita und großzügige Freiflächen, wird ein neues städtebauliches Gesamtbild entwickelt und der bestehende, unvollendete Siedlungseindruck ergänzt und aufgewertet. Als Beitrag zur Stärkung des Stadtteils Uerdingen soll ein durchmischtes Wohnquartier mit einem vielfältigen Wohnraumangebot für verschiedene Nutzergruppen entstehen. Vorgesehen sind rund 124 Doppel- und Reihenhäuser sowie vier Neubauten in Form von Geschosswohnungsbau mit rund 74 Wohneinheiten und einer Kita.
 

Bebauungs- und Nutzungskonzept
 

Das Plangebiet kann grundsätzlich in fünf Bereiche gegliedert werden:

  • Bestehende Einfamilienhausbebauung und Geschosswohnungsbau
    Die östlich im Plangebiet liegende Bestandsbebauung ist Bestandteil des Geltungs-bereichs und bleibt bestehen. Dabei handelt es sich um die Einfamilienhäuser entlang der Erlenwein- und Mauritzstraße und um den Geschosswohnungsbau westlich der Mauritzstraße. Die nördlich angrenzenden Garagengebäude bleiben ebenfalls im Bestand erhalten.
     
  • Quartiersmitte/ Geschosswohnungsbau
    Der bestehende Geschosswohnungsbau an der Mauritzstraße wird ergänzt durch weitere Neubauten. Am südlichen Eingang in das Quartier sollen zwei neue Geschosswohnungsbauten entlang der Mauritzstraße entstehen. Die Gebäude sind mit Geschossigkeiten von drei beziehungsweise vier Vollgeschossen und Flachdach vorgesehen. Ein Dachgeschoss als Nichtvollgeschoss ist jeweils möglich und vorgesehen. Gemäß städtebaulichem Konzept entstehen hier in der Summe rund 32 Wohneinheiten. Die gewählte Geschossigkeit orientiert sich an den vorhandenen Bestandsgebäuden, sodass eine Staffelung Richtung des nördlich bestehenden zwölfgeschossigen Hochhauses entsteht. Im Norden, westlich des Hochhauses, sieht das städtebauliche Konzept ein fünfgeschossiges Wohngebäude mit circa 20 Wohneinheiten (ohne Dachgeschoss) vor. Dieses Gebäude bildet den Abschluss des Geschosswohnungsbaus im Norden und den Übergang zur westlich angrenzend geplanten Einfamilienhausbebauung. Die Quartiersmitte wird rückwärtig zu den bestehenden Geschosswohnungsbauten entlang der neuen Planstraße entstehen. Das Angebot von Grünflächen, Car-Sharing-Angeboten und die Kreuzung von Fuß- und Radwege-Beziehungen bilden einen idealen Treffpunkt im Quartier. Südlich der an die Planstraße angrenzenden Einfamilienhausbebauung soll, mit Anbindung an die Mauritzstraße, eine vierzügige Kindertagesstätte entstehen. Diese ist durch eine rückwärtige Fußwegebeziehung gut an die Quartiersmitte angebunden. Über der Kindertagesstätte sollen in einem dreigeschossigen Baukörper (mit Dachgeschoss) rund 22 Wohneinheiten errichtet werden.
     
  • Neubau Einfamilienhausbebauung
    Die weiteren Flächen des Plangebiets sehen Einfamilienhausbebauung in Form von Doppelhaushälften oder Reihenhausbebauung, anlehnend an die Bestandsbebauung im Umfeld, vor. Im Nordosten des Plangebiets sind die Reihenhäuser parallel zum Charlottering ausgerichtet, um zusätzlich zum Bereich für die Lärmschutzwall- /-wandkombination eine Abschirmung zur Verkehrslärmeinwirkung zu erzielen. Die weiteren Reihenhäuser sind straßenbegleitend entlang der Planstraße (Lückenschluss der Mauritzstraße) ausgerichtet. Im Westen sind acht Doppel- und Reihenhäuser durch Stichstraßen, abgehend der neu erschlossenen Mauritzstraße, erreichbar. Die geplante Dachform ist in diesem Bereich sowie östlich des neu geplanten Abschnitts der Mauritzstraße das Satteldach. Die Gärten in diesem Bereich sind nach Süden und im Bereich des Regenrückhaltebeckens tendenziell nach Nordwesten ausgerichtet. Die Reihen- und Doppelhäuser östlich des neuen Abschnitts der Mauritzstraße sind mit traufständigen Satteldächern zur Straße geplant und verfügen über eine Gartenausrichtung zu der geplanten öffentlichen Park- und Spielfläche im Zentrum des Plangebiets. Die Häuser der südlichen Planstraße werden direkt von dem neuen Straßenabschnitt der Mauritzstraße aus erschlossen. Die südliche Bebauung wird durch Stichwege von der Haberlandstraße und der Mauritzstraße aus erschlossen. Für die Doppel- und Reihenhäuser im südlichen Plangebietsteil wird die Dachform Satteldach aus dem benachbarten Bestand südlich und westlich der bestehenden Mauritzstraße aufgegriffen. Alle Dachflächen sehen die Belegung mit Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie vor, diese werden für Flachdächer in Kombination mit einer Dachbegrünung geplant. Entsprechende Regelungen zur Errichtung von PV-Anlagen werden im städtebaulichen Vertrag aufgenommen.
     
  • Öffentliche / private Grünflächen
    Von Süden nach Norden zieht sich eine öffentliche Grünfläche durch das Quartier, somit entsteht ein durchgrüntes Quartier. Die Grünfläche ist aufgrund ihrer zentralen Lage für die Anwohner zugänglich und kann demnach als Quartiersmitte dienen. Die Grünfläche gliedert sich von Norden nach Süden in drei Abschnitte:
    - Ortsrandeingrünung mit LSW 1 und 2 entlang des Charlotterings und des Bruchwegs,
    - zentrale Park- und Spielfläche
    - südliche Spielfläche und Grünverbindung.
    Die dargestellte Spielfläche mittig des Plangebiets, ist im privaten Besitz, zugehörig zum östlich angrenzenden Geschosswohnungsbau. Die Grünfläche angrenzend an die Kindertagesstätte wird dieser als private Außenspielfläche zugeordnet. Östlich der Außenspielfläche entsteht ergänzend eine öffentliche Spielfläche. Die Ein- und Mehrfamilienhausbebauung weisen jeweils private Freiflächen in Form von Gärten auf.
     
  • Regenrückhaltebecken
    Im Nordwesten des Plangebiets ist ein Regenrückhaltebecken geplant, das zur Rückhaltung von Niederschlagswasser für das Plangebiet, sowie den angrenzenden Flächen dient. Das Regenrückhaltebecken wird im Nebenschluss an die Regen-wasserkanalisation angeschlossen und nimmt damit lediglich bei stärkeren Regenereignissen das Niederschlagswasser kurzzeitig auf, bevor es nach Regenende wieder in die Kanalisation abfließt. Durch das zur Verfügung gestellte Beckenvolumen wird der Überflutungsnachweis des Neubaugebietes für ein 100-jährliches Regenereignis erbracht. Das Regenrückhaltebecken soll nach der Herstellung durch den Kommunalbetrieb Krefeld Anstalt öffentlichen Rechts betrieben werden.
     

Hinweis:

Zur weiteren Kommunikation möchten wir Sie bitten, uns Ihre Kontaktdaten zu nennen. Diese werden ausschließlich intern für dieses Verfahren genutzt und nicht weitergegeben! Außerdem sind sie erforderlich, damit nach Satzungsbeschluss eine persönliche Abschlussmitteilung versendet werden kann.

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Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

Die Stadt Krefeld stellt Bauleitpläne in eigener Verantwortlichkeit auf, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu sichern. Im Rahmen von Bauleitplänen ist zwingend eine Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Baugesetzbuch (BauGB) vorgesehen. Diese dient dem Zweck, das Planerfordernis und die Auswirkungen der Planung zu ermitteln und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen (§ 1 Abs. 3, 6 und 7 BauGB). In diesem Zusammenhang erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange erforderlich ist.
Die Verarbeitung von Namens- und Adressdaten ist zudem erforderlich, um der Pflicht zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses nach § 3 Abs. 2 Satz 4 Halbsatz 2 BauGB nachzukommen.

 

Empfänger von Daten

Personenbezogene Daten werden folgenden Empfängern übermittelt:
− Mit der Sache befasste Fachbereiche der Stadt Krefeld
− Dritte, die im Auftrag der Stadt Krefeld in die Aufstellung des Bebauungsplanverfahrens eingebunden werden
− Gerichte im Rahmen von Normenkontrollverfahren

 

Speicherdauer/Löschfristen

Auch nach Ablauf der Fristen für einen Normenkontrollantrag kann ein Bauleitplan Gegenstand einer gerichtlichen Inzidentprüfung sein. Daher werden die personenbezogenen Daten dauerhaft gespeichert.
 

Rechte der Betroffenen

Auf Ihre Rechte zu Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragung und Widerspruch bezüglich der erfassten personenbezogenen Daten wird an dieser Stelle ausdrücklich hingewiesen. Rechtsgrundlage hierfür sind die Artikel 15 bis 21 der Datenschutzgrundverordnung.
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